Antrag große Anwartschaft
Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Sie haben sich für das Angebot zur großen Anwartschaft für Polizisten entschieden. Damit wir Ihnen den Antrag zuschicken können, benötigen wir noch ein paar Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus.
Angaben zur Umstellung auf die große Anwartschaft
Im Normalfall haben Sie innerhalb von zwei Werktagen die Antragsunterlagen in Ihrem Briefkasten. Ein kostenloser Rückumschlag liegt dabei!
TIPP: Auf was Sie bei der Auswahl einer Polizeianwärter PKV achten sollten:
- finanzstarker Krankenversicherer
Unabhängige Finanzexperten, wie StiftungWarentest und Focus Money, führen Vergleiche durch und beurteilen unter anderem die Finanzstärke der Gesellschaften. Daher sollten finanzstarke Krankenversicherer die erste Wahl darstellen.
- hohe Expertise im Beamtenbereich
Viele Versicherer bieten eine PKV für Polizeianwärter und Beamte an. Aber nur wenige Gesellschaften haben sich explizit auf diese Berufsgruppe spezialisiert und weisen ein entsprechendes Experten-Wissen vor.
- Beihilfe Ergänzung
Ein kleiner Baustein mit einer großen Wirkung. Nur die wenigsten wissen, dass die Beihilfe und die freie Heilfürsorge nicht alle Kosten im Krankheitsfall tragen. Meist wird nur auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel in den Bereichen: Zahnersatz, Heilpraktiker und Brille auf einem beträchtlichen Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben. Daher unser Rat: Keine Wahl für die PKV ohne leistungsstarke Beihilfe-Ergänzungstarife!
- maximale Flexibilität durch Optionsrecht
Insbesondere zu Beginn Ihres Berufslebens haben Sie andere Anforderungen an Ihren Versicherungsschutz als mit zunehmendem Alter. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Privaten Krankenversicherung auf ein umfangreiches Optionsrecht achten. Ein solches Optionsrecht garantiert Ihnen den Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer PKV. Das kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn eine erneute Gesundheitsprüfung aufgrund eingereichter Rechnungen, Erkrankungen oder Behandlungen nicht mehr ohne Erschwerungen oder gar mit einer Ablehnung verbunden ist.
Die große Anwartschaft der DBV
Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung (Tarif Vision B-U)
die Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte – mit medizinischem Service.
Ambulant (Leistungshöhe: je nach versichertem Prozentsatz) Erstattet werden:
- die Kosten für Arzt- und Heilpraktikerbehandlung (bei freier Arzt- und Heilpraktikerwahl)
- die Kosten für Arznei- und Verbandmittel
- die Kosten für physikalisch-medizinische Behandlungen, z.B. Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik
- die Kosten für Hilfsmittel
- die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- Schutzimpfungen
- Psychotherapie durch niedergelassene Ärzte mit psychotherapeutischer Facharztausbildung oder entsprechender Zusatzqualifikation, approbierte Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Medizinische Serviceleistungen
- Information bei Notwendigkeit psychotherapeutischer Behandlung
- Informationen über Behandlungsmethoden
- Nennen von Behandlern
- Hilfe bei der Terminvereinbarung
- Tarifliche Leistungen erfolgen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
- Leistungen der Heilpraktiker werden im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
- Homöopathie: tarifliche Erstattung bei Verordnung durch Arzt/Heilpraktiker
- Arznei- und Verbandmittel sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR zu 80% erstattungsfähig.Darüber hinaus zu 100%. (Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres entfällt die 80%-Regelung.)
- Physikalisch-medizinische Behandlungen: Erstattung bis zur Höhe der nach den Beihilfevorschriften des Bundes beihilfefähigen Höchstsätze.
- Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) werden ab dem 15. Lebensjahr innerhalb von 3 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 EUR, bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 EUR je Kalenderjahr erstattet.
- Hörgeräte sind innerhalb von drei Kalenderjahren bis insgesamt 1.300 EUR pro Ohr erstattungsfähig
- Erstattungsfähige Hilfsmittel: Sofern die Beschaffung über den Versicherer erfolgt (Sehhilfen, Hörgeräten beispielsweise ausgenommen) sind 100% des versicherten Prozentsatzes erstattungsfähig – bei anderweitiger Beschaffung kann die Erstattung auf 80% des versicherten Prozentsatzes gekürzt werden.
- tarifliche Leistungen für Impfungen, die von der ‚Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes’ (STIKO) empfohlen werden, ausgenommen Impfungen für Fernreisen
- Psychotherapie: Erstattungsfähig sind je Behandlungsfall bis zur 30. Therapiesitzung 100%, ab der 31.
- Therapiesitzung 80%, ab der 61. Therapiesitzung 70% der Aufwendungen bis zu den Höchstsätzen der in Deutschland geltenden Gebührenordnung. Eine Zusage vor Behandlungsbeginn ist nicht erforderlich.
Stationär (Leistungshöhe: je nach versichertem Prozentsatz) Erstattet werden:
- die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen (bei freier Wahl des Krankenhauses, jedoch ohne die Wahlleistungen)
- die Kosten für einen medizinisch notwendigen Transport zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus, sowie für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport aus dem Ausland
Medizinische Serviceleistungen – Nennung von Krankenhäusern
– Information zu Behandlungsmethoden
– Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
– Organisation des notwendigen Rücktransportes
Besondere Leistungsaussagen
– Anstalten, gemischte:
Leistung im Falle einer medizinisch notwendigen Weiterbehandlung im unmittelbaren Anschluss an die stationäre Behandlung nach Herztransplantation, Bypassoperation, akutem Herzinfarkt und/oder Reinfarkt, Bandscheibenoperation, Gelenkersatzoperation, Nierentransplantation, Hirninfarkt und -blutung (Schlaganfall), schweren Schädel-Hirnverletzungen oder Krebsoperation bzw. -bestrahlung. Ferner leisten wir bei Aufnahme infolge Unfalls oder akuter Behandlungsbedürftigkeit. Bei medizinisch notwendiger Psychotherapie leisten wir, sofern wir vor Beginn der Behandlung Leistungen schriftlich zugesagt haben.
– Rücktransport Ausland:
ja, bei medizinischer Notwendigkeit zur stationären Behandlung in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland
– Schwangerschaftsunterbrechung:
tarifliche Leistung bei medizinischer, genetischer und kriminologischer Indikation
– Sterilisation:
tarifliche Leistung bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit
– Weltgeltung:
6 Monate, darüber hinaus solange Transportunfähigkeit besteht
Zahnärztliche Behandlung (Leistungshöhe: je nach versichertem Prozentsatz) Erstattet werden:
– nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnete prophylaktische zahnärztliche Leistungen inklusive professioneller Zahnreinigung (Erstellung eines Mundhygienestatus und Unterweisung zur effektiven Mundpflege, Kontrolle des Erfolges der Unterweisung und weitere Anleitung, lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz sowie die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärteten Kunststoffen).
– die Kosten für Zahnbehandlung
– die Kosten für Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.
– die Kosten für Implantate. Die Leistung ist beschränkt auf zwei Implantate pro Kiefer (einschließlich bereits vorhandener Implantate). In Ausnahmefällen werden die Aufwendungen für maximal 4 Implantate pro Kiefer (einschließlich bereits vorhandener Implantate) erstattet (mit besonderer Begründung bei Einzelzahnlücken oder zur Fixierung einer Totalprothese).
– GOZ-Begrenzung:
tarifliche Leistungen erfolgen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte
– Material- und Laborkosten bis zur Höhe der im Preisverzeichnis angegebenen Beträge
Vor Beginn von Maßnahmen für Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie Implantate ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wird dieser vor Behandlungsbeginn nicht vorgelegt, so ermäßigt sich die tarifliche Leistung um die Hälfte.
Zahnstaffel gilt für
– Zahnersatz, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen, Kieferorthopädie. Sie entfällt bei Unfällen.
– In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen höchstens bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR erstattungsfähig.
– In den ersten 48 Monaten sind Aufwendungen höchstens bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR erstattungsfähig.
Medizinische Serviceleistungen
– Information über Behandlungsmethoden
– Nennung von Behandlern
– Hilfe bei Terminvereinbarung
Auszahlungsverfahren
Belege können eingereicht werden, sobald die eingereichten Rechnungen einen Betrag von insgesamt 200 EUR übersteigen. Erreichen die Aufwendungen diese Grenze innerhalb von 10 Monaten nicht, können die Belege unabhängig von diesem Erstattungsbetrag eingereicht werden.
Umwandlungsoption
Sie können zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung Ihren Tarif in einen umfassenderen oder höherwertigeren Krankenversicherungsschutz umstellen. Anlässe sind:
– Erste Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit – Einmalig bei Eheschließung
– Geburt eines Kindes
– Beginn der Berufsausbildung eines Kindes
– Wegfall des letzten Kindes aus der Beihilfe
Darüber hinaus können Sie zu Beginn des 6. Versicherungsjahres in einen umfassenderen oder höherwertigeren Krankenversicherungsschutz umstellen, wenn der Versicherungsschutz 5 Jahre ununterbrochen bestanden hat und nicht im Rahmen einer Kindernachversicherung abgeschlossen wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt.
Beitragsrückerstattung
Tarife, Verwendung und Höhe der Beitragsrückerstattung werden jährlich vom Vorstand des Versicherers neu festgelegt. Für 2019 gilt:
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie für Tarif Vision B-U eine Beitragsrückerstattung erhalten:
– Aus Tarif Vision B-U werden von Ihnen während des gesamten Kalenderjahres – außer für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und Schutzimpfungen – keine Leistungen in Anspruch genommen und
– Sie bleiben während des gesamten Kalenderjahres im Tarif Vision B-U ununterbrochen versichert und
– Sie bleiben über das Jahr hinaus mindestens bis zum 30.06. des folgenden Jahres im Tarif Vision B-U weiter versichert.
Sofern Sie Vision B-U als Ausbildungstarif versichert haben, erhalten Sie 50% der gezahlten Beiträge für alle versicherten Ausbildungstarife mit Ausnahme des Krankenhaustagegeldes und der Kurkostenversicherung. Ausgezahlt wird jeweils der Beitrag ohne gesetzlichen Zuschlag.
Für alle übrigen versicherten Personen gilt:
Die Höhe der Beitragsrückerstattung (BRE) ist abhängig vom Alter und der versicherten Prozentstufe für ambulante Leistungen.
Alter bis 19 ab 20
Höhe der BRE 5 EUR je Prozentstufe für ambulante Leistungen 10 EUR je Prozentstufe für ambulante Leistungen
Beispiel: Tarife VsiB 50T-U, VisB 5035-U, Alter ab 20 BRE = 50 * 10 EUR = 500 EUR.
Eine Beitragsrückerstattung wird nur für versicherte Zeiten mit Leistungsanspruch gewährt, also z.B. nicht während einer Anwartschaftsversicherung.
Die Beitragsrückerstattung wird im Herbst des folgenden Jahres ausgezahlt.
Verhaltensbonus
Tarife, Verwendung und Höhe der Verhaltensboni werden jährlich vom Vorstand des Versicherers neu festgelegt. Für 2019 gilt:
Versicherte ab 20 Jahre können folgende Verhaltensboni bekommen:
25 EUR pro Jahr, wenn Sie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung einen Body-Maß-Index im Normalbereich nachweisen.
50 EUR pro Jahr bei Vorlage des Nachweisformulars über die aktive Mitgliedschaft in einem FitnessStudio oder Vorlage eines aktuellen deutschen Sportabzeichens.
Stationäre Heilbehandlung; Ergänzung (Tarif BW2-U)
Erstattet werden gemäß dem versicherten Prozentsatz
– die Kosten für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen bei stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Entbindung und Fehlgeburt.
Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus bei rechtsgültiger Vereinbarung gemäß §2 GOÄ In diesem Rahmen werden auch nach Anrechnung von Beihilfeleistungen verbleibende Kosten erstattet.
– die Unterbringungskosten (max. 5 Tage) für eine Begleitperson eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr.
– Werden keine Wahlleistungen im vereinbarten Umfang in Anspruch genommen, besteht neben der Kostenerstattung ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
. Ergänzungstarif Heilfürsorge (Tarif BN HF-UZ)
In diesem Tarif erstatten wir die nach Anrechnung der Heilfürsorge-, bzw. Beihilfeleistungen verbleibenden Aufwendungen für
– Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) zu 80% bis 1.250 EUR Rechnungsbetrag
– Hilfsmittel (nach Vorleistung Heilfürsorge) gemäß Hilfsmittelkatalog. Sofern die Beschaffung über den Versicherer erfolgt (Sehhilfen, Hörgeräten beispielsweise ausgenommen) sind 100% des versicherten Prozentsatzes erstattungsfähig – bei anderweitiger Beschaffung kann die Erstattung auf 80% des versicherten Prozentsatzes gekürzt werden.
– Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen). Sehhilfen werden innerhalb von 3 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 300,00 EUR erstattet.
– Hörgeräte. Diese sind (nach Vorleistung Heilfürsorge) innerhalb von 3 Kalenderjahren bis insgesamt 1.300,00 EUR pro Ohr erstattungsfähig.
– besonders berechnete Material und Laborkosten bei Zahnersatz (einschließlich Inlays) entsprechend der ZahnSachkostenliste II. Ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wird der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn nicht vorgelegt, so ermäßigt sich die tarifliche Leistung um die Hälfte. Die Leistung für Implantate ist beschränkt auf zwei Implantate pro Kiefer In Ausnahmefällen werden die Aufwendungen für maximal 4 Implantate pro Kiefer (einschließlich bereits vorhandener Implantate) erstattet (mit besonderer Begründung bei Einzelzahnlücken oder zur Fixierung einer Totalprothese).
In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen höchstens bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR erstattungsfähig.
In den ersten 48 Monaten sind Aufwendungen höchstens bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR erstattungsfähig.
Keine Begrenzung bei unfallbedingten Aufwendungen.
Behandlungen bei Auslandsreisen. Bei Reisen bis zu 56 Tagen (8 Wochen) werden verbleibenden Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung und medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport, Überführungskosten der Leiche beim Tod der versicherten Person im Ausland bis zu 10.000,00 EUR oder Bestattungskosten im Ausland bis zu 5.000,00 EUR erstattet.
Selbstbeteiligungen des Heilfürsorgeberechtigten sind nicht erstattungsfähig.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter für Polizeianwärter ist neben der Krankenversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Gefahr einer Dienstunfähigkeit ist auf keinen Fall zu unterschätzen. Insbesondere unsere Polizeikräfte, unterliegen jeden Tag außerordentlichen körperlichen und psychischen Herausforderungen.
Die freie Heilfürsorge
Bei der (Freien) Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Beamten. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich ist.
allgemeine Informationen zur freien Heilfürsorge:
- Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger.
- Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt.
- Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei sind keine Privatpatienten.
- Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung.
- Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
Die freie Heilfürsorge bietet für bestimmte Personengruppen eine kostenlose und umfassende Gesundheitsvorsorge. Diese beinhaltet unter anderem:
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
- ärztliche Behandlung im Krankheitsfall
- bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln und
- Behandlung im Ausland.