Pflegeversicherung mit Schwerbehinderung

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Pflegeversicherung mit SchwerbehinderungEine gute Pflegeversicherung mit Schwerbehinderung abzuschließen, ist häufig möglich. Hier erläutern wir die Voraussetzungen und Möglichkeiten.

Pflegeversicherung mit Schwerbehinderung

Gerade für Personen mit einer Schwerbehinderung, ist eine finanzielle Absicherung für den Pflegefall unverzichtbar! Die Wahrscheinlichkeit in der Zukunft pflegebedürftigkeit zu werden, ist mit einer Schwerbehinderung sehr hoch. Leider lehnen daher auch viele Versicherungen Personen mit einer Schwerbehinderung ab, bzw. prüfen individuell den Gesundheitsstatus.

Als Experten für die private Pflegezusazuversicherung, konnten wir schon viele Personen, mit einer bestehenden Schwerbehinderung, in der privaten Pflegezusatzversicherung unterbringen.

Wir finden eine Lösung für Sie!

Datenschutz:

Ein Thema, welches uns sehr am Herzen liegt! Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und werden auch nur von ein und demselben Pflegeexperten bearbeitet. Wir geben unsere Kundendaten niemals zu Werbezwecken weiter. Nähere Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

Warum jetzt abschließen?

Mit einer bestehenden Schwerbehinderung lehnen die meisten Versicherer einen Antrag auf private Pflegezusatzversicherung ab. Leider steht solch eine Diagnose häufig nicht lange alleine.

Bei einer weiteren Erkrankung ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass alle Versicherer Ihren Antrag ablehnen.

Dies hätte zur Konsequenz, dass die hohen Restkosten im Pflegefall von Ihnen persönlich zu tragen wären. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von ca. 6,7 Jahren sprechen wir hier von zusätzlichen Pflegekosten in Höhe ca. 97.000,-€.

Fazit – Pflegeversicherung mit Schwerbehinderung

Es sehr wichtig die genaue Diagnose im Vorfeld einer Pflegeabsicherung vom behandelnden Arzt prüfen zu lassen. Häufig werden auch unterschiedliche Zeiträume abgefragt. Wir unterstützen Sie hier gerne, bitte nutzen Sie unser Kontaktformular! Lesen Sie bitte auch dazu unseren Spezial Beitrag „Pflegeversicherung mit Vorerkrankungen“. Unser Pflegeversicherung Vergleichsrechner stellt Ihnen einen einfachen und umfangreichen Krankheitsfilter zur Verfügung. Nach Anwahl der Krankheiten und Diagnosen sehen Sie sofort welche Versicherung Sie aufnimmt, Ihren Fall individuell prüft oder auch ablehnt. Auch unsere Checkliste zur Pflegezusatzversicherung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Nützliche Infos zur Schwerbehinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Wann eine Einstufung zur Schwerbehinderung nun aber tatsächlich vorliegt, ist im Sozialgesetzbuch (SGB IX, §2)  geregelt.

Dort heißt es:

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass eine Schwerbehinderung nicht nur körperliche Beeinträchtigungen umfasst, sondern auch durch geistige oder psychische Erkrankungen bedingt sein kann. Eine Schwerbehinderung muss folglich nicht sichtbar sein. Querschnittgelähmte Menschen gelten ebenso als schwerbehindert, wie Betroffene mit einer Prothese, Patienten mit einer ausgeprägten Zuckerkrankheit ebenso wie solche mit anhaltenden Depressionen.

Entscheidend ist nicht in erster Linie die Art der Erkrankung, sondern die Dauer der Beeinträchtigung. Wer für einen kurzen Zeitraum erkrankt, gilt demnach nicht als schwerbehindert, auch wenn die Beeinträchtigung unter umständen – kurzfristig – erheblich ist. Erst wenn der Betroffene dauerhaft eingeschränkt ist, sind die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung erfüllt.

Neben der Dauer der Einschränkung ist auch die Schwere der Beeinträchtigung maßgeblich. Die Grenze liegt bei einem Grad der Behinderung von 50. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, stellt die zuständige Behörde am Wohnort – in aller Regel das Versorgungsamt – fest. In

Ursachen einer Schwerbehinderung

Da für eine Schwerbehinderung die Dauer und das Ausmaß der Einschränkung maßgeblich sind und weniger der Grund, kann man nicht von „der Ursache“ sprechen. Vielmehr kann eine Schwerbehinderung aus vielen Gründen auftreten und der Grad der Schwerbehinderung kann sich im Laufe des Lebens auch verändern.

Wenn man die Schwerbehinderung amtlich feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis erhalten möchte, muss man ärztliche Gutachten einreichen, aus denen die Erkrankungen, deren Schwere und Verlauf hervorgehen. Diese Unterlagen sind eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. In Zweifelsfällen kann es auch nötig sein, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen.

Hilfreiche Links:

Fazit – Pflegeversicherung mit Schwerbehinderung

Eine private Pflegezusatzversicherung mit einer Schwerbehinderung ist essentiell wichtig! Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen im Leistungsfall bei Weitem nicht aus. Schnell sind, auch in den unteren Pflegegraden, schon monatliche Zuzahlungen von 500,- und mehr monatlich notwendig.

Weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Pflegeversicherung mit Vorerkrankungen“ , der allgemein die Unterschiede der Pflegeversicherungen bzw. Pflegezusatzversicherungen bei der Abfrage von Gesundheitsfragen erläutert. Nutzen Sie auch gerne unseren kostenlosen Pflegeversicherung Vergleich und sparen Sie bis 60% Beitrag. Der integrierte Krankheitsfilter hilft Ihnen leicht die richtige Pflegeversicherung, auch bei einer chronischen Erkrankung, zu finden.