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    Pflegeversicherung SDK

    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Pflegetarife der SDK Krankenversicherung - Tarif PS

    Der Pflegetarif „PS“ der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) zählt zu den flexiblen Tarifen auf dem Markt. Die SDK verzichtet bei Ihrer Pflegezusatzversicherung PS auf Wartezeiten und bietet bietet eine Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe I an. Finanztest hat 2015 in seiner Mai-Ausgabe 31 Pflegetagegeldtarife getestet und den Pflegetarif „Deutsche Privat Pflege“ mit „GUT“ bewertet.


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    Pflegeversicherung SDK – Tarif: PS

    Tarifart

    Bei der Pflegeversicherung SDK – Tarif „PS“ handelt es sich um einen starren Tarif.  Tarif. Bei diesem Tarif können Sie die gewünschte Absicherung für jede einzelne Pflegestufe individuell festlegen. Die Leistungen in den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 entsprechen exakt Ihrer oben getätigten Auswahl.

    Kurzinfo

    Bei häuslicher sowie vollstätionärer Pflege werden ausgehend von der oben gewählten Absicherung der jeweiligen Pflegestufe folgende Leistungen erbracht:

    Stufe 0 = 100% (von Stufe 0) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 5,00 € pro Tag / 150,00 € pro Monat
    Stufe 1 = 100% (von Stufe 1) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 10,00 € pro Tag / 300,00 € pro Monat
    Stufe 2 = 100% (von Stufe 2) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 25,00 € pro Tag / 750,00 € pro Monat
    Stufe 3 = 100% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 50,00 € pro Tag / 1.500,00 € pro Monat

    Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.

    Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

    Einfach, eine Liste bestimmter Krankheiten wird abgefragt.

    Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie oben unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“.

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

    Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

    Verzicht auf Wartezeiten

    Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

    Beitragsfreiheit im Leistungsfall

    Ja, besteht für eine versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegestufe I, so ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.
    Erläuterung zur Demenzleistung / Pflegestufe 0

    Personen die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung benötigen, aber noch keine Pflegestufe (1-3) haben, bekommen 100% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe 0. Die Demenzleistung ist von 100,-€ bis 500,-€ frei wählbar.

    Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

    Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

    Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

    Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle zwei Jahre um 5% zu erhöhen.
    Voraussetzung ist das die versicherte Person das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Macht der Versicherungsnehmer dreimal unmittelbar nacheinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen. Auch eine Dynamik über das 70. Lebensjahr hinaus ist gegen Zusatzbeitrag möglich.

    (Sollten Sie eine erweiterte Dynamik wünschen, teilen Sie uns dies bitte einfach bei der Antragsanforderung unter dem Punkt Hinweise oder Fragen mit.)

    Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

    Ja, auch im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld erhöht werden.

    Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

    Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

    Geltungsbereich

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz.

    Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

    Nein, diese Tarifvariante enthält keine Einmalleistung.

    Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

    Nein, wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer nicht.

    Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

    Nein, bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer nicht. Es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht.

    Leistung bei stationärer Reha oder Kur

    Nein, bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer nicht. Es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht.

    Höchstes Aufnahmealter

    Maximal ist eine Aufnahme bis zum 65. Lebensjahr möglich.

    Maximal versicherbare Tagessätze

    Bis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren können die Pflegestufen I-III bis 100 Euro danach max. bis 80 Euro Tagessatz versichert werden.

    Förderfähig nach Pflege Bahr

    Der Pflegeversicherung SDK – Tarif „PS „. Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.

    Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung

    Ja, bei der Pflegeversicherung SDK – Tarif „PS “ ist ein Wechsel in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird und der Versicherer einen neuen Tarif anbietet. Ausnahme: Die versicherte Person ist bereits pflegebedürftig.

    * zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017

     

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