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    Pflegeversicherung für Lehrer

    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Pflegeversicherung für LehrerBei einer privaten Pflegeversicherung für Lehrer ist es maßgeblich, ob die Lehrerin oder der Lehrer verbeamtet oder angestellt ist.

    allgemein

    Bei den verbeamteten Lehrern ist der Dienstherr beziehungsweise der Arbeitgeber an den allgemeinbildenden Schulen das jeweilige Bundesland. Angestellten Lehrer und Lehrerinnen sind dem öffentlichen Dienst angeglichen, erhalten jedoch keine Beihilfe wie die Beamten. Für beide Parteien gilt aber, dass eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeschrieben ist, die einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten deckt.

    private Pflegeversicherung für Lehrer als Beamte

    Hat man als Lehrer den Beamtenstatus, besteht die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen oder auch in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Als Beamter bekommt man einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfestelle erstattet. In der privaten Krankenversicherung werden für Beamte extra Beihilfeergänzungstarife angeboten, die den jeweiligen, restlichen Bedarf des Lehrers abdecken. Da nur die Restkosten im Krankheitsfall von der Krankenversicherung erstattet werden müssen, ist der Beitrag relativ günstig im Vergleich zu einer vollen Absicherung.

    Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung mit der Beihilfe sind bei Beamten von den entsprechenden Beihilfevorschriften abhängig. Hier finden Sie die länderspezifischen Vorschriften der Pflegeversicherung. Pflegeleistungen in der Beihilfe

    Die Rechtsgrundlage zur Erstattung von Krankheits- und Pflegekosten ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung. Darin ist auch die Pflegezusatzversicherung für Lehrer geregelt, sofern es sich um Beamte handelt. Darin ist unter anderem festgelegt, das Lehrer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen müssen, die beihilfekonform ist und zumindest mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichbar ist. Damit sind aber keineswegs die zu erwartenden Kosten einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit gedeckt.

    Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Pflegefall sind:

    Pflegetagegeld Versicherung

    Die Pflegetagegeldversicherung ist die wohl am häufigsten abgeschlossene Form der privaten Zusatz Pflegeversicherung. Die Hauptargumente sind der günstige Beitrag und die freie Verfügung des Pflegetagegeldes, da es nicht zweckgebunden ist.

    Pflegerenten Versicherung

    Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus den Kosten für die Absicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie einem Sparanteil. Daher sind die Beiträge in Relationen zur Pflegetagegeldversicherung auch wesentlich höher. Die Pflegerente steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.

    Pflegekosten Versicherung

    Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich direkt an den entstandenen Kosten der Pflegebedürftigkeit. Der Pflegebedürftige erhält einen bestimmten Prozentsatz der entstandenen Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen. Je nach Gesellschaft werden die gesetzlichen Leistungen um 20-100 Prozent aufgestockt. Der Nachteil einer solchen Versicherung ist, dass die Leistungen immer zweckgebunden sind und nicht zur freien Verfügung stehen.

    Eine Besonderheit der Pflegetagegeld-Versicherung ist der staatlich geförderte Pflege Bahr. Den Pflege Bahr gibt es seit 2013 und wurde durch den ehemaligen Gesundheitsminister der FDP Herrn Daniel Bahr initiiert. Der Pflege Bahr enthält keine Gesundheitsprüfung und wird insbesondere für Personen empfohlen, die aufgrund schwerer chronischer Erkrankungen nicht mehr in die freie Pflegetarife aufgenommen werden können. Der staatlich geförderte Pflege Bahr unterscheidet nicht zwischen Beamten, Angestellten und Selbständigen und ist somit auch als Pflegezusatzversicherung für Lehrer als Beamte möglich.

    private Pflegeversicherung für Lehrer als Angestellte

    Für Lehrer, die als angestellte Mitarbeiter tätig sind, sieht die Situation etwas anders aus. Hier gibt es keinen Kostenträger für Krankheitskosten und somit auch keine Erstattung über die Beihilfe. Der angestellte Lehrer muss sich selber kranken- und pflege versichern.
    Ob der Lehrer oder die Lehrerin sich privat oder gesetzlich versichern kann, hängt von Ihrem Bruttoeinkommen ab. Lehrer können nämlich erst in die private Krankenversicherung wechseln, wenn das Einkommen mindestens ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. In das Jahresbruttoeinkommen können dabei auch regelmäßige Bonus- und Sonderzahlungen mit einberechnet werden. Lehrer deren Bruttoeinkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegen, bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
    Damit stehen die angestellten Lehrer vor dem gleichen Problem wie alle anderen pflegepflichtversicherten, nämlich dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur als Teil-Kasko Lösung konzipiert ist und damit auch nur einen Teil der hohen Pflegekosten trägt.

    Fazit Pflegeversicherung für Lehrer

    Als Fazit bleibt festzuhalten, dass eine private Pflegezusatzversicherung sicherstellt, dass eigene Vermögen bzw. das Vermögen der Kinder zu sichern und dabei eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten.

    https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2018/05/Pflegeversicherung-fuer-Lehrer.jpg 1280 2640 Holger Rasch https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-pflegeversicherung-spezialisten-4c-340px.png Holger Rasch2018-05-28 14:48:222018-06-07 15:23:08Pflegeversicherung für Lehrer
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