Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter

Eine Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter und Polizisten ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Dienstantritt nachgewiesen werden!



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Unterschied Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung

In letzter Zeit habe ich häufiger Telefonanrufe von jungen Polizei- oder Kommissaranwärtern erhalten, die von Ihrer Dienststelle  angewiesen wurden, sofort eine Pflegepflichtversicherung nachzuweisen. Was war passiert? Die jungen Polizisten hatten versehentlich eine „Pflegezusatzversicherung“ abgeschlossen. Mangels spezieller Kenntnisse bei der Beratung von Polizisten, kommt es leider immer wieder vor, dass junge Polizisten bei privaten Versicherern eine Pflegezusatzversicherung verkauft bekommen, obwohl sie eine Pflegepflichtversicherung benötigen. Die Folgen sind u.U. sehr verhängnisvoll – denn der so versicherte Polizist begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden kann. Außerdem muss der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung nachgezahlt werden.

Eine private Pflegezusatzversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 SGB XI.

Pflegepflichtversicherung

– Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei jedem Anbieter in Deutschland identisch. Sie werden im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Anbieter sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Pflegezusatzversicherung

– Die Pflegezusatzversicherung ist eine „ergänzende“ Versicherung, die auf die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aufbaut. Die Leistungen können individuell festgelegt werden. Dabei wird unterschieden zwischen der Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung.


Pflegepflichtversicherung

Als Polizeianwärter oder Kommissaranwärter haben Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge. (Ausnahme sind Polizeianwärter aus Hessen und dem Saarland – diese sind grundsätzlich Beihilfeberechtigt). Das Problem hierbei ist jedoch, dass die freie Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung beinhaltet. Dabei ist die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die korrekte Bezeichnung lautet daher auch Pflegepflichtversicherung.

Mit Dienstbeginn als Polizist mit freier Heilfürsorge müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate eine Pflegepflichtversicherung nachweisen

Welche Möglichkeiten der Pflegepflichtversicherung habe ich?

Grundsätzlich wird die Pflegepflichtversicherung für Polizisten von den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen angeboten.

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung hängt der Beitrag maßgeblich vom Einkommen ab. Zum Beispiel zahlt ein Polizeianwärter ohne Kinder einen durchschnittlichen monatlichen Pflegebeitrag von  38,67,- € (Grundgehalt  1.268,-€  * 3,05%, Stand 2024).

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung ist die Höhe des zu zahlenden Beitrages maßgeblich vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängig. Zum Beispiel zahlt ein gesunder 18-jähriger Polizeianwärter nur etwa mtl. 31,14 € für seine Pflegepflichtversicherung. (DBV – Stand 02.2024)

Nach Ihrer Ausbildung oder Studium sind Sie je nach Bundesland weiterhin heilfürsorge- oder beihilfeberechtigt. Die Heilfürsorge endet aber spätestens mit der Pensionierung. Danach sind Sie grundsätzlich beihilfeberechtigt.

Wer bietet eine Pflegepflichtversicherung an?

Grundsätzlich bieten alle deutschen Krankenversicherungen eine Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter an. Jedoch sollte beachtet werden, dass sich nur wenige Versicherungen auf die Besonderheiten von Beamten und beihilfeberechtige Personen spezialisiert haben. Typische Versicherer für Beamte sind:

  • dbv – Deutsche Beamtenversicherung
  • Signal Iduna
  • Nürnberger
  • Continentale
  • Debeka
  • Allianz
  • Bayerische Beamtenversicherung

Dabei bietet die DBV und die Signal Iduna Spezialtarife an, welche die Besonderheiten von Polizisten und Polizeianwärtern im besonderen Maß berücksichtigen.

Besonderheiten der jeweiligen Bundesländern?

Je nach Bundesland und Tätigkeit erhalten Sie als Polizeibeamter oder Polizeianwärter die freie Heilfürsorge bzw. sind beihilfeberechtigt. Die Einzelheiten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen!

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge oder Beihilfe (Tätigkeitsabhängig)

Zahn

Bei Heilfürsorgeberechtigten, die eine Regelversorgung im Sinne des § 56 SGB V erhalten, werden die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung übernommen. Hiervon sind u.a.  die Mehrkosten durch hochwertigen Zahnersatz ausgenommen.

Die Bundesheilfürsorge zahlt 1x pro Jahr für professionelle Zahnreinigung

Stationär

  • Bundespolizisten in der freien Heilfürsorge haben Anspruch auf stationäre Wahlleistungen*). Hierbei wird bei Abzug von 14,50 € pro Tag vorgenommen

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten aus Baden Württemberg haben nur dann einen Anspruch auf eine Beihilfegewährung (zu 50% bei Heilfürsorgeempfängern) zu den Aufwendungen für Wahlleistungen, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür 22 Euro monatlich leistet. In diesem Beitrag sind auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Lebenspartner/in, Kinder) eingeschlossen.

Der Heilfürsorgeberechtigte muss innerhalb einer Frist von fünf Monaten, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg erklären, ob er Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn in Anspruch nehmen will oder nicht.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Beihilfe (Heilfürsorge für Bereitschaftspolizei)
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Bayern in der freien Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Bayern in der Beihilfe haben Anspruch auf Wahlleistungen. Hierbei wird ein Abzug von 7,50 € pro Tag  bei Beanspruchung des Zweibettzimmers und 25,-€ pro Tag bei privatärztlicher Behandlung, vorgenommen.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Beihilfe
  • Polizeianwärter: Beihilfe (Heilfürsorge für den mittleren Dienst)

Stationär

  • Polizisten in Berlin in der freien Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Berlin in der Beihilfe haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Brandenburg in der freien Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Brandenburg in der Beihilfe haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Bremen haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Poli

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Hamburg haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Beihilfe

Stationär

  • Polizisten aus Hessen haben nur dann einen Anspruch auf eine Beihilfegewährung zu den Aufwendungen für Wahlleistungen, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür 18,90 Euro monatlich leistet. In diesem Beitrag sind auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Lebenspartner/in, Kinder) eingeschlossen.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Mecklenburg Vorpommern haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte:  Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in NRW haben Anspruch auf Wahlleistungen. (50% – 70% je nach Anzahl der Kinder). Hierbei wird ein Abzug von 15 € pro Tag  bei Anspruchnahme des Zweibettzimmers und 10,-€ pro Tag bei privatärztlicher Behandlung, vorgenommen.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Beihilfe (Heilfürsorge für Bereitschaftspolizei)
  • Polizeianwärter: Beihilfe

Stationär

  • Polizisten aus Rheinland Pfalz haben nur dann einen Anspruch auf eine Beihilfegewährung (zu 50% bei Heilfürsorgeempfängern) zu den Aufwendungen für Wahlleistungen, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür 26 Euro monatlich leistet. In diesem Beitrag sind auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Lebenspartner/in, Kinder) eingeschlossen.
  • Bei Anspruchnahme des Zweibettzimmers werden 12,-€ pro Tag in Abzug gebracht

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Beihilfe
  • Polizeianwärter: Beihilfe

Stationär

  • Polizisten im Saarland haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten im Sachsen haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Sachsen-Anhalt haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Heilfürsorge
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Schleswig-Holstein haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Krankenversorgung

  • Polizeibeamte: Beihilfe
  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Thüringen mit freier Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Thüringen in der Beihilfe haben Anspruch auf Wahlleistungen. Hierbei wird ein Abzug von 7,50 € pro Tag  bei Anspruchnahme des Zweibettzimmers und 25,-€ pro Tag bei privatärztlicher Behandlung, vorgenommen.

*) Wahlleistungen sind Extraleistungen im Krankenhaus, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen. Dazu gehören z.B. die Unterbringen im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Kündigung der Pflegepflichtversicherung für Polizisten

Laut unseren Zahlen brechen ca. 15% aller Polizeianwärter*innen ihre Ausbildung ab. Die Gründe sind dabei sehr unterschiedlich.

Mit dem Abbruch der Ausbildung endet dann auch der Beamtenstatus. Sie müssen sich dann sehr zeitnah bei einer (gesetzlichen) Krankversicherung anmelden. Mit der Beendigung Ihres Beamtenstatus haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Pflegepflichtversicherung und Anwartschaftsversicherung.

WICHTIG: Die bestehende Pflegepflichtversicherung darf Sie erst aus dem Vertrag lassen, wenn ihr der Nachweis der Folge-Krankenversicherung vorliegt!

 

Mitgliedschaft in der Polizeigewerkschaft

Viele Polizeianwärter oder Kommissaranwärter gehen zu Beginn Ihrer Dienstzeit in eine Polizeigewerkschaft. In Deutschland konkurrieren drei Polizeigewerkschaften:

Alle Polizeigewerkschaften vereint, dass sie die beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Polizeibeschäftigten in Deutschland, einschließlich der Pensionäre und Rentner, vertreten. Ihre wichtigste Aufgabe ist das Erreichen besserer Arbeits- und Einkommensbedingungen ebenso wie eine Verbesserung der dienstlichen und beruflichen Rechte.

Versicherungsleistungen der Polizeigewerkschaften:

Die Polizeigewerkschaften haben unterschiedliche Rabatte und Versicherungsleistungen kostenfrei mitversichert. Danach richten wir auch unsere Angebote aus. Zum Beispiel werden Mitgliedern der DPolG, die Kosten für die kleine Anwartschaft, am Ende der Ausbildung oder dem Studium, komplett erstattet.

Anwartschaften

Für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung, auf die später benötigten Beihilfetarife abzuschließen. Denn spätestens zum dem Ende der Dienstzeit endet auch die freie Heilfürsorge. Es folgt der Übergang in die Beihilfe. Wir unterscheiden zwischen der kleinen Anwartschaft und der großen Anwartschaft.

Die kleine Anwartschaftsversicherung:

  • Der Versicherte hat nach Ende der Heilfürsorge Anspruch auf die Umstellung in einen Beihilfe-Tarif.
  • Der Gesundheitszustand wird „eingefroren“. Das bedeutet, dass während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Unfallfolgen mitversichert sind.
  • Das Alter wird nicht „eingefroren“.  Das bedeutet, der Beitrag bei der Umstellung in einen Beihilfe-Tarif wird mit dem dann erreichten Lebensalter ermittelt. -> in Zukunft teuer
  • Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Expertenseite:

 kleine Anwartschaft für Polizisten

Die große Anwartschaftsversicherung:

  • Der Versicherte hat nach Ende der Heilfürsorge Anspruch auf die Umstellung in einen Beihilfe-Tarif.
  • Der Gesundheitszustand wird „eingefroren“. Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Unfallfolgen sind mitversichert.
  • Das Alter wird „eingefroren“.  Das bedeutet, der Beitrag bei der Umstellung in einen Beihilfe-Tarif wird mit dem Eintrittsalter der großen Anwartschaft  ermittelt.  -> in Zukunft günstig
  • Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeit angerechnet.
  • Vorhandene Alterungsrückstellungen werden beitragsmindernd angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Expertenseite:

große Anwartschaft für Polizisten

Ohne bestehende Anwartschaft auf später benötigte Beihilfetarife bleibt i. d. R. nur noch die Aufnahme in den Basistarif für Beihilfeberechtigte. Das bedeutet: geringere Leistungen und ggf. höhere Beiträge.

Unsere Empfehlung:

Polizei- und Kommissaranwärtern empfehlen wir grundsätzlich mit Beginn der Ausbildung die kleine Anwartschaft abzuschließen. Diese kostet häufig für nur einen Euro mtl. Nach bestandener Ausbildung oder Studium kann die kleine Anwartschaft , ohne Gesundheitsprüfung, in die große Anwartschaft umgewandelt werden.

TIPP: Auf was Sie bei der Auswahl einer Polizeianwärter PKV achten sollten:

  • finanzstarker Krankenversicherer

Unabhängige Finanzexperten, wie StiftungWarentest und Focus Money, führen Vergleiche durch und beurteilen unter anderem die Finanzstärke der Gesellschaften. Daher sollten finanzstarke Krankenversicherer die erste Wahl darstellen.

  • hohe Expertise im Beamtenbereich

Viele Versicherer bieten eine PKV für Polizeianwärter und Beamte an. Aber nur wenige Gesellschaften haben sich explizit auf diese Berufsgruppe spezialisiert und weisen ein entsprechendes Experten-Wissen vor.

  • Beihilfe Ergänzung

Ein kleiner Baustein mit einer großen Wirkung. Nur die wenigsten wissen, dass die Beihilfe und die freie Heilfürsorge nicht alle Kosten im Krankheitsfall tragen. Meist wird nur auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel in den Bereichen: Zahnersatz, Heilpraktiker und Brille auf einem beträchtlichen Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben. Daher unser Rat: Keine Wahl für die PKV ohne leistungsstarke Beihilfe-Ergänzungstarife!

  • maximale Flexibilität durch Optionsrecht

Insbesondere zu Beginn Ihres Berufslebens haben Sie andere Anforderungen an Ihren Versicherungsschutz als mit zunehmendem Alter. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Privaten Krankenversicherung auf ein umfangreiches Optionsrecht achten. Ein solches Optionsrecht garantiert Ihnen den Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer PKV. Das kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn eine erneute Gesundheitsprüfung aufgrund eingereichter Rechnungen, Erkrankungen oder Behandlungen nicht mehr ohne Erschwerungen oder gar mit einer Ablehnung verbunden ist.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten ist neben der Krankenversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Gefahr einer Dienstunfähigkeit ist auf keinen Fall zu unterschätzen. Insbesondere unsere Polizeikräfte, unterliegen jeden Tag außerordentlichen körperlichen und psychischen Herausforderungen.

Zahnzusatzversicherung für Polizisten

Der Leistungskatalog der Heilfürsorge für Polizisten beinhaltet auch die Regelleistungen für Zahnbehandlungen. Diese sind in etwa vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Hauptunterschied ist, dass Polizisten mit Anspruch auf Heilfürsorge den doppelten Festkostenzuschuss erhalten.

Hier finden Sie weitere Informationen und Vergleiche zur Zahnzusatzversicherung für Polizisten

Pflege Bahr für Polizeianwärter

Als Polizist und Polizeianwärter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Förderung des sogenannten Pflege Bahr. Der Pflege Bahr ist eine ergänzende Pflegeversicherung. Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die tatsächlichen Kosten im Pflegefall nicht abdeckt, ist eine ergänzende Pflegezusatzversicherung notwendig. Hier kommen Sie zu unserem kostenlosen Pflege Bahr Vergleich.

Pflegepflichtversicherung Coronazuschlag 2022

In dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 gibt es einen befristeten Corona-Zuschlag für Polizisten in Höhe von monatlich 7,30 €. Dieser Zuschlag wird durch den Gesetzgeber nach dem neuen §110a Sozialgesetzbuch XI bestimmt und betrifft grundsätzlich alle Pflegepflichtversicherungen für Polizisten nach Tarif „PVB“. Leider gibt es keine Möglichkeit sich dieser Erhöhung zu entziehen!

Die freie Heilfürsorge

Bei der (Freien) Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Beamten. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich ist.

allgemeine Informationen zur freien Heilfürsorge:

  • Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger.
  • Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt.
  • Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei sind keine Privatpatienten.
  • Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung.
  • Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.

Die freie Heilfürsorge bietet für bestimmte Personengruppen eine kostenlose und umfassende Gesundheitsvorsorge. Diese beinhaltet unter anderem:

  • Vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall
  • bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln und
  • Behandlung im Ausland.

Diese Personengruppen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge:

  • Polizisten des Bundes und der meisten Länder,
  • Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
  • Justizvollzugsbeamte und
  • Soldaten

aktuelle Beihilfesätze

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Beihilfesätze Beamte

Da Pensionäre nur 70% Beihilfe gewährt bekommen, müssen die restlichen 30% privat versichert werden. Diesen Schutz bieten private Krankenversicherungen an und erheben hierfür Beiträge, die deutlich unter denen der gesetzlichen Kassen liegen.

Aufnahmefähig in der privaten Krankenversicherung sind aber nur Personen, die frei von nennenswerten Vorerkrankungen sind.

Eine kleine Anwartschaft garantiert den Polizisten nach Ende Ihrer Dienstzeit die Aufnahme in den benötigten Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung – also auch bei vorliegen schwerer Erkrankungen. Da sicher niemand seinen Gesundheitszustand in 4, 8 oder 12 Jahren sicher vorhersehen kann, ist die Kombination der Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft die für Polizisten die beste Wahl.

Der Gewerkschaft der Polizei empfiehlt seinen Mitgliedern bereits zu Beginn der Dienstzeit diesen Versicherungsschutz einzurichten. Ebenso sieht die Empfehlung des Verteidigungsministeriums aus.

Fazit – Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter

Die freie Heilfürsorge bietet keine hundertprozentige Absicherung. So können bei Zahnersatz  oder Sehhilfen oder bei Urlauben im Ausland Versorgungslücken entstehen. Diese können Sie aber einfach und günstig durch eine Zusatzversicherung abdecken

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst haben Polizisten Anspruch auf Beihilfe und müssen den verbleibenden Teil der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern

Die freie Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf Familienmitglieder. Die Familienmitglieder eines Polizisten sind unter bestimmten Voraussetzungen auch beihilfeberechtigt. Da hier keine 100% Leistung im Krankheitsfall besteht, sollte auch für beihilfeberechtige Familienmitglieder eine Anwartschaft abgeschlossen werden.

Zum Kontaktformular:

FAQ für Polizeianwärter

Wie sind Polizeianwärter kranken versichert?

Die meisten Polizeianwärter haben mit Beginn Ihrer Ausbildung die freie Heilfürsorge. Ausnahme sind hier die Länder Hessen und Saarland. Diese haben die Beihilfe. Wichtig: Die Pflegepflichtversicherung ist kein Bestandteil der Heilfürsorge und muss separat abgeschlossen werden.

Was ist die Heilfürsorge für Polizisten?

Die Krankenversorgung für die meisten Polizisten ist Heilfürsorge. Die Leistungen aus der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind dienstherren- bzw. verordnungsabhängig. Die Heilfürsorge endet spätestens mit der Pensionierung und geht in die Beihilfe über.

Weshalb benötigen Polizeianwärter eine Pflegepflichtversicherung?

Seit dem 01.01.1995 besteht für die gesetzliche Pflegeversicherung grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Da die freie Heilfürsorge keine Pflegeleistungen beinhaltet, muss die separat abgeschlossen werden.