Das Team um den Pflegeversicherung-Spezialisten Holger Rasch berät Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung.

Ratgeber Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

Herzlich Willkommen zu unserem Ratgeber für die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen.  Wir haben Ihnen zu diesem Thema ausführlich recherchierte Hintergrundinformationen zusammengestellt, die Ihnen helfen, den für Sie passenden Pflegetarif zu finden.

Für Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne telefonisch unter 02641 205445 oder per Mail an info@pflegeversicherung-spezialisten.de zur Verfügung.

(Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich)


Jetzt Ihren persönlichen Vergleich der aktuellen Pflegetarife ohne Gesundheitsfragen anfordern:


Führende Finanzexperten sind sich einig: „Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist in den meisten Fällen notwendig!“  Die Statistik zeigt: Bereits heute werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Auslöser sind häufig nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen (z.B. Demenz oder Altersverwirrung). Aufgrund von Vorerkrankungen erhält leider nicht jeder die Möglichkeit, die finanzielle Lücke im Pflegefall, zu decken. Auf dieser Expertenseite informieren wir Sie über die Möglichkeiten eine gute Pflegeversicherung, auch mit Vorerkrankungen, abzuschließen.


Das Wichtigste in Kürze

  • 2020 sind ca. 3.4 Mio Personen pflegebedürftig
  • die meistenPflegezusatzversicherungen fragen nur bestimmte Diagnosen ab (geschlossene Gesundheitsfragen)
  • ca. 4 von 5 Personen, die bei uns eine Pflegezusatzversicherung anfragen, haben anzeigepflichtige Vorerkrankungen
  • davon können wir über  95% eine Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ermöglichen

Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Leider verlangen die meisten privaten Pflegeversicherungstarife eine Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand. Der Umfang dieser Auskunft ist je nach Pflegeversicherungstarif sehr unterschiedlich.

Aus der Praxis

Aus vielen Hundert persönlichen Gesprächen mit Kunden, kann ich folgendes resümieren: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Gesundheitsfrage auf  Sie zutrifft, dann melden Sie sich bitte im Vorfeld bei uns. Ich möchten Ihnen gerne ein Beispiel aus unserer täglichen Praxis schildern.

Eine ältere Dame rief an und fragte nach einer bestimmten Pflegeversicherung an. Auf die Frage nach Vorerkrankungen sagte Sie mir, dass Sie eine Arthritis habe und die Pflegeversicherung die Diagnose „Arthritis“ nicht abfragt. Dazu muss man wissen, dass  Arthritis zu den rheumatischen Erkrankungen zählt und die gewählte Pflegeversicherung bei „rheumatische Erkrankungen“ den Versicherungsschutz ablehnt. Die Dame hätte also nach besten Wissen und Gewissen eine Pflegeversicherung abgeschlossen, die später im Leistungsfall nicht gezahlt hätte.
Wir haben für diese Dame eine Lösung bei einem anderen Versicherer gefunden.

Eine ist einer unser Hauptaufgaben, zu prüfen, welcher Pflegetarif zum jeweiligen Gesundheitszustand das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet.

Wir unterscheiden dabei, die Pflegeversicherungen mit reduzierten Gesundheitsfragen und Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen, also der sogenannte Pflegebahr.

Auch ist der Abfragezeitraum wichtig. Bei den Gesundheitsfragen wird häufig nur nach Erkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt. Die meisten Erkrankungenn und Diagnosen sind versicherbar, wenn diese seit mindestens 5 Jahre ausgeheilt sind.

Pflegeversicherung mit begrenzten Gesundheitsfragen

Häufig ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung auch mit Vorerkrankungen möglich. Viele Versicherer stellen nur begrentzte Gesundheitsfragen. Das bedeutet, es werden nur bestimmte Diagnosen und Vorerkrankungen abgefragt. Nicht abgefragte Krankheiten sind automatisch mitversichert!

Die Art der Gesundheitsfragen sind eine der elementaren Faktoren bei der Auswahl einer privaten Pflegezusatzversicherung . Dabei wird zwischen Pflegetarifen mit offenen – und geschlossen Gesundheitsfragen unterschieden. Wir empfehlen Pflegetarife mit geschlossenen Gesundheitsfragen. Hier ist das Risiko, unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben zu machen, wesentlich geringer als bei der offenen Fragestellung.

– geschlossene Gesundheitsfragen

Bei den geschlossenen Gesundheitsfragen wird nur nach bestimmten Diagnosen in einem festgelegten Zeitraum gefragt. z.B. „Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Krebserkrankung diagnostiziert“.
Wenn keine der abgefragten Diagnosen oder Vorerkrankungen vorliegen, sind alle anderen, nicht abgefragten Vorerkrankungen, automatisch mitversichert.

– offene Gesundheitsfragen

Bei den offenen Gesundheitsfragen wird offen ein bestimmter Zeitraum abgefragt. z.B. „Waren Sie in den letzten 5 Jahren bei einem Arzt und wurden Sie aufgrund von Beschwerden behandelt?“
Hier ist das Problem, dass der Kunde viel leichter einen Arzttermin oder eine Diagnose vergessen hat. Damit hat der Versicherer später im Leistungsfall die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten und die Leistungen zu verweigern.

Pflegeversicherung mit bestimmten Vorerkrankungen

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Erkrankungen und die jeweiligen Möglichkeiten diese zu versichern. (Der Überblick zeigt nur die häufigsten angefragten Diagnosen und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. )

leicht versicherbare Vorerkrankungen

Bei diesen Diagnosen ist bei den meisten Versicherern der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung problemlos möglich.

mittlere versicherbare Vorerkrankungen

Bei diesen Diagnosen ist nur bei wenigen Versicherern der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ohne Einschränkungen möglich.

schwer versicherbare Vorerkrankungen

Bei diesen Diagnosen ist nur bei sehr wenigen Versicherern der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung möglich.

Leider können wir nicht alle Diagnosen auflisten. Wenn Sie eine andere Diagnose oder Krankheit haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung – gerne auch anonym. Wir stehen Ihnen persönlich unter 02641 205445 oder per E-Mail unter info@pflegeversicherung-spezialisten.de persönlich zur Verfügung.

Der Pflege Bahr

Mit Einführungen des staatlich geförderten Pflege Bahr hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine private Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfungen auf den Markt zu bringen. Insbesondere für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht in den freien Pflegetarifen versicherten werden können, bietet der Pflege Bahr eine sinnvoll und gute Alternative. ( Die Historie zum staatlich geförderten Pflege Bahr finden Sie auch auf Wikipedia)

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den aktuellen  leistungsstarken Pflege Bahr Tarife:

Gesetzliche Mindestleistungen des Pflege Bahr

Die gesetzlich festgelegten Mindestleistungen des staatlich geförderten Pflege Bahr sind nach Stufen festgelegt. Das heißt je nach Pflegestufe müssen bestimmte Anteile, des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes ausgezahlt werden. Dabei hat der Pflegegrad 5 immer die 100% und eine Mindestleistung von 600,-€ pro Monat.

Neu: nach den Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: mindestens 10 Prozent
  • Pflegegrad 2: mindestens 20 Prozent
  • Pflegegrad 3: mindestens 30 Prozent
  • Pflegegrad 4: mindestens 40 Prozent
  • Pflegegrad 5: 100 Prozent (mindestens 600 €)

Jeder Versicherer hat die Möglichkeit  diese Sätze zu erhöhen. Allerdings muss er dabei beachten, dass er nicht mit der Erhöhung die maximale Leistung überschreitet, die der Gesetzgeber ebenfalls reglementiert hat. Das Pflegetagegeld darf in keiner Stufe höher sein, als die von der sozialen Pflegeversicherung gewährten Leistungen.

Was Sie unbedingt beachten sollten:

Die Pflege Bahr Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der Wartezeit.

Leistungsstarke Tarife bieten im Pflegegrad 3  eine Leistung von 60 Prozent des Pflegegeldes. Häufig entfällt die Wartezeit bei Unfällen.
Leistungsschwächere Tarife halten sich an die gesetztlichen Mindestvorgaben und leisten zum Beispiel  im Pflegegrad 3 nur 30 Prozent des Pflegegeldes.

Ein Pflege Bahr sollte folgende Leistungen enthalten:

  • im Pflegegrad 1 von mindestens 20 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • im Pflegegrad 2 von mindestens 25 Prozent des vereinbarten Pflegegeldes
  • ausreichende Leistungen auch bei hohen Pflegegraden oder häuslicher Pflege

Dann besuchen Sie unsere Experten-Seite : Ratgeber Pflege Bahr

Pro und Contra einer privaten Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

Pro – private Pflegeversicherung

  • ich kann mir eine „menschenwürdige“ Pflege leisten
  • meine Kinder müssen nicht für meine Pflege aufkommen
  • ich kann meinen Kindern etwas vererben
  • kann das finanzielle Risiko auslagern
  • ich kann meinen sozialen Status aufrechterhalten
  • Es gibt keinen „finanziellen Druck“ innerhalb der Familie

Contra – private Pflegeversicherung

  • ich werde kein Pflegefall – dann habe ich „umsonst“ einbezahlt*)
  • ich habe genug Vermögen – davon bezahle ich meine Pflege
  • ich habe ja Kinder, die können mich pflegen
  • ich bin schon zu alt, den Beitrag kann ich mir nicht leisten

*) Hier gibt es als Alternative die sogenannte Pflegerentenversicherung. Hier ist auch ein Sparanteil vorhanden. Das bedeutet, wenn jemand nicht pflegebedürftig wird, dann erhält man ein Teil des eingezahlten Geldes wieder zurück. Auch ist hier eine Einmalzahlung möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite: Pflegerentenversicherung Vergleich.

Wann sollte eine private Pflegesicherung abgeschlossen werden?

Grundsätzlich gilt, je früher Sie eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen, desto niedriger ist der Beitrag.

Die Prämie einer Pflegezusatzversicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Leistung der privaten Pflegeversicherung
  • Gesundheitszustand zum Beginn der Pflegezusatzversicherung
  • Alter zum Beginn der Pflegezusatzversicherung
  • individuelle Kalkulation des Versicherers

Was bedeutet „pflegebedürftig“?

Die Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt.

Laut Sozialgesetzbuch XI gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen. Definition nach  § 14 Abs. 1 wie folgt:

Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 2020

PflegegradPflegegeld (ambulant)Pflegesachleistung (ambulant)Stationäre Pflege
Pflegegrad 1125 €*125 €
Pflegegrad 2316 €698 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €

Weshalb sollten Sie eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen vergleichen ?

Die meisten Krankenversicherungen in Deutschland bieten Versicherungstarife zur Absicherung des finanziellen Risikos im Pflegefall an. Dabei versucht natürlich jede Versicherung Ihren Pflegetarif  als „einzigartig“ darzustellen. Dabei werden Kriterien herausgestellt, die für den einen sehr wichtig sind, für andere jedoch nicht. Bei bestehenden Vorerkrankungen, sind die gestellten Gesundheitsangaben maßgeblich, zur Empfehlung eines bestimmten Pflegetarifes. Manche Versicherer lehnen  z.B. Personen mit der Diagnose „Arthrose“ ab, während dessen ein anderer Versicherer diese Person ohne Einschränkung aufnimmt!

Trotz des großen Wettbewerbs finden wir bei den aktuellen Pflegeversicherungen große Preisunterschiede bei ähnlichen oder gleichen Leistungen. In unserem komfortablen Vergleich können Sie die wichtigsten Pflegetarife mit den jeweiligen Leistungen vergleichen und gegenüberstellen. Sie finden in unserem Pflegevergleich auch die Testsieger aus Stiftung Wartentest und Ökotest und damit immer den für Sie  persönlich besten Pflegeversicherungstarif.

Anonyme Voranfrage zur Pflegeversicherung

in einigen Fällen ist es notwendig, eine Voranfrage beim Versicherer zu stellen. In diesem Fall stellen wir immer eine anonyme Voranfrage.

Denn bei einer regulären Anfrage und Ablehnung , würde der Versicherer einen Negativ-Eintrag in die zentrale Sammelstelle von Versicherungsinformationen (HIS) vornehmen. Hier werden unter anderem Daten zur Schadenshäufigkeit, Schadensfolge oder sogenannten erschwerten Risiken gespeichert. Sollten Sie vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt an einer anderen Versicherung (z. B. Zahnzusatz, Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld etc.) interessiert sein, könnte dies zu erheblichen Problemen führen.

 Unter 02641 205445 oder per E-Mail unter info@pflegeversicherung-spezialisten.de stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!