Pflege Bahr der DKV

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Der Pflege Bahr der DKVDer Pflege Bahr der DKV (Tarif KFP) ist ein leistungsstarker staatlich geförderter Pflegetarif. Die DKV wurde am 11. Januar 1927 in Berlin gegründet und ist eine der größten privaten Krankenversicherungen Deutschlands sowie eine der größten in Europa.

Was ist der staatlich geförderte Pflege Bahr?

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2013 eine freiwillig staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung eingeführt, den sogenannten „Pflege Bahr“. (Der Name „Pflege Bahr“ entstand durch den Initiator der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, den ehemaligen Gesundheitsminister der FDP Daniel Bahr)

Der Grund für diese Einführung war, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Anbetracht der demografischen Entwicklung weiter zunehmen wird. Deshalb soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Basis für die künftige Finanzierung der Pflege breiter aufgestellt werden. Mit Inkraftreten des Pflegestärkungsgesetz II und der Umstellung der Pflegestufen nach den Pflegegraden wurden auch die Mindestleistungen des staatlich geförderten Pflegeb Bahr nach oben angepasst.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite: Der Pflege Bahr

Bei häuslicher Pflege werden folgende Leistungen erbracht:

Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 60,00 € pro Monat
Grad 2 = 4,00 € pro Tag / 120,00 € pro Monat
Grad 3 = 6,00 € pro Tag / 180,00 € pro Monat
Grad 4 = 8,00 € pro Tag / 240,00 € pro Monat
Grad 5 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat

Bei vollstationärer Pflege werden folgende Leistungen erbracht:

Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 60,00 € pro Monat
Grad 2 = 4,00 € pro Tag / 120,00 € pro Monat
Grad 3 = 6,00 € pro Tag / 180,00 € pro Monat
Grad 4 = 8,00 € pro Tag / 240,00 € pro Monat
Grad 5 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat

Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.

Highlights des Pflege Bahr der DKV (KFB)

  • keine Wartezeit bei Unfall
  • Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
  • Leistungserstattung im Ausland
  • Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus auch in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Außerdem gilt der Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslands- aufenthalten außerhalb der EU bzw. des EWR von bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein.

Die Leistungen des Pflege Bahr der DKV (Tarif KFB) im Detail:

staatliche Förderung

Für den Pflege Bahr der DKV erhalten Sie vom Staat eine Zulage von 5 EUR pro Monat bzw. 60 EUR pro Jahr.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung sind:
eine monatliche Mindestleistung von 600 EUR in Pflegegrad 5 und ein Eigenbeitrag von mindestens 10 EUR im Monat. Der Beitrag und die dazugehörige Pflegetagegeldhöhe sind abhängig vom Eintrittsalter.

Eintrittsalter Leistungs ab Pflegegrad 5 Eigenbeitrag (inkl. Förderung)

EintrittsalterLeistung ab Pflegegrad 5Eigenbeitrag (inkl. Förderung)
20 Jahre1.515,30 €16,11 €
30 Jahre905,40 € 15,19 €
40 Jahre600 €15,00 €
50 Jahre600 €24,58 €

Die Alternative der DKV – das Pflegetagegeld mit Gesundheitsprüfung – DKV Tarif PTG

Allgemeine Tarifinformationen

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

Verzicht auf Wartezeiten
Nein, die Wartezeit beträgt bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung) 5 Jahre. Sie entfällt in diesem Tarif bei unfallbedingter Pflegedürftigkeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese erst nach Ablauf der Wartezeit einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Im Pflege Bahr Tarif KFP ist keine Beitragsbefreiung vorgesehen.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
Die Leistungen werden auch bei der Pflege durch Familienangehörige und Laien erbracht.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Im Pflege Bahr Tarif KFP ist keine Beitragsbefreiung vorgesehen.

Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Die DKV bietet keine Möglichkeit einer dynamischen Leistungsanpassung. Nach Ablauf von 15 Versicherungsjahren besteht der Anspruch auf ein erhöhtes Pflegemonatsgeld.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja, die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Geltungsbereich Weltweit
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Pflege im Gebiet der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Achtung dies gilt nur solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Höchstes Aufnahmealter
In der geförderten Pflegetagegeldversicherung KFP gibt es kein maximales Aufnahmealter.

Maximal versicherbare Tagessätze
Ohne Gesundheitsprüfung kann ab einem Eintrittsalter von 40 Jahren maximal ein Pflegegeld von 600 € in Pflegegrad 5 vereinbart werden

Gesundheitsfragen im Tarif KFP der DKV
Bei diesem Pflege Bahr Grundtarif werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen / beantworten, um die staatliche Förderung (Pflege Bahr) zu erlangen.

Voraussetzungen für den staatlich geförderten Pflege Bahr:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen
  • Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.

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