Checkliste zur Pflegezusatzversicherung
Unsere praktische Checkliste gibt Ihnen eine kompakten und schnellen Überblick der wichtigsten Leistungskriterien.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Bei Eintritt in einen festgelegten Pflegegrad müssen keine Beiträge mehr bezahlt werden – der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen. Es gibt Pflegeversicherungstarife die schon eine Beitragsbefreiung ab dem Pflegegrad 1 haben. Andere Pflegeversicherungen haben erst eine Beitragsbefreiung, wenn auch eine Leistung bezahlt wird. Jemand hat zum Beispiel ein Pflegetagegeld ab dem Pflegegrad 3 abgeschlossen, dann muss er in den Pflegegraden 1 und 2 seinen monatlichen Beitrag weiterzahlen und erhält erst mit dem Pflegegrad 3 eine Beitragsbefreiung. Sollte keine Beitragsbefreiung vereinbart sein oder nicht Bestandteil des Pflegetarif sein, müssen die Beiträge auch im Pflegefall weiter entrichtet werden.
Verzicht auf Wartezeiten
Viele Tarife der Pflegezusatzversicherung verzichten auf die Wartezeit. Damit ist man schon ab dem ersten Tag im Falle einer Pflegebedürftigkeit abgesichert. Daher sollte auf ein Verzicht der Wartezeit geachtet werden.
Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Die private Pflegezusatzversicherung akzeptiert und übernimmt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (MDK für gesetzlich Versicherte und medicproof für privat Versicherte). Eine Überprüfung durch einen eigenen Arzt der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Wir halten diesen Punkt für einen der Wichtigsten.
geschlossene Gesundheitsfragen
Bei geschlossen Gesundheitsfragen werden durch den Versicherer gezielt nach bestimmten Diagnose gefragt, z.B. “ Haben oder haben Die in den letzten 5 Jahren insulinpflichtiges Diabetes Melitus?“. Hier ist die mögliche Antwort einfach und eindeutig.. Die offenen Gesundheitsfragen,wie z.B. „Waren Sie in den letzten 5 Jahren krank oder hatten Beschwerden?“ sind manchmal schwierig zu beantworten. Der Versicherer kann bei Falschangaben (auch unwissentlich) die Leistung verweigern, ein Rechtsstreit droht. Bitte achten Sie daher auf die Art der Gesundheitsfragen. Wir empfehlen Ihnen auch unseren Beitrag Pflegeversicherung mit Vorerkrankungen!
Euroweiter Versicherungsschutz
Die Versicherung sollte auch zumindest im europäischen Ausland leisten. Manche Versicherer leisten sogar weltweit. Hier sind aber auch die Rahmenbedingungen zu beachten, wie im Ausland die Pflegestufe kontrolliert werden kann.
Dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes
Inflationsbedingt steigen die Pflegekosten kontinuierlich an. Mit einer Dynamik ermöglicht es der Versicherer den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Diese Option ist freiwillig. Das Maß der Erhöhung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Typisch ist zum Beispiel die Erhöhung um einen bestimmten Prozentsatz oder um die Erhöhung der durchschnittlichen Pflegekosten.
Flexibler Versicherungsschutz
Bei vielen Versicherungen kann die Höhe der Leistungen in den einzelnen Pflegestufen individuell gewählt werden. Andere Versicherer bieten starre Tarife an. Hier ist das Verhältnis der einzelnen Pflegestufen prozentual zueinander fest vorgegeben und es wird nur die Leistung der Pflegestufe III = 100% festgelegt. (z.B. Pflegestufe III=100%, Pflegestufe II=60%,Pflegestufe I=20%). Die flexiblen Pflegetarife können einfach auf den individuellen Bedarf angepasst werden.
Dynamisierung im Leistungsfall
Im Leistungsfall erhöhen sich dynamisch die Leistungen und gleichen damit die Inflation aus.
Nachversicherungsgarantie bei gesetzlichen Änderungen
Wenn der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen einer Pflegeversicherung ändert (z.B. Pflegestärkungsgesetz – Pflegegrade statt Pflegestufen), kann der Versicherte seinen Vertrag zur Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die neuen Bedingungen umstellen.
Volle Leistung bei Pflege durch Angehörige
Die Pflegeversicherung zahlt das Pflegetagegeld unabhängig ob ein ambulanter Pflegedienst, ein Angehöriger oder eine sonstige Fachkraft die versicherte Person pflegt. Das Geld sollte nicht zweckgebunden sein!
Einmalzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Wenn der Pflegefall eintritt sind oftmals hohe Inventionen im häuslichen Umfeld nötig. Ein einmalige Zahlung am Anfang der Pflegebedürftigkeit unterstützt die finanzielle Last.
Assistenz Leistungen
Viele Versicherer bieten mittlerweile Assistenz Leistungen an. Diese helfen bei Eintritt des Pflegefalls zum Beispiel bei der Suche eines Pflegeheimplatzes, einer Begutachtung des häuslichen Umfeldes oder unterstützt bei der Begutachtung durch den MDK (medizinischen Dienst).
Leistung schon ab Pflegegrad 1
Die Einstufung in den Pflegegrad 1 ist seit dem 01.01.2017 möglich. Personen die in den „ALTEN“ Pflegestufen keine Pflegebedürftigkeit zugesprochen bekommen haben, sollten auf den Pflegegrad 1 begutachtet werden. Daher empfehlen wir grundätzlich schon die Absicherung im Pflegefall schon ab Pflegegrad 1.
Einrichtungseinheitlicher Selbstbehalt
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II zum 01.01.2017 tritt der sogenannte einrichtungseinheitlicher Selbstbehalt in der stationären Pflege in Kraft. Das bedeutet, dass die zu zahlenden stationären Pflegekosten unabhängig vom festgestellten Pflegegrad sind und einmalig von Pflegeheim festgelegt werden. Das bedeutet u.a. dass die Pflegekosten stationär konstant unabhängig vom Pflegegrad konstant sind.
Die aktuellen Zahlen aus dem statistischen Bundesamt belegen, dass ca. jede zweite Person im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig wird.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt bei einem Pflegefall nur einen Teil der Kosten ab. Die Unterbringung in einer stationären Pflegeheim kostet pro Monat meist einen Betrag von 3.000 Euro und mehr. Das ist doppelt soviel, wie die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Daher wird der Abschuss einer privaten Pflegezusatzversicherung von unabhängigen Finanzexperten empfohlen!
Durch das Pflegestärkungsgesetz II und der Einführungung des Pflegegrad 1 wird es in Deutschland nach aktuellen Schätzungen allein 2017 zusätzlich ca. 500.000 Personen Leistunge aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhalten.