Kostenfalle Pflegestufe 1

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Kostenfalle in der Pflegestufe I - kostenloser Pflegeversicherung VergleichWer träumt nicht davon möglichst lange unabhängig zu leben und dies möglichst gesund und fit … . Die Lebenserwartung steigt, wir werden immer älter und damit steigt auch das Risiko einer Hilfe- und Pflegebedürftigkeit! Hier das Schicksal eines Kunden!

Kostenfalle Pflegestufe 1 – ein Kundenschicksal

Herr Rudolf S. ist 75 Jahre alt. Nach einem Schlaganfall muss seine Familie für Ihn die Pflegestufe 1 beantragen. Gesundheitlich hat er starke Einschränkungen zurückbehalten. Zum Glück haben sich sein Sprachzentrum und sein Gedächtnis nahezu vollkommen erholt, doch bleibt er dauerhaft halbseitig gelähmt. Seinen rechten Arm hat er gar nicht mehr unter Kontrolle und sein rechtes Bein kann er nur mit Mühe beim Gehen nachziehen. Aufgrund der wesentlichen gesundheitlichen Verbesserungen im kognitiven Bereich wurde der Antrag auf Pflegestufe 0 (Demenz) abgelehnt.
Er ist nicht mehr fähig eigenständig seinen Tagesablauf zu bewältigen. Alltägliche Verrichtungen wie die Körperpflege, die Nahrungszubereitung, Wäsche waschen oder anfallende Hausarbeiten gehen nur sehr eingeschränkt und langsam oder gar nicht.
Aufgrund seines Krankheitszustandes ist Herr Schmitz auf fremde Hilfe angewiesen. Sein sehnlichster Wunsch ist es weiterhin in seinem gewohnten Umfeld leben zu können. Er hat das Glück, dass seine beiden Kinder ganz in der Nähe wohnen und ihren Vater soweit es ihnen möglich ist unterstützen wollen. Da beide jedoch berufstätig sind und die Tochter zwei kleine Kinder hat, ist eine umfassende Betreuung nur durch die Familienangehörigen nicht machbar und es wird zusätzlich fremde Hilfe benötigt.

Die Kinder haben die Pflege fest in ihren Tagesablauf mit eingeplant. Abwechselnd fährt jeden Morgen eines zum Vater und hilft ihm bei dem ersten Toilettengang, sorgt dafür, dass er seine Tabletten nimmt und stellt ihm das Frühstück bereit.
Das bedeutet gerade für die Tochter, die ja Mutter von zwei Kindern ist und außerdem noch halbtags arbeitet ein hohes Maß an Organisationstalent. Bevor Sie das eine Kind in den Kindergarten und das Andere in die Schule bringt, fährt sie erst in den 4 Kilometer weit entfernten Wohnort ihres Vaters um ihm zu helfen. Sie hat aufgrund der Pflege Ihres Vaters, Ihre Stunden bei Ihrer Arbeit reduzieren müssen. Die finanziellen Einbußen und der hohe zeitliche, physische und psychische Einsatz der Mutter belasten die ganze Familie.
Einmal am Tag kommt eine Mitarbeiterin des ambulanten Pflegedienstes zur Unterstützung der täglichen Körperpflege, d.h. Waschen und Baden und übernimmt die Zubereitung bzw. Vorbereitung der Mittagsmahlzeit, wenn die Tochter keine Zeit hat. Wann immer es ihr arbeitszeittechnisch möglich ist übernimmt dieses jedoch die Tochter. Anfallende Hausarbeiten werden zwischen den Kindern aufgeteilt und organisiert.
Am Abend nach der Arbeit kümmert sich der Sohn um seinen Vater. Er bereitet das Abendessen zu, räumt auf, leistet ihm Gesellschaft und bringt ihn nach der Abendtoilette ins Bett.

Bei Bedarf begleitet der Pflegedienst Herrn Rudolf S. bei Gängen zum Arzt. Die Einkäufe für die Woche teilen sich der Pflegedienst und die Kinder.
Dies ist eins der vielen Schicksale mit denen wir alltäglich bei unserer Arbeit konfrontiert werden und zeigt, dass pflegebedürftig sein sowohl für den Hilfsbedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen ein immenser physischer und emotionaler Kraftakt ist. Die Pflege wird zur Zerreißprobe der meisten Pflegenden. Zudem kommen oft auch noch die finanziellen Nöte hinzu. Die Dramatik und Belastung für Angehörige ist für nicht Betroffene oftmals gar nicht vorstellbar.

Ausschlaggebend für die Pflegeeinstufung ist der Zeitaufwand für die Pflege und Hilfestellung der zupflegenden Person bei der Grundpflege und die benötigende Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegestufe 1 : Einstufung

In Pflegestufe 1 werden Hilfebedürftige eingestuft die 90 Minuten am Tag Unterstützung benötigen, davon müssen mindestens 46 Minuten auf zwei Bereiche der grundpflegerischen Leistungen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) entfallen. Auch muss wöchentlich mehrfach Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen)in Anspruch genommen werden.

Im Vorfeld einer Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst) bei den gesetzlichen Krankenversicherten oder medicproof bei den privat Krankenversicherten sollte eine Pflegetagebuch geführt werden. Das Muster eines Pflegetagebuches des Barmer EK finden Sie hier!

Pflegestufe 1 : Leistungen

Monatliche Leistung bei ambulanter Pflege durch Angehörige

  • 244,-€
  • 316,-€ (mit Demenz)

Monatliche Leistung bei ambulanter Pflege durch ambulanten Pflegedienst

  • 468,-€
  • 689,-€ (mit Demenz)

Monatliche Leistung bei stationäre Pflege in einem Pflegeheim:

  • 1.064,-€
  • 1.064,-€ (mit Demenz)

Zum 01.01.2017 werden die bestehenden Pflegestufen 0 – III auf die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgestellt. Wie sich die Leistungen in Zukunft ändern und was Sie beachten sollten lesen Sie in userem Beitrag zu den Pflegegrade!

 

Pflegestufe 1 : Kosten

Durchschnittlichen monatliche Pflegekosten ambulant und stationär in der Pflegestufe 1 (Bundesweit)

  • ambulant bei Pflege durch professionellen Pflegedienst: 810,-€
  • stationär in einem Pflegeheim: 2.380,-€

Fazit – Kostenfalle Pflegestufe 1:

Aktuell sind ca. 52% aller Pflegefälle in Deutschland in der Pflegestufe 1 untergebracht. Führende Finanzexperten sind sich einig, dass gerade die ausreichende Absicherung der Pflegestufe 1 in einer privaten Pflegeversicherung sehr wichtig ist! In unserem kostenlosen Vergleichsrechner zur privaten Pflegezusatzversicherung sind durchschnittlichen Kosten in den einzelnen Pflegestufen (ambulant und stationär) integriert. So ermitteln Sie einfach und schnell Ihren individuellen finanziellen Bedarf im Pflegefall und führen dann den Vergleich durch!