Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über Tips und Tarife zur Pflegeversicherung für Beamte

Die private Pflegeversicherung für Beamte und Pensionäre

Aktuelle Informationen zur privaten Pflegeversicherung für Beamte und beihilfeberechtigte Personen!

Herzlich Willkommen auf unserer Expertenseite für die private Pflegeversicherung für Beamte und Pensionäre. Hier finden Sie den umfassenden Vergleich der aktuellen Pflegezusatztarife für Beamte 2020. Außerdem haben wir Ihnen ausführlich recherchierte Hintergrundinformationen zusammengestellt, die Ihnen helfen, den für Sie passenden Pflegetarif zu finden.

Für Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne telefonisch unter 02641 205445 oder per Mail info@pflegeversicherung-spezialisten.de zur Verfügung.

(Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich)


Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Beamte und Pensionäre haben eine finanzielle Lücken bei einer Pflegebedürftigkeit.
  • Bei Beamten teilen sich die Leistungen der gesetzliche Pflegepflichtversicherung zwischen der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe auf.
  • Beamte erhalten erst einmal die gleichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, wie Angestellte und Selbständige auch.
  • Die Beihilfe erbringt im stationären Bereich zusätzliche Leistungen (abhängig vom Bundesland – siehe auch Pflegeleistungen in der Beihilfe).

Ist eine private Pflegeversicherung für Beamte und Pensionäre sinnvoll?

Dass eine Pflegeversicherung für Beamte und Pensionäre sinnvoll ist, zeigt die Statistik: Bereits heute werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Auslöser sind häufig nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen (z.B. Demenz oder Altersverwirrung)

Unter Berücksichtigung der bestehenden Pflegelücke und der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Pflegebedürftigkeit, ist einee    Pflegezusatzversicherung  für Beamte nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend anzuraten. Beihilfekonforme Tarife sind sehr kostengünstig, sodass das Restrisiko nicht selber getragen werden muss. Zudem kostet eine Rundumbetreuung pflegebedürftiger Menschen meist mehrere tausend Euro im Monat. Die Kombination aus den drei Bausteinen

  • Beihilfe
  • gesetzliche Pflegepflichtversicherung
  • Pflegezusatzversicherung

bildet für Beamte die optimale Absicherung.

Pro und Contra einer Pflegeversicherung für Beamte

Natürlich gibt es Gründe, die für oder gegen eine private Pflegeversicherung sind. Hier stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer privaten Pflegeversicherung vor und erläutern die jeweiligen Aspekte.

Pro – private Pflegeversicherung

Sie können sich eine „menschenwürdige Pflege leisten:Wer nur auf die gesetzliche Pflegeversicherung setzt, kann im Pflegefall nicht von ausreichenden Leistungen ausgehen, sondern muss mit dem Minimum rechnen. Sie sind sowohl bei der Art der Pflegeeinrichtung als auch bei der Wahl des Pflegepersonals eingeschränkt. Eine private Pflegeversicherung macht Sie unabhängiger in Ihren Entscheidungen und Sie können sich Ihren Lebensalltag angenehmer gestalten.

Ihre Kinder müssen später nicht für Ihre Pflege aufkommen: Mit einer Pflegezusatzversicherung entlasten Sie Ihre Kinder, indem Sie sie von der finanziellen Verantwortung im Pflegefall befreien.

Sie schonen Ihr Vermögen: Wenn kein Vermögen für die Pflege „verbraucht“ wird, können Sie Ihren Kindern mehr hinterlassen.
Sie haben keine finanziellen Sorgen: Wer pflegebedürftig ist, hat ohnehin schon große Mühe, seinen Alltag zu meistern. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen Sie sich nicht um die Finanzierung Ihrer Pflege kümmern, da die Police die gesetzliche Pflegeleistung optimal ergänzen kann.

Sie können Ihren sozialen Status aufrechterhalten: Ohne private Pflegezusatzversicherung riskieren Sie, als Pflegefall Ihren Lebensstandard zu verlieren. Eine entsprechende Pflegeversicherung kann Ihnen dabei helfen, diesen Status aufrecht zu erhalten.

Contra- private Pflegeversicherung

Sie werden kein Pflegefall – dann ist das Geld weg *): Die private Pflegezusatzversicherung ist eine Risikoversicherung, die nur im Leistungsfall bezahlt. Werden Sie nicht pflegebedürftig, sind alle bis dahin gezahlten Kosten „umsonst“.

Sie haben genug Vermögen – davon bezahlen Sie Ihre Pflege: Wenn Sie über hohe Einkünfte aus Renten verfügen oder Immobilien und andere Vermögenswerte besitzen, können Sie die Pflege aus eigener Tasche bezahlen. In diesem Fall sind Sie nicht auf eine private Pflegezusatzversicherung angewiesen.

 Sie haben Kinder, die Sie pflegen: Wenn Sie ein sehr gutes Verhältnis zu Ihren Kindern haben und diese bereits zugesagt haben, Sie mit allen Konsequenzen zu pflegen, kann eine Pflegezusatzversicherung überflüssig sein.
Sie können sich den Beitrag nicht mehr leisten: Haben Sie bereits ein höheres Alter erreicht, kann der Beitrag für die private Pflegeversicherung ebenfalls sehr hoch ausfallen, sodass Sie sich die Police nicht mehr leisten können

*) Hier gibt es als Alternative die sogenannte Pflegerentenversicherung. Hier ist auch ein Sparanteil vorhanden. Das bedeutet, wenn jemand nicht pflegebedürftig wird, dann erhält ein Teil des eingezahlten Geldes wieder zurück. Auch ist hier eine Einmalzahlung möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite: Pflegerentenversicherung Vergleich

Ratgeber:

Fragen, mit denen Sie sich beschäftigen sollten, bevor Sie einen private Pflegeversicherung  abschließen.

  • Wie und von wem möchte ich im Alter gepflegt werden?
  • Wie viel Geld möchte ich monatlich für eine Zusatzpflegeversicherung ausgeben?
  • Kann ich diesen Beitrag langfristig zahlen?
  • Bin ich für den Pflegenotfall vorbereitet (Stichwort Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht)

Was kostet eine private Pflegeversicherung für Beamte?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt und gleichtzeitig eine der am schwierigsten zu beantwortenden Fragen. Grundsätzlich ist der Beitrag einer privaten Pflegezusatzversicherung von folgenden Faktoren abhängig:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Leistung

Zum Anderen sind persönlich Faktoren ausschlaggebend. Also möchte ein Beamter zum Beispiel eine 100% Absicherung im Pflegefall erhalten, oder kann er Teile der mtl. Pflegekosten aus eigenen Mitteln bezahlen.

Was bedeutet das im Fall einer Pflegebedürftigkeit?

Grundsätzlich haben Beamte und Pensionäre ein besonderes „Dienst- und Treueverhältnis“, die eine erweiterte Fürsorgepflicht auf Seite des Dienstherrn beinhaltet. Beamte sind in den meisten Fällen über die Beihilfe und einer ergänzenden private Kranken – und Pflegeversicherung versichert.

Bei einer Pflegebedürftigkeit teilen sich die Beihilfe und private Pflegeversicherung die Kosten auf!

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Beihilfesätze Beamte

Welche Leistungen erhält der Beamte im Pflegefall?

  • Leistung aus der privaten Pflegepflichtversicherung PPV (nach SGB XI) – gemäß versichertem Prozentsatz der KV
  • Leistung aus der Beihilfe (analog SGB XI) – gemäß Beihilfebemessungssatz
  • Leistungen über SGB XI hinaus

Die Leistungen nach SGB XI werden anteilig von PPV und Beihilfe erbracht

Beispiel Versorgungsempfänger: 30 % von der PPV + 70 % von der Beihilfe. Über SGB XI hinaus sieht die Beihilfe weitere Leistungen vor, insbesondere weil Beamte in der Regel nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe verwiesen werden dürfen (wird in der Regel als Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und die Fürsorge des ehemaligen Dienstherrn bewertet, wenn keine Möglichkeit zur privaten Vorsorge bestand).

Für die Beihilfeleistungen gilt immer der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind.

Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich, nach Höhe des bestehenden Pflegrades und der Art der Pflege. Wir unterscheiden dabei zwischen der ambulanten Pflege und der stationäre Pflege. Grundsätzlich sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung gleich. Damit erhalten beihilfeberechtigte Personen, wie z.B. Beamte, Soldaten, Polizisten zunächst mindestens die gleichen Leistungen, wie gesetzlich versicherte Personen.

Das bedeutet: Beamte und Pensionäre haben eine finanzielle Versorgungslücke im Pflegefall

Private Pflegeversicherung für Beamte

Was muss ein Beamter beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung besonders beachten?

Die meisten privaten Pflegeversicherungen auf dem deutschen Markt, haben sogenannte starre Tarife. Das bedeutet, dass nur die Leistung im Pflegegrad 5 festgelegt wird. Die Leistungen in den anderen Pflegegraden leiten sich dann prozentual davon ab. Leider ist diese Art der Pflegeversicherung hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern ausgerichtet. Die Besonderheiten von Beamten, insbesondere im stationären Bereich, werden nur von wenigen Pflegeversicherungen berücksichtigt.

Die meisten, auf dem deutschen Markt angebotenen Pflegetarife, sind nicht auf die Beamten und Pensionäre ausgerichtet und daher nicht bedarfsgerecht!

Wir sind die Experten für Pflegeversicherungen, mit einer zusätzlichen Spezialisierung für Beamte und Pensionäre. Daher kennen wir Ihre Besonderheiten und die Leistungen der jeweiligen Beihilfestellen.

Rufen Sie uns jetzt an unter 02641 205445 oder füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Wir werden uns dann persönlich und individuell mit Ihrem Anliegen beschäftigen. Die Beratung und der Vergleich ist in jedem Fall unverbindlich und kostenlos für Sie!

Das leistet die Pflegepflichtversicherung für Beamte

Ambulant

Bei der Pflege durch geeignete Pflegekräfte (§ 36 SGB XI)  sind die Aufwendungen bis zu folgenden monatlichen Höchstsätzen beihilfefähig.

  • im Pflegegrad 1 bis max.    125,-€*
  • im Pflegegrad 2 bis max.   689,-€
  • im Pflegegrad 3 bis max. 1.298,-€
  • im Pflegegrad 4 bis max. 1.612,-€
  • im Pflegegrad 5 bis max. 1.995,-€

*) als Geldbetrag für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. (§28a SGB XI)

Bei der Pflege durch Angehörige sind die Aufwendungen bis zu folgenden monatlichen Höchstsätzen beihilfefähig. (§37 SGB XI)

  • im Pflegegrad 1 bis max.  125,-€*
  • im Pflegegrad 2 bis max. 316,-€
  • im Pflegegrad 3 bis max. 545,-€
  • im Pflegegrad 4 bis max. 728,-€
  • im Pflegegrad 5 bis max. 901,-€

*) als Geldbetrag für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. (§28a SGB XI)

Stationär

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Bei einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung (§43 Abs. 1 SGB XI) sind die Pflegekosten (einschließlich Kosten für soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege) bis zu folgenden Höchstsätzen beihilfefähig.

  • im Pflegegrad 1 bis max.  125,-€*
  • im Pflegegrad 2 bis max. 770,-€
  • im Pflegegrad 3 bis max. 1.262,-€
  • im Pflegegrad 4 bis max. 1.775,-€
  • im Pflegegrad 5 bis max. 2.005,-€

Dabei setzen sich die Gesamtkosten einer stationären Unterbringung im Pflegeheim aus 3 Hauptkomponenten zusammen:

  • der EEE (Einrichtungseinheitlicher Selbstbehalt)*
  • die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung (Kosten U/V)
  • die Kosten für den Erhalt und die Renovierung der Gebäude (Investitionskosten)

Kosten und finanzielle Lücken im Pflegefall

Fallbeispiel Pflegegrad 2 und häusliche Pflege im ambulanten Pflegedienst:

Körperpflege: 359 €
Hilfe beim Frühstück: 163 €
Hilfe beim Toilettengang: 163 €
Einkaufen: 74 €
Wohnung aufräumen: 290 €
Wäsche waschen: 98 €
Wechseln der Bettwäsche: 31 €
Betreuung: 90 €
Anfahrtspauschale: 102 €
Monatliche Kosten gesamt: 1.370 €

Gesetzliche Pflege übernimmt: –  206,70 €
Beihilfe übernimmt: – 482,30 €
monatliche Versorgungslücke:  681 €

Beispiel – Lücke im Pflegefall eines Pensionärs:

  • Beihilfeberechtiger Bund (ohne Angehörige)
  • Pflegegrad 4 stationär (Pflegeheimkosten 4.000)
  • Versorgungsbezüge 2,510,48 €
  • BMS : 70%

Berechung Beihilfe stationaere Pfllege Bund

Das bedeutet in unserem Beispiel, dass unser Pensionär knapp 2.000,-€ mtl. aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Zur finanziellen Absicherung im Pflegefall empfehlen wir die Verdopplung der bestehenden Pflegeleistungen!

Bundes- und Landesbeihilfe

Was ist Beihilfe?

Beihilfe ist eine Geldleistung des Dienstherrn für seine Bediensteten im Rahmen der Fürsorgepflicht und ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die die Beamten aus den laufenden Bezügen finanzieren.
Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheitsfall = Beihilfe.
Grundlagen hierfür sind:

  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
  • Länderspezifische Beihilferegelungen

Die Beihilferegelungen sahen bisher bereits eine Beteiligung an verbliebenen Aufwendungen im Pflegefall vor, wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung und der Beihilfe nicht ausreichten. Diese zusätzlichen Beihilfeleistungen gelten entweder unverändert über den 01.01.2017 hinaus fort oder wurden den neuen Pflegegraden und jeweiligen maximalen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung entsprechend angepasst.

Hier finden Sie die einzelnen Pflegeleistungen in der Beihilfe

Um grundsätzlich Leistungen im Pflegefall zu erhalten, ist nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes eine Zuordnung der pflegebedürftigen Person in eine der Pflegegrade 1-5 erforderlich. Für die Beihilfegewährung ist der Leistungsbescheid des Medizinischen Dienst (MDK) der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung oder Medic Proof der privaten Pflegepflichtversicherung maßgebend. Die Beihilfe ergibt sich durch die Berücksichtigung des jeweils geltenden Beihilfebemessungssatzes auf die nachfolgend genannten Höchstsätze.
Die hier gemachten Ausführungen beziehen sich auf die Bundesbeihilfe! In der Landesbeihilfe gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Leistungen in der stationären Pflege.

Für weitere detaillierte Informationen zur Landesbeihilfe und deren Leistungen im Pflegebereich stehen Ihnen unser Pflegeversicherungsexperte Holger Rasch persönlich unter 02641 205445 oder per E-Mail unter info@pflegeversicherung-spezialisten.de gerne zur Verfügung!