Entlastungsbetrag 125,-€ ab Pflegegrad 1
Ab 1.1.2017 gibt es den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Um Kosten erstattet zu bekommen, müssen die Rechnungen und Belege anerkannter Leistungserbringer vorgelegt werden oder diese rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Weiterlesen