Pflegeversicherung Axa

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Pflegetarife der Axa Krankenversicherung

Mit dem Pflegeversicherung Tarif  Flex bietet die AXA Krankenversicherung einen sehr guten und kostengünstigen Tarif an. Das bestätigen auch das unabhängige Verbrauchermagazin wie z.B. Ökotest oder Stiftung Warentest. Im letzten umfassenden Test zum Thema Pflegetagegeldversicherung (Ausgabe 4/2015) hat Ökotest den Tarif Flex-U 0 1 2 3 der AXA  zwei mal dem „2. Rang“ (Kinder und 65 Jahre) bewertet und zählt damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung. Auch bei Stiftung Warentest (5-2015) wurde der Tarif als „Gut“ bewertet (Note 2,0) und zählte zu den besten Tarifen.


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Pflegeversicherung Axa – Tarif: Flex

Tarifart

Bei der Pflegeversicherung Axa – Tarif „Flex“ handelt es sich um einen flexiblen Tarif. Bei diesem Tarif können Sie die gewünschte Absicherung für jede einzelne Pflegestufe individuell festlegen. (Ausnahme: Pflegestufe 0 diese beträgt mindestens 20% von Pflegestufe 1) individuell festlegen. Die Leistungen in den Pflegestufen 1, 2 und 3 entsprechen exakt Ihrer oben getätigten Auswahl.

Kurzinfo

Bei häuslicher sowie vollstätionärer Pflege werden ausgehend von der oben gewählten Absicherung der jeweiligen Pflegestufe folgende Leistungen erbracht:

Stufe 0 = 100% (von Stufe 0, aber min. 20% von Stufe 1) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 5,33 € pro Tag / 160,00 € pro Monat
Stufe 1 = 100% (von Stufe 1) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 10,00 € pro Tag / 300,00 € pro Monat
Stufe 2 = 100% (von Stufe 2) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 25,00 € pro Tag / 750,00 € pro Monat
Stufe 3 = 100% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 50,00 € pro Tag / 1.500,00 € pro Monat

Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.

Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

Mittel, es wird nach schweren Vorerkrankungen gefragt. Leichte Erkrankungen wie Akne oder Allergien sind nicht anzeigepflichtig wenn sie als Einzeldiagnose vorliegen.

Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie oben unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

Verzicht auf Wartezeiten

Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Ja, besteht für eine versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegestufe I, so ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.
Dies gilt nicht für die integrierte Tarifstufe Flex 0-U in Höhe von: 0,72 € monatlich.

Erläuterung zur Demenzleistung / Pflegestufe 0

Personen die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung benötigen, aber noch keine Pflegestufe (1-3) haben, bekommen 100% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe 0, mindestens aber 20% von Pflegestufe 1.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ja, Pflegeversicherung Axa mit Tarif „Flex“  bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10% zu erhöhen, wenn die jeweils versicherte Person zu diesem Zeitpunkt das 21.Lebensjahr vollendet bzw. das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Macht der Versicherungsnehmer zweimal unmittelbar nacheinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

Ist für die versicherte Person zum Zeitpunkt einer planmäßigen Erhöhung des Pflegegeldes der Versicherungsfall bereits eingetreten, kann die Erhöhung noch einmal in Anspruch genommen werden.
Danach entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen der versicherten Person.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Nein, diese Tarifvariante enthält keine Einmalleistung.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur

Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.

Höchstes Aufnahmealter

Maximal ist eine Aufnahme bis zum 75. Lebensjahr möglich.
Achtung Personen ab dem 66. Lebensjahr müssen bei Antragsstellung ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Maximal versicherbare Tagessätze

Maximal kann ein Tagessatz von
Pflegestufe I bis 40 Euro
Pflegestufe II bis 75 Euro
Pflegestufe III bis 150 Euro versichert werden.

 

Hier geht es direkt zur Berechnung der Axa Pflegetarife:

 

Förderfähig nach Pflege Bahr

Pflegeversicherung Axa – Tarif „Flex“. Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung

Ja, mit der Pflegeversicherung Axa Tarif Flex hat die versicherte Person die Möglichkeit auf Anhebung des monatlichen Pflegegeldes bis max. 500,-€ ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird,
Auch das hinzuversichern bisher noch nicht versicherter Pflegestufen ist möglich. Ausnahme: Die versicherte Person ist bereits pflegebedürftig oder hat das 66. Lebensjahr bereits vollendet.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017