Zahnzusatzversicherung mit Heilfürsorge

Zahnzusatzversicherung mit Heilfürsorge

Eine Zahnzusatzversicherung mit Heilfürsorge ist für die meisten Polizisten eine sinnvolle Ergänzung. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Leistungen und besten Tarife 2021.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben Anspruch auf Heilfürsorge, dann entsprechen die Leistungen in der Zahnversorgung in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Welche Leistungen übernommen werden hängt von den aktuellen Verordnungen des Bundes und der Länder ab.
  • In der Heilfürsorge gilt das Prinzip der Regelversorgung.
  • Sie erhalten den doppelten Festzuschuss. Trotzdem können bei Zahnersatz große finanzielle Versorgungslücken entstehen.
  • Aufgepasst!  Nicht alle privaten Zahnzusatzversicherungen leisten, wenn sie nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
  • Achten Sie darauf, dass Sie einen Tarif abschließen, der prozentuale Leistungen exklusive Heilfürsorge erstattet.
  • Fazit: Lassen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen. Und vermeiden Sie hohe Zuzahlungen in dem Sie die richtige Zahnzusatzversicherung abschließen.

Warum eine Zahnzusatzversicherung für Personen mit Heilfürsorge wichtig ist

Zahnleistungen der Heilfürsorge

Die Heilfürsorge übernimmt alle medizinisch notwendigen und ausreichenden Behandlungen. Sie garantiert Ihnen eine medizinische notwendige Grundversorgung. Die sogenannte Regelversorgung bzw. Standardtherapie. Die Kosten übernimmt die Heilfürsorge mit einem doppelten Festzuschuss, sprich 100% der Regelversorgung.  Wünschen Sie Leistungen über der Regelversorgung, so entstehen Zusatzkosten. Zusatzkosten fallen z.B. an für:

  • hochwertigen Zahnersatz
  • moderne Zahnbehandlungen
  • professionelle Zahnreinigung

Um hohe Eigenanteile zu vermeiden, macht es Sinn eine private Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig abzuschließen. Diese kann dann die Restkosten nach Leistung der Heilfürsorge übernehmen.

Warum ist es so schwierig die richtige Zahnzusatzversicherung bei Heilfürsorge zu finden?

Viele unserer Kunden antworten auf die Frage nach einer Zahnzusatzversicherung stolz, dass Sie bereits vor Jahren eine abgeschlossen haben. Wenn Sie dann von uns die Information bekommen, dass Sie unter Umständen mit Übertritt in die freie Heilfürsorge gar keinen Versicherungsschutz mehr haben, bzw. mehrere Monate den Versicherungsbeitrag umsonst bezahlt haben, sind sie entsetzt. Der Grund dafür, die meisten Versicherer leisten nur bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Dennoch gibt es einige Versicherer, die sich auf die Absicherung von Heilfürsorge-Berechtigte spezialisiert haben.

Darauf müssen Sie als Heilfürsorge-Berechtigter beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten

Haben Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung? Dann sollten Sie beim Übergang zur Heilfürsorge prüfen, ob Ihr Vertrag auch jetzt noch leistet.

Für eine maximale Erstattung, müssen Sie darauf achten, wie die einzelnen Versicherungen den Erstattungsbeitrag berechnen. Üblich sind folgende Erstattungsmethoden:

  • Prozentuale Erstattung auf Grundlage des  gesamten Rechnungsbetrags vor Abzug der Heilfürsorge
  • Prozentuale Erstattung auf Grundlage der Restkosten nach Abzug der Heilfürsorge

Prozentuale Erstattung auf Grundlage des  gesamten Rechnungsbetrags vor Abzug der Heilfürsorge

Bei dieser Methode wird die vereinbarte prozentuale Erstattungshöhe von der Gesamtrechnung abgezogen. Übrig bleibt Ihr Eigenanteil. Von der prozentualen Erstattung wird dann noch die Leistung der Heilfürsorge abgezogen, der daraus resultierende Betrag ist die Erstattungsleistung der Zahnzusatzversicherung.

Rechenbeispiel:

  • Rechnungsbetrag 1000€ für eine Vollkeramik  Krone
  • Regelversorgung: Krone aus Nichtedelmetall ohne Keramikverblendung, Kosten 300€
  • Doppelter Festzuschuss Heilfürsorge 300€
  • Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 700€

Zahnzusatzversicherung mit 90% Erstattung:

Rechnungsbetrag:                              1000€

– prozentuale Erstattung 90%:         900€


Eigenanteil :                                        100€

Erstattung Heilfürsorge:                  300€

Erstattung Zahnzusatz-

versicherung:                                     600€

Bei dieser Methode teilen sich die Zahnzusatzversicherung und die Heilfürsorge die prozentualen Kosten anteilig. Der Versicherer übernimmt nach Anrechnung des Festzuschusses ( 300€) 600€ vom Rechnungsbetrag . Der Kunde hat einen Eigenanteil von 100€.

Wir empfehlen folgende Tarife:

Zahnzusatztarife bei freier Heilfürsorge

Münchener Verein Zahnzusatzversicherung

Der Münchner Verein bietet mit Ihrem Zahnzusatztarif „ZahnGesund“ Top-Leistungen für Ihre Zahngesundheit zu besonders günstigen Beiträgen. Jetzt Einsteiger- Paket sichern – ganz ohne Wartezeit.

  • Günstige Beiträge und hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis
  • Keine Wartezeit
  • 5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft
  • Einfacher Onlineabschluss ohne Unterschrift
  • Unkomplizierter Wechsel zu uns, durch Anrechnung der Vorversicherungszeit

Übersicht zur Zahnzusatzversicherung "Zahngesund" des Münchener Verein

Barmenia Zahnzusatzversicherung

Die Barmenia Krankenversicherung betitelt sich selber als Gesundheitsdienstleister. Sie bietet eine große Anzahl von digitalen Services an, die es dem Kunden im Alltag leichter machen sollen.

Die Barmenia bietet die Zahnzusatzversicherung „Mehr Zahn“ in den drei Tarifvarianten an:

  • Barmenia Mehr Zahn 80
  • Barmenia Mehr Zahn 90
  • Barmenia Mehr Zahn 100

Leistungen der „Mehr Zahn“ Familie im Überblick:

  • bis zu 100% für Zahnersatz (z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Prothesen)
  • bis zu 100% für Verblendung aus Keramik oder Kunststoff
  • bis zu 100% für Vor-und Nachbehandlungen
  • täglich kündbar, nach einer Mindestdauer von 12 Monaten

Die Tarif-Familie “ Mehr-Zahn“ bietet ein gutes Preis-, Leistungsverhältnis und besonders hervorragende Leistungen im Bereich Zahnersatz und Zahnerhalt an. Der Tarif Mehr Zahn 100 erhält in der Ausgabe 06/2020 der Finanztest als einer der wenigen die Note sehr gut (0,5) und ist damit Testsieger!

Fazit:

Sie sind Heilfürsorge-Berechtigter und wünschen sich eine hochwertige medizinische Versorgung Ihrer Zähne , dann  ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Denn auch wenn die Leistungen der Heilfürsorge in Höhe eines doppelten Festkostenzuschusses liegt, werden nur die medizinisch notwendigen und ausreichenden Behandlungen übernommen. Eine Hochwertigere Behandlung ist immer mit hohen Eigenanteilen verbunden. Wir helfen Ihnen gerne den richtigen Tarif für Heilfürsorge-Berechtigte zu finden.

Weitere spezielle Informationen für Polizisten finden Sie auf unserer Epertenseite : polizei-versicherungen.de