Pflegezusatzversicherung Vergleich

Herzlich Willkommen zu unserem Pflegezusatzversicherung Vergleich 2023.

Hier erhalten Sie einen umfassenden Vergleich der aktuellen Pflegezusatztarife 2023. Außerdem haben wir  Ihnen ausführlich recherchierte Hintergrundinformationen zusammengestellt. Diese helfen Ihnen, den für Sie passenden Pflegetarif zu finden.

Für Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne telefonisch unter 02641 205445 oder per Mail an info@pflegeversicherung-spezialisten.de zur Verfügung.

(Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich)

Der private Pflegezusatzversicherung Vergleich

Fordern Sie hier Ihren persönlichen Pflegezusatzversicherung Vergleich an.

Das Wichtigste in Kürze

  • aktuell sind ca. 3,4 Millionen Personen pflegebedürftig – Tendenz stark steigend
  • ca. jeder zweite Mann und 3 von 4 Frauen werden im Laufe Ihres Lebens pflegebedürftig
  •  durch unseren Pflegezusatzversicherung Vergleich sind bis zu 40% Einsparungen möglich
  • Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist als „Teil-Kasko Lösung“ konzipiert und deckt die tatsächlichen Kosten nicht ab

Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen (in Mio.)

Dank des medizinischen Fortschritts, veränderter Arbeit und besserer Ernährung werden wir im Älter. Unsere Hoffnung den letzten Lebensabschnitt in körperlicher und geistiger Gesundheit zu erleben, wird leider nicht immer erfüllt. Derzeit sind in Deutschland über 3,4 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen und diese Zahl steigt kontinuierlich. Tendenz steigend. Prognosen zufolge wird sich die Zahl bis zum Jahr 2050 verdoppelt haben. Über 4 Millionen Pflegebedürftige müssen dann finanziert werden. Damit stehen fast 30 Millionen ältere Menschen einer deutlich schrumpfenden Anzahl von Jüngeren gegenüber. Diese Herausforderungen zu bewältigen, gehören zu den Aufgaben unserer Gesellschaft.

2015 (2,6 Mio.)
2020 (3,4 Mio.)
2030 (4,1 Mio.)
2040 (4,8 Mio.)
2050 (5,3 Mio.)

Quelle:google public data

Wichtige Informationen zum privaten Pflegezusatzversicherung Vergleich

Die Demographen prophezeien es schon seit langem „Unsere Gesellschaft wird älter“.

Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen. Bis zum Jahr 2050 wird es doppelt so viele Pflegefälle geben wie heute. Über 4,4 Millionen Menschen werden dann auf die Hilfe Dritter angewiesen sein.

Die Mehrheit der Deutschen sieht sich für den Pflegefall laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ nicht ausreichend abgesichert. Das zeigt eine repräsentative Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Die Umfrage ergab, dass sich 56 Prozent aller Befragten für den Pflegefall nicht ausreichend versichert fühlen. Dabei schätzen 63 Prozent aller Befragten ihr Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden, auf 50 Prozent oder mehr ein. Doch weniger als ein Viertel der befragten Männer und etwa 13 Prozent der Frauen haben sich den Angaben zufolge privat dafür versichert.

Weshalb benötigen Sie eine private Pflegezusatzversicherung?

Vor kurzem wurde ich von einer lieben Kundin angesprochen “ Herr Rasch, warum muss ich meine gesamten lebenslang mühsam aufgebauten Ersparnisse für die Pflege meines Mannes ausgeben? Ich habe doch eine Pflegeversicherung!“

Diese Worte klingen immer noch sehr traurig in meinen Ohren. Leider höre ich Ähnliches in abgewandelter Form immer wieder in meinen vielen täglichen Beratungsgesprächen zur privaten Pflegezusatzversicherung. Und grundsätzlich hat die Dame ja recht. Gerade ältere Menschen verlassen sich auf die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung. Dabei haben die Politiker schon 1994 mit der Einführung der staatlichen Pflegeversicherung gesagt:

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundabsicherung im Sinne einer Teilkasko-Versicherung konzipiert!

Beispielsweise kostet der stationäre Aufenthalt im Pflegegrad 4 durchschnittlich 3.400,-€. Davon übernimmt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung 1.775,- €. Es bleibt also eine monatlichen finanzielle Lücke von ca. 1.625 €.
Bei  einer angenommenen Pflegedauer von rund 5 Jahren kommen dann ca. 97.500 € zusätzliche Kosten auf Sie zu.

Diese Geld muss entweder aus eigenem vorhandenen Vermögen oder dem Vermögen der Kinder gezahlt werden. Erst wenn dort nichts mehr zu holen ist, übernimmt die Gemeinschaft, sprich das Sozialamt, die Kosten.

Jeder wünscht sich ein gesundes und selbstbestimmtes Leben. Dabei wird das Risiko, zu einem Pflegefall zu werden, leider von vielen unterschätzt. Und kann es jeden treffen.  Ein Unfall oder eine Krankheit kann zur Pflegebedürftigkeit führen.

Auch steigt mit zunehmenden Alter das Risiko pflegebedürftig zu werden. Im Durchschnitt wird in Deutschland jeder zweite Mann (48%) und zwei von drei Frauen (67%) im Laufe Ihres Lebens einmal pflegebedürftig.

Frauen
Männer

Quelle: Barmer Pflegereport 2019

Unser Pflegezusatzversicherung Vergleich

Viele Kunden möchten sich schon gerne im Vorfeld unserer Beratung einen Überblick über die aktuellen Pflegetarife verschaffen. Daher stellen wir Ihnen gerne unseren komfortablen Pflegeversicherung Vergleich zur Verfügung. Sie erhalten mit wenigen Mausklicks eine Übersicht der aktuell besten Zusatzpflegetarife. Dabei werden auch die aktuellen Testsieger aus StiftungWarentest, Öktotest und Focus-Money verglichen. Sie können die Ergebnisse einfach auf Knopfdruck gegenüberstellen und Sie sehen auf einen Blick die maßgeblichen Unterschiede der jeweiligen Pflegeversicherungstarife. Als Besonderes herausheben möchten ich den Krankheitsfilter. Hier können Sie Krankheiten und Diagnosen anwählen und sehen im Ergebnis, ob eine Pflegeversicherung Sie ohne Einschränkung aufnimmt, individuell prüft oder sogar ablehnt. Unser Pflegezusatzversicherung Vergleich hilft Ihnen, mit wenigen Klicks die besten Tarife zu finden.

Auf diese Leistungen sollten Sie achten!

Die folgende Aufstellung zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungsbausteine, die für einen Vergleich notwendig sind – auch damit Sie nicht Äpfel“ mit „Birnen“ vergleichen:

Die private Pflegezusatzversicherung übernimmt die Beurteilung der Einstufung des Pflegegrades durch den medizinischen Dienst, bei gesetzlichen Krankenversicherten und medicproof bei privat Krankenversicherten. Die private Pflegezusatzversicherung kann bei einem „einfachen Leistungsnachweis“ die Beurteilung nicht durch einen eigenen Amtsarzt außer Kraft setzten oder überprüfen lassen.

In der stationären Pflege sind die durch die pflegebedürftige Person zu zahlenden Restkosten konstant und unabhängig vom festgestellten Pflegegrad.

Mit dem Pflegegrad 1 ist eine Leistungsstufe entwickelt worden, die schon viel früher als die bekannte Pflegestufe 1 ansetzt. Hier können schon Personen Pflegeleistungen erhalten, die zwar schon in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind, ab noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben. Hier ist die finanzielle Lücke noch nicht existenziell. Daher priorisieren wir in einer „Standard“ Absicherung erst die Pflegeleistung ab dem Pflegegrad 2.

Viele Versicherer bieten eine Beitragsbefreiung schon ab dem Pflegegrad 1 an. Diese Leistung wird vom Kunden immer wieder angefragt. Alternativ kann die Beitragsbefreiung auch durch eine entsprechend höhere Pflegeleistung in den einzelnen Pflegegraden kompensiert werden. Daher halten wir diesen Leistungsbaustein für „entbehrlich“!

Die Dynamik beschreibt die Möglichkeit Ihre Pflegeleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Gerade wenn die Pflegebedürftigkeit noch weiter Zukunft liegt, nagt die Inflation an den Leistungen. Wer zum Beispiel vor 15 Jahren guten Gewissens eine Pflegeversicherung mit 900 € in der Pflegestufe 3 abgesichert hat, wird heute damit bei weitem nicht hinkommen. Die meisten Versicherungen haben unterschiedliche Dynamiksätze und Zeiträume. Bei manchen hat der Kunde das Recht jedes Jahr zu erhöhen, bei anderen nur alle 3 Jahre und das auch mit unterschiedlichen Dynamiksätzen. Viele wichtiger ist aber die Möglichkeit bis ins hohe Alter die Dynamisierung zu erlauben. Bei manchen Anbietern ist schon mit 65 Jahren Schluss, bei anderen gibt es keine Altersgrenze! Wir empfehlen daher Pflegezusatzversicherungstarife mit einer möglichsten hohen Altersgrenze in der Dynamik – idealerweise ohne Altersgrenze.

Vor jedem Pflegezusatzversicherungsvertrag werden die Gesundheitsfragen gestellt. Diese sind bei jedem Versicherer sehr unterschiedlich. Gerade für Personen, mit leichten bis mittleren chronische Erkrankungen, ist häufig schwierig eine Pflegezusatzversicherung zu finden, die Sie aufnimmt.

Weshalb sollten Sie vergleichen?

Wie heißt es im Volksmund „Wer vergleicht, der spart“. Durch unseren Pflegezusatzversicherung Vergleich können Sie leicht bis zu 50% Beitrag sparen und das bei nahezu identischen Leistungen. Warum ist das so?

Das hängt größtenteils mit der Firmenpolitik der einzelnen Gesellschaften und Ihren Pflegetarifen ab. So möchte die eine Gesellschaft primär junge Kunden haben und kalkuliert die Beiträge entsprechend günstig. Dagegen ist der Beitrag bei einer älteren Altersgruppe überproportional hoch. Andere Gesellschaften machen das umgekehrt!

Weshalb soll ich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

  • Weil es in jeder Familie statistisch gesehen zu einem Pflegefall kommt.
  • Weil der Staat nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Pflegekosten deckt.
  • Weil Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern nicht aufkommen sollten.
  • Weil die Finanzierungslücke geschlossen wird.
  • Weil aus einem Pflegefall kein Sozialfall werden darf.
  • Weil die durchschnittliche Pflegedauer 6,7 Jahre beträgt
  • Weil in der stationären Pflege die durchschnittlich Eigenkosten mtl. 2.800,- € mtl. betragen

Daher stellt sich die Frage: Weshalb soll ich das finanzielle Risiko von ca. 168.000,-€* selber tragen, wenn es durch einen relativ kleinen mtl. Beitrag ausgelagert werden kann?

*) 5 Jahre stationäre Pflege bei 2.800,-€ Eigenanteil

Weshalb jetzt abschließen?

Leider werden beim Antrag zur Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen gestellt. Diese fallen je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich aus. Je nach Gesundheitszustand können die Versicherungen den Antrag ablehnen. Dies hätte zur Konsequenz, dass die hohen Restkosten im Pflegefall von Ihnen persönlich zu tragen wären. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von ca. 6,9 Jahren sprechen wir hier von zusätzlichen Pflegekosten in Höhe ca. 97.000,-€. Daher lässt grundsätzlich folgender Grundsatz festlegen:

Je gesünder und jünger Sie sind, desto günstiger ist für Sie der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung

Die Gesundheitsfragen einer Pflegezusatzversicherung

Häufig ist der Abschluss einer privaten Zusatzpflegeversicherung auch mit Vorerkrankungen möglich. Viele Versicherer stellen nur begrenzte Gesundheitsfragen. Das bedeutet, es werden nur bestimmte Diagnosen und Vorerkrankungen abgefragt. Nicht abgefragte Krankheiten sind automatisch mitversichert!

Zum Beispiel:

Die Pflegezusatzversicherung des Münchener Vereins fragt bei der Zuckerkrankheit „Diabetes“ nur „Diabetes mit Insulin“ ab. Das bedeutet, das Personen die nur Diabetes mit Tabletten haben, ohne Einschränkung versichert werden können.

Die Art der Gesundheitsfragen sind eine der elementaren Faktoren bei der Auswahl einer privaten Pflegezusatzversicherung . Dabei wird zwischen Pflegetarifen mit offenen – und geschlossen Gesundheitsfragen unterschieden. Wir empfehlen Pflegetarife mit geschlossenen Gesundheitsfragen. Hier ist das Risiko, unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben zu machen, wesentlich geringer als bei der offenen Fragestellung.

– geschlossene Gesundheitsfragen

Bei den geschlossenen Gesundheitsfragen wird nur nach bestimmten Diagnosen in einem festgelegten Zeitraum gefragt. z.B. „Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Krebserkrankung diagnostiziert“.
Wenn keine der abgefragten Diagnosen oder Vorerkrankungen vorliegen, sind alle anderen, nicht abgefragten Vorerkrankungen, automatisch mitversichert.

– offene Gesundheitsfragen

Bei den offenen Gesundheitsfragen wird offen ein bestimmter Zeitraum abgefragt. z.B. „Waren Sie in den letzten 5 Jahren bei einem Arzt und wurden Sie aufgrund von Beschwerden behandelt?“
Hier ist das Problem, dass der Kunde viel leichter einen Arzttermin oder eine Diagnose vergessen hat. Damit hat der Versicherer später im Leistungsfall die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten und die Leistungen zu verweigern.

Pflegezusatzversicherung mit bestimmten Vorerkrankungen

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Erkrankungen und die jeweiligen Möglichkeiten diese zu versichern. (Der Überblick zeigt nur die häufigsten angefragten Diagnosen und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. )

leicht versicherbare Vorerkrankungen

Bei diesen Diagnosen ist bei den meisten Versicherern der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung problemlos möglich.

mittlere versicherbare Vorerkrankungen

Bei diesen Diagnosen ist nur bei wenigen Versicherern der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ohne Einschränkungen möglich.

schwer versicherbare Vorerkrankungen

Bei diesen Diagnosen ist nur bei sehr wenigen Versicherern der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung möglich.

Leider können wir nicht alle Diagnosen auflisten. Wenn Sie eine andere Diagnose oder Krankheit haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung – gerne auch anonym. Wir stehen Ihnen persönlich unter 02641 205445 oder per E-Mail unter info@pflegeversicherung-spezialisten.de persönlich zur Verfügung.

Die Alternative – Der  Pflege Bahr

Wenn Sie im Pflegezusatzversicherung Vergleich feststellen, dass Aufgrund von Vorerkrankungen, eine Pflegezusatzversicherung nicht möglich ist, empfehlen wir den staatlich geförderten Pflege Bahr. Durch die gesetzlichen Vorgaben werden keinerlei Gesundheitsfragen gestellt.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den aktuellen  leistungsstarken Pflege Bahr Tarife:

Wenn Sie sich auch eine der folgenden Fragen stellen:

  • Welche Voraussetzungen hat der staatlich geförderte Pflege Bahr?
  • Welche Vor- und Nachteile hat der staatlich geförderte Pflege Bahr?
  • Ist der Pflege Bahr für mich sinnvoll?

Dann besuchen Sie unsere Experten-Seite : Ratgeber Pflege Bahr

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen will, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Dabei sollen alle Pflegebedürftigen, unabhängig ob gesetzlich oder privat krankenversichert, die gleichen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Was bedeutet pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftigkeit besteht nur, soweit die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.

Dabei unterscheiden wir die Pflegerade 1,2,3,4 und 5. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder eines anderen zugelassenen Institutes wird die pflegebedürftige Person nach einem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) beurteilen. In diesem Begutachtungsverfahren fließen sechs unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung ein. Die sich daraus ergebenden Punkte regeln die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Die neue Art der Begutachtung (NBA) eines Pflegegrades bewirkt unter anderem, dass demenziell erkrankte Personen gleichberechtigt beurteilt werden. Die Beurteilung wird für gesetzlich Krankenversicherte durch den Medizinischen Dienst (MDK) und für privat Krankenversicherte durch „Medicproof“ durchgeführt. Die Beurteilung wird in 6 unterschiedlichen Bereichen (Module) vorgenommen.  Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die anschließend gewertet und addiert werden. Die Summe der Punkte ergibt dann den jeweiligen Pflegegrad.

Die 6 Bewertungsmodule:

Wird mit 10% bewertet

Zur Mobilität gehören alle Bereiche, in denen der Betroffenen sich selbstständig bewegen muss. Dazu zählen zum Beispiel das morgendliche Aufstehen, der Gang ins Badezimmer, der tägliche Einkauf oder die selbstständige Fortbewegung im Wohnbereich oder Wohnumfeld.

Wird mit 15 Prozent bewertet, wenn der Punktewert höher als bei Punkt 3 ist

Einer der entscheidendsten Punkte ist hier die Fähigkeit, ob die betroffene Person in der Lage ist, Risikosituationen zu erkennen, einzuschätzen und vorzubeugen. Dazu zählt auch die Fähigkeit, der räumlichen und zeitlichen Orientierung, das Verstehen und das Reden mit anderen Personen und die eigene soziale Einbindung in das tägliche Leben.

Wird mit 15 Prozent, wenn der Punktewert höher als bei Punkt 3 ist.

Einer der entscheidendsten Punkte ist hier die Fähigkeit, ob die betroffene Person in der Lage ist, Risikosituationen zu erkennen, einzuschätzen und vorzubeugen. Dazu zählt auch die Fähigkeit, der räumlichen und zeitlichen Orientierung, das Verstehen und das Reden mit anderen Personen und die eigene soziale Einbindung in das tägliche Leben.

wird mit 40% bewertet

Hier wird begutachtet, inwieweit die betroffene Person ihr Leben selbst „in die Hand nehmen kann“. Dazu gehören zum Beispiel, ob die betroffene Person sich selbstständig aus und anziehen kann, bei der täglichen Körperhygiene Hilfe benötigt, Essen und Trinken selbstständig zubereitet und eingenommen werden können, sowie ein eigenständiger Gang zur Toilette möglich ist.

Wird mit 20% bewertet

Was sich zuerst sehr schwierig anhört, ist eigentlich sehr einfach zu erklären. Zu diesem Punkt gehört alles, was die betroffene Person in Eigenverantwortung für die Erhaltung der Gesundheit machen kann. Ist der oder die Betroffene in der Lage, Medikamente korrekt einzunehmen? Können Blutzuckermessungen eigenständig durchgeführt werden? Können die Betroffenen, auch mit Hilfsmitteln wie einem Rollator oder einer Prothese, eigenständig einen Arzt aufsuchen?

Wird mit 15% bewertet

Hier wird noch einmal gesondert die Fähigkeit bewertet, selbstständig den Tagesablauf zu gestalten. Begutachtet wird zum Beispiel, ob der Betroffene noch eigenständig seine oder ihre Kontakte pflegt, sei es nun durch Telefongespräche, Besuche beim Kaffeekränzchen, der Skatrunde oder einem Spaziergang im Park.


Die Pflegeleistungen

PflegegradPflegegeld (ambulant)Pflegesachleistung (ambulant)Stationäre Pflege
Pflegegrad 1125 €*125 €
Pflegegrad 2316 €698 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €

*) der Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

Was bedeutet:

Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die bezahlt wird, wenn zum Beispiel Angehörige die zu pflegende Person betreuen. Beim reinen Pflegegeld ist kein Nachweis der Kosten notwendig. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist grundsätzlich eine steuerfreie Einnahme.

Die unterschiedlichen Pflegegrade im Detail

Mit dem neuen Prüfungsverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) wird der Antragsteller anhand eines Fragenkataloges auf den Grad der Selbstständigkeit überprüft. Der Grad der Selbstständigkeit wird dabei nach einem Punktesystem in 6 unterschiedlichen Bereichen (Module) ermittelt. Je höher der Grad Selbständigkeit ist, desto weniger Punkte erhält der Antragsteller.

Pflegegrad 1

Den Pflegegrad 1 erhält der Antragsteller, wenn der Gutachter eine Mindestpunktzahl von 12,5 Punkten bestätigt.

In den meisten Fällen werden Personen mit Pflegegrad 1  körperlich und geistig recht noch beweglich sein – Ihnen testiert  der  Gutachter eine:

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Für den Pflegegrad 1 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

  • 125,-  mtl. – für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
  • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
  • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
  • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 27 und < 47,5 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Für den Pflegegrad 2 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

  • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • 316,- €  mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
  • 689,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
  • 689,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
  • 770,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
  • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
  • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
  • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
  • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

Pflegegrad 3

Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 47,5 und < 70 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Für den Pflegegrad 3 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

  • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • 545,- €  mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
  • 1.298,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
  • 1.298,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
  • 1.262,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
  • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
  • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
  • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
  • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

Pflegegrad 4

Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:

schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Für den Pflegegrad 4 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

  • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • 728,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
  • 1.612,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
  • 1.612,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
  • 1.775,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
  • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
  • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
  • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
  • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

Pflegegrad 5

Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 90 und <100 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Für den Pflegegrad 5 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

  • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • 901,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
  • 1.995,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
  • 1.995,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
  • 2.005,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
  • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
  • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
  • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
  • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

Fazit – private Pflegezusatzversicherung Vergleich:

Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegestärkungsgesetz II die finanzielle Situation für Pflegebedürftige spürbar verbessert. Das oft kritisierte „Alte Beurteilungssystem“ mit dem minutiösen Aufaddieren von Pflegeleistungskomplexen wurde abgelöst. Seit dem 0.101.2017 wird durch die Gutachter des medizinischen Dienstes (MDK) nur noch der Grad Selbstständigkeit festgestellt. Finanziell profitieren insbesondere demenziell erkrankte Personen – Sie werden mit Personen, die körperliche Einschränkungen haben, in der Beurteilung gleichgestellt.

Um so wichtiger ist zu wissen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung eine „Teilkaskolösung“ bleibt. Eine pflegebedürftige Person muss einen wesentlichen Teil der Pflegekosten aus eigenen Mitteln bezahlen. Eine zusätzliche private Absicherung bleibt unabdingbar. Soll zum Beispiel ein Pflegeheim bezahlt werden, dann beläuft sich die monatliche Finanzierungslücke auf 2.000,-€ und mehr.

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Häufig gestellte Fragen rund um die Pflegezusatzversicherung!

Ab welchem Alter kann ich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

Das hängt vom jeweiligen Tarif der privaten Pflegezusatzversicherungen ab. Die meisten Versicherer versichern schon ab Geburt. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Beitrag um so günstiger ist, je früher man einsteigt.

Bis zu welchem Alter kann ich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

Das hängt vom jeweiligen Tarif der privaten Pflegeversicherungen ab. Einige Pflegezusatzversicherungen haben als maximales Einstiegsalter 65 Jahre oder 70 Jahre. Einige Pflegetarife haben keine Grenze zur Altersaufnahme.

Können die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich sind die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Die Ausgaben für eine private Pflegezusatzversicherung werden dann berücksichtigt, wenn gemeinsam mit anderen Vorsorgeaufwendungen nicht die Höhe des Höchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen überschritten wird. Dieser beträgt für Arbeitnehmer bis zu 1.900 Euro im Jahr. Bei Selbstständigen liegt die Grenze normalerweise bei 2.800 Euro im Jahr.

Wie stabil sind die Beiträge einer privaten Pflegezusatzversicherung in der Zukunft?

Bis auf wenige Ausnahmen werden die Tarife zur privaten Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld) mit Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen (Inflation, Sterbetafeln, Pflegestatistik etc.) der Beitrag konstant bleibt. Da sich diese Rahmenbedingungen aber ändern können, hat jede private Pflegetageldversicherung grundsätzlich das Recht die Beiträge über eine sogenannte Treuhänderklausel zu erhöhen.

Wie melde ich einen Pflegefall bei meiner privaten Pflegezusatzversicherung?

Im Fall einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie durch den MDK (Medizinischer Dienst) bei gesetzlich Versicherten oder medicproof bei privat Versicherten einen Pflegebescheid mit der entsprechender Einstufung in eine Pflegestufe. Diesen Bescheid schicken Sie dann an die ihre private Pflegezusatzversicherung. Nach Prüfung erhalten Sie dann das monatlich vereinbarte Pflegegeld.

Sind die ausbezahlten Pflegetagegegelder zu versteuern?

Für das Pflegegeld einer Pflegetagegeld Versicherung fallen grundsätzlich keine Steuern an. Das gilt auch, wenn das Geld an ehrenamtliche Personen oder Angehörige weitergeleitet wird. Bei den pflegenden Personen sollte aber geprüft werden, ob es sich noch um eine ehrenamtliche Pflege oder schon um eine selbstständige Pflegetätigkeit handelt. Diese wäre dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Benötige ich als Beamter auch eine private Pflegeversicherung?

Die meisten Beamten sind als Beihilfeberechtigte kranken- und pflegepflichtversichert. Die Pflegeleistungen sind erst einmal mindestens genauso hoch wie bei den gesetzlich oder privat Pflegepflichtversicherten. Nur teilen sich hier die Beihilfe und ergänzende Krankenversicherung die Pflegekosten. Im stationären Bereich werden, abhängig von der jeweiligen Beihilfestelle, zusätzlich Leistungen erbracht.

Wo und wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Wenn Sie der Meinung sind, die Hilfeleistungen sind so umfangreich, dass die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind, dann sollten Sie bei der zuständigen Pflegekasse die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen. Das kann telefonisch oder in schriftlicher Form erfolgen. Die Pflegekasse ist in der Regel dieselbe, in der Sie auch krankenversichert sind. Diese sendet Ihnen einen Antrag auf Pflegegeld zu. Bei gesetzlich krankenversicherten wird sich dann der MDK (Medizinische Dienst) mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei den privat Krankenversicherten ist es medicproof.

Ich habe doch die gesetzliche Pflegeversicherung, warum benötige eine weitere Pflegezusatzversicherung?

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wurde als Teilkasko-Lösung konzipiert und trägt so nur ein Teil der anfallenden Pflegekosten. In der stationären Pflege setzen sich die Gesamtkosten aus den: Pflegekosten,Verpflegung und Instandhaltungskosten zusammen. Durch den einrichtungseinheitlichen Selbstbehalt sind die stationären Pflegekosten unabhängig vom Pflegegrad der zu pflegenden Person. Die selber persönlich zu tragenden Pflegekosten belaufen nach Abzug der gesetzlichen Leistung aus der sozialen Pflegepflichtversicheung im Durchschnitt auf 1.900,-€ im Monat.

Müssen Kinder für die Pflege Ihrer Eltern zahlen?

Das kommt auf die Einkommenssituation der Kinder an. Kinder müssen für ihre Eltern haften, egal wie das Verhältnis zwischen diesen ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in Paragraf 1601 vor: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Und der Paragraf 1602 legt außerdem fest: „Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.“ Es gilt: Nur wenn die Eltern außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, haben sie Anspruch auf Unterhalt von ihren Kindern. Dies bedeutet so viel, dass erst das eigene Vermögen der bedürftigen Eltern aufgebraucht worden sein muss, bevor die Unterhaltsforderungen an die Kinder gestellt werden können. Für die Kinder gilt erst einmal, dass der eigene Unterhalt Vorrang vor dem der Eltern hat. Das heißt, wer unter der Berücksichtigung aller finanzieller eigener finanzieller Belastungen und Ausgaben nicht dazu in der Lage ist für die Pflege der Eltern zu zahlen, muss diese Unterhaltszahlungen auch nicht leisten. Nach aktuellem Gesetz werden nur Kinder mit einem jährlichen Einkommen von über 100.000 € herangezogen.

Was bedeutet pflegebedürftig?

Nach SGB-XI §14 (Begriff der Pflegebedürftigkeit) gilt ein Mensch als pflegebedürftig, wenn er nicht mehr selbst aus körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung seiner gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im Alltag auf Dauer nachkommen kann.

Ich bin noch jung, warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag wesentlich günstiger als bei Älteren. In der Summe bezahlen Sie auch weniger. Dabei ist Pflegebedürftigkeit aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig schlimmer.

Was ist die Pflegetagegeldversicherung?

Die Pflegetagegeldversicherung ist die wohl am häufigsten abgeschlossene Form der privaten Zusatz Pflegeversicherung. Die Hauptargumente der Pflegetagegeldversicherung sind der günstige Beitrag und die freie Verfügung des Pflegetagegeldes.

Was ist die Pflegerentenversicherung?

Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Pflegeabsicherung und Kapitalaufbau. Daher sind die Beiträge in Relation zur Pflegetagegeldversicherung meist höher. Eine Besonderheit vieler Pflegerentenversicherungen ist die Möglichkeit des Pflegeschutzes gegen Einmalbeitrag. Die Pflegerente steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.

Was ist eine Pflegekostenversicherung?

Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich direkt an den entstandenen Kosten der Pflegebedürftigkeit. Der Pflegebedürftige erhält einen bestimmten Prozentsatz der entstandenen Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen. Je nach Gesellschaft werden die gesetzlichen Leistungen um maximal 100-120 Prozent aufgestockt. Der Nachteil einer solchen Versicherung ist, dass die Leistungen immer zweckgebunden sind und nicht zur freien Verfügung stehen.