Die Patientenverfügung
Wichtige Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier!
In unserer Beratung zur privaten Pflegezusatzversicherung sprechen wir auch immer die Patientenverfügung an. Eine Patientenverfügung gilt für Situationen, die wir uns heute nur kaum vorstellen können: Wenn unsere geistigen Fähigkeiten einmal eingeschränkt oder völlig verloren gegangen sein sollten. Zur Frage, wie wir zu lebensverlängernden Maßnahmen und dem Risiko von Dauerschädigungen stehen würde, liegen dann oft keine Hinweise vor. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt und weder Ärzte, noch Bevollmächtigte oder Angehörige dann allein entscheiden dürfen, muss der Fall oft einem Betreuungsrichter vorgelegt werden.
Was ist eine Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. (weitere Informationen zu diesem Thema können Sie hier im Wikipedia Online-Lexikon gerne nachlesen)
Ganz allmählich, aber auch urplötzlich kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann – ob durch Unfall, Organversagen, Demenz oder Gehirnschlag. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen dann verbindlich befolgt werden.
Die Patientenverfügung ist in § 1901 Abs. 1 BGB geregelt:
Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt…
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Internetseite der Bundeszentralstelle (www.patientenverfügung.de)
Was muss in der Verfügung stehen?
Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:
Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
Eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll.
Zum Beispiel:
- „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“, oder „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde“.
- Genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie „ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen nicht aus.
- Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
- Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
- einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
- einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
- eine Schlussformel mit Datum und UnterschriftAktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Anbieter Patientenverfügungen
Sie möchten sich gerne selber in das Thema einlesen. Hier finden Sie einige Seiten mit entsprechenden Mustervorlagen zur „Patientenverfügung“