Antrag Dienstunfähigkeitsversicherung
Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Sie haben sich für das Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter entschieden. Damit wir Ihnen den Antrag zuschicken können, benötigen wir noch ein paar Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus.
Angaben zur Erstellung eines Antrages zur Dienstunfähigkeitsversicherung
In der Regel haben Sie innerhalb von zwei Werktagen die Antragsunterlagen in Ihrem Briefkasten. Ein kostenloser Rückumschlag liegt dabei! Wenn wir den Antrag zurück haben, prüfen wir den Antrag und reichen ihn bei der Gesellschaft ein. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail.
Wichtige Leistungen zu unserer Dienstnfähigkeitsversicherung
DU-Rente
Als Polizeianwärter sind Sie als „Beamter auf Widerruf“ eingestellt und haben in der Regel keinen Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit. Sie werden entlassen. (Ausnahme Dienstunfall). Es erfolgt eine Nachversicherung in die gesetzlichen Rentenversicherung. Diese prüft, ob eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt ist und ob eine sogenannte Erwerbsminderung vorliegt. Das ist in der Regel nicht der Fall.
Endalter 62 Jahre
Das Regelpensionsalter für junge Polizeianwärter beträgt in der Regel 62 Jahre. Die meisten Anbieter versichern aber nur bis Endalter 60 Jahre für Polizeivollzugsbeamte.
Spezielle Dienstunfähigkeit
Nur die wenigsten Versicherungsgesellschaften können die konkrete Polizeivollzugsdienstfähigkeit absichern – das ist aber wirklich entscheidend: eine normale Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit reicht hier nicht aus und greift in den meisten Fällen nicht!
Beispiel: Der Verlust des Zeigefingers (Schießfinger) führt nicht zu einer Berufsunfähigkeit und auch nicht zur allgemeinen Dienstunfähigkeit; Sie können aber keine Waffe mehr führen und sind somit polizeivollzugsdienstunfähig. Hier greift die spezielle Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel und zahlt die mtl. vereinbarte DU Rente aus.
Teil-Dienstunfähigkeit
In der Regel gelten Sie als dienstunfähig, wenn Ihre Arbeitskraft um mindestens 50% eingeschränkt ist. Wenn aber beispielsweise eine Dienstunfähigkeit von 30% vorliegt, gelten Sie als teildienstunfähig. Ihre Arbeitszeit und auch die Bezüge werden gleichermaßen gekürzt. In diesem Fall ist es wichtig, dass die private Dienstunfähigkeitsversicherung auch bei Teildienstunfähigkeit leistet.
Beitragsbefreiung bei Dienstunfähigkeit
Bei einer Dienstunfähigkeit musst Du den Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung nicht weiter zahlen und erhältst die mtl. vereinbarte DU Rente ausbezahlt.