Pflegepflichtversicherung für Soldaten

Die Pflegepflichtversicherung für Soldaten muss grundsätzlich nachgewiesen werden!Eine Pflegepflichtversicherung für Soldaten ist gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss diese nachgewiesen werden. Eine private Pflegeversicherung für Soldaten inkl. kleiner Anwartschaft kostet häufig im Monat nicht mehr als 39 Euro.


Vergleich der Pflegepflichtversicherungstarife 2024 für Soldaten

Was ist die  Pflegepflichtversicherung für Soldaten

Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und werden über den Sanitätsdienst der Bundeswehr und Vertragsärzte versorgt. Dieser Umstand erfüllt die gesetzliche Verpflichtung als deutscher Bürger jederzeit zu 100% krankenversichert zu sein. Das Problem ist jedoch, dass Sie als Zeitsoldat nicht über den Bund pflegeversichert sind. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die korrekte Bezeichnung lautet daher auch Pflegepflichtversicherung.

Mit Ernennung zum Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie dem Dienstherrn eine Pflegepflichtversicherung für Soldaten nachweisen.

Die Pflegepflichtversicherung für Soldaten ist nicht mit einer Pflegezusatzversicherung zu verwechseln. Letztere stockt nur die gesetzliche Grundleistung auf und ist keine gesetzliche Pflichtversicherung. Mangels spezieller Kenntnisse bei der Beratung von Soldaten, kommt es leider immer wieder vor, dass junge Zeitsoldaten bei privaten Versicherern eine Pflegezusatzversicherung verkauft bekommen, obwohl sie eine Pflegepflichtversicherung benötigen. Die Folgen sind u.U. sehr teuer, denn der so versicherte Soldat begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden kann.

Was kostet die Pflegepflichtversicherung für Soldaten?

Die Pflegepflichtversicherung kann sowohl bei dei der gesetzlichen, als auch bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Zeitsoldat ohne Kind: Grundgehalt: 2.568,21€,
Beitragssatz: 4 %
→ monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 102,73 €
(Beispiel: TK Stand 2024)

private Krankenversicherung:
18-jähriger, gesunder Zeitsoldat:
monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 31,03 €
(Beispiel: DBV Stand 2024)

Was leistet die Pflegepflichtversicherung für Soldaten?

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind im SGB XI (Sozialgesetzbuch festgelegt) und grundsätzlich immmer gleich, unabhängig  von der Gesellschaft und egal ob privat oder gestzlich abgesichert.

Die Krankenversorgung für Soldaten

Bei der truppenärztlichern Versorgung handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Beamten. Sie wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich ist. Die ärztliche Versorgung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Ein erkrankter Soldat muss demnach zuerst den diensthabenden Arzt seiner Einheit (Truppen- oder Standortarzt) aufsuchen. Erkrankt ein Soldat während seines Urlaubs in Deutschland, muss er den Truppenarzt einer erreichbaren Kaserne aufsuchen. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, beispielsweise bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen oder wenn ein Truppenarzt nicht erreichbar ist. Dann darf die Erstversorgung auch durch einen niedergelassenen Arzt oder eine Notfallambulanz erfolgen. Ebenso bei Auslandsurlauben. Für weitergehende Behandlungen, beispielsweise durch Fachärzte, ist die Überweisung des Truppenarztes erforderlich!

allgemeine Informationen zur Unentgeltlichen truppenärztliche Versorgung (UTV):

  • Die UTV des Bundes ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger.
  • Die UTV wird als Sachleistung gewährt.
  • UTV Berechtigte des Bundes sind keine Privatpatienten.
  • Die UTV unterliegt nicht der Budgetierung.
  • Die UTV ist keine Familienversicherung.

Die UTV bietet für bestimmte Personengruppen eine kostenlose und umfassende Gesundheitsvorsorge. Diese beinhaltet unter anderem:

  • Vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall
  • bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln und
  • Behandlung im Ausland.

Diese Personengruppen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge:

  • Polizisten des Bundes und der meisten Länder,
  • Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
  • Justizvollzugsbeamte und
  • Soldaten

Lücken der freien Heilfürsorge

Die truppenärztliche Versorgung bietet keine hundertprozentige Absicherung. So können bei Zahnersatz oder Sehhilfen oder bei Urlauben im Ausland Versorgungslücken entstehen. Diese können Sie aber einfach und günstig durch eine spezialisierte Zusatzversicherung abdecken. Vorsicht: viele Zusatzversicherungen leisten nur nach Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies trifft für Soldaten niemals zu.

Absicherung Ihrer Zulagen

Als Zeit- oder Berufssoldat erhalten Sie vielfach Tätigkeits- und Erschwerniszulagen wie Technikerzulage oder Luftfahrzeugbesatzungszulage. Diese Zulagen werden im Krankheitsfalle aufgrund Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nicht weitergezahlt. Können Sie auf diese Zulagen verzichten? Wenn nicht, dann lassen Sie sich von unseren Experten für die Bundeswehr über Ihre Zulagenabsicherung informieren.

Krankenhausaufenthalt

Schon zu Ihrer aktiven Zeit entstehen Ihnen bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzliche Kosten: Ihr Verpflegungsgeld entfällt und gleichzeitig fallen Kosten für z.B. Zeitschriften, Bücher oder aber die Fahrtkosten für den Besuch Ihrer Familie an. Als Versorgungsempfänger fallen sogar in den ersten 28 Tagen eines Krankenhausaufenthaltes täglich 10 Euro für den Krankenhausaufenthalt und ggf. 14,50 Euro pro Tag für 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung an. Auch hier informieren wir Sie gerne über Absicherungsmöglichkeiten.

Ihr gutes Recht als Berufssoldat (BS)

Als Berufssoldat haben Sie nach Dienstzeitende einen Anspruch auf Beihilfe – ein Leben lang.

Das bedeutet: Einen 70 %igen staatlichen Zuschuss zu Ihren Krankheitskosten. Die Beihilfe versetzt Sie zu 70 % in den Status eines Privatpatienten. Sie müssen diesen Status auf 100 % ergänzen.

Der Privatpatientenstatus sichert Ihnen das höchstmögliche Behandlungsniveau. In aller Regel ohne besondere Zuzahlungen oder Ausschlüsse, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung oder der Basistarif der privaten Krankenversicherungen vorsieht.

Ihr gutes Recht als Zeitsoldat (SaZ)

Als Zeitsoldat haben Sie nach Dienstzeitende keinen Anspruch mehr auf Beihilfe. Mit Einführung des Versichertenentlastungsgesetzes zum 01.01.2019 haben alle SaZ, die nach dem 31.12.2018 aus der Bundeswehr ausscheiden, Anspruch auf Übergangsgebührnisse und ein Beitrittsrecht als freiwilliges Mitglied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten vom Bund einen Beitragszuschuss von ungefähr 50%. Der Beitrag zur GKV und zur SPV (gesetzlichen Pflegepflichtversicherung) richtet sich nach der Höhe der Übergangsgebührnisse und den jeweils maßgeblichen Beitragssätzen der gewählten Kasse.

Unsere Empfehlung

Für Berufssoldaten empfehlen wir die große Anwartschaftsversicherung, die neben dem Gesundheitsstatus auch das Eintrittsalter für später besonders günstige Beiträge absichert.
Für Soldaten auf Zeit empfehlen wir je nach weiterer Karriereplanung sich über den Abschluss einer Anwartschaft beraten zulassen. Denn auch nach Einführung des Versichertenentlastungsgesetzes kann die Anwartschaft auf privaten Krankenversicherungsschutz eine sinnvolle Lösung sein.

Gründe für eine Anwartschaft:

Da bei Eintritt in die Bundeswehr oftmals noch unklar ist, wie sich die berufliche Situation nach Dienstzeitende gestaltet, sind Sie mit einer Anwartschaft für eine zivile oder militärische Zukunftsplanung gut aufgestellt. Sie sichern sich wertvolle Optionen zu einem sehr geringen Beitrag.
Je nach Tarif garantiert Ihnen die Anwartschaftsversicherung einen flexiblen Zugang zu beihilfeergänzenden Restkostentarifen und die Umwandlung in Vollkostentarife. Der Optionstarif bietet Ihnen den Zugang zu Zusatzversicherungen, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen.
Ein besonders attraktives Angebot halten wir exklusiv für Mitglieder des Deutschen Bundeswehr Verbandes bereit.

Voraussetzung: Eine private Pflegepflichtversicherung!

Beträgt das Einkommen Ihres Ehepartners (im Vor- Vor-Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages) nicht mehr als 20.000 Euro jährlich, besteht ein 70 %iger Beihilfeanspruch für Ihren Ehepartner und ein 80%iger Beihilfeanspruch für ihre Kinder. Dies gilt auch für private Zusatzversicherungen. Lassen Sie sich daher über eine Anwartschaftsversicherung oder Zusatzversicherung für Ehepartner und Kinder von Soldaten beraten. So erhalten Sie Top-Leistungen zu einem günstigen Beitrag.

 

Die Anwartschaft

Während ihrer Dienstzeit haben alle Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. 
 Mit dem Ende der Dienstzeit, stellen sich die Weichen für eine zivile oder militärische Folgekarriere. Wird ein Soldat auf Zeit Berufssoldat, ist er gem. Sozialgesetzbuch dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet und erhält bis zum Dienstzeitende freie Heilfürsorge. Die Anwartschaft sichert das Eintrittsrecht in eine private Krankenversicherung (PKV) bei Eintritt in die Pensionierung.
Folgen Sie einer zivilen Beschäftigung und werden versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, dann haben Sie automatisch das Eintrittsrecht in eine gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Anwartschaft auf Optionstarife haben Sie sich den Zugang zu kostengünstigen Zusatzversicherungen gesichert. Außerdem ist der Eintritt in ein Beamtenverhältnis bei der Polizei, den Zoll oder den allgemeinen Öffentlichen Dienst möglich. Die Bundeswehr bietet über Eingliederungs- und Zulassungsscheine teilweise einen vereinfachten Zugang zu diesen Laufbahnen. In diesem Fall wird die Anwartschaft genutzt um die jeweils gültige Beihilfe um den notwendigen privaten Schutz zu ergänzen. Denkbar ist aber auch eine Selbstständigkeit oder eine Anstellung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Wegfall der gesetzlichen Versicherungspflicht), dann empfehlen wir eine Umstellung der Anwartschaft von Beihilfe auf einen Vollkostentarif.
Ob für Sie einen Bedarf auf eine Anwartschaft nach Einführung des Versichertenentlastungsgesetztes haben, hängt ganz von Ihrer individuellen Lebensplanung ab. Auch hier informieren wir Sie gerne über Absicherungsmöglichkeiten.

Aufnahmefähig in der privaten Krankenversicherung sind aber nur Personen, die frei von nennenswerten Vorerkrankungen sind.

Eine kleine Anwartschaft garantiert dem Soldaten auf Zeit nach Ende seiner Dienstzeit die Aufnahme in den dann benötigten Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung, also auch bei vorliegenden schweren Erkrankungen. Da sicher niemand seinen Gesundheitszustand in 4, 8 oder 12 Jahren sicher vorhersehen kann, ist die Kombination der Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft, die für Soldaten beste Wahl.

Der Deutsche Bundeswehrverband empfiehlt seinen Mitgliedern bereits zu Beginn der Dienstzeit diesen Versicherungsschutz einzurichten. Ebenso sieht die Empfehlung des Verteidigungsministeriums aus.

Die Leistungen aus der truppenärztlichen Versorgung werden vom Sanitätsdienst der Bundeswehr erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Im Notfall, per Überweisung des Truppenarztes, oder bei Auslandsurlauben kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden.

Soldaten im Ausland

Auslandseinsätze

gehören zu Ihrem Beruf und sind über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung abgesichert. In Verbindung mit dem Einsatzweiterverwendungsgesetz ist eine Anwartschaftsversicherung notwendig. Im Klartext bedeutet das, dass man aufgrund einer Einsatzschädigung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art berufen werden kann. Man wird sozusagen als Versorgung unabhängig vom Dienstgrad und Laufbahn zum Berufssoldaten ernannt. Damit hat man zur Pension Anspruch auf die o.g. Beihilfe und entsprechend Bedarf an einer privaten Restkostenversicherung. Die ist nun mit der Schädigung aber unmöglich zu bekommen. Für diesen Fall heißt es unbedingt mit einer Anwartschaft vorsorgen.

Urlaub

Das BMVg empfiehlt für private Auslandsaufenthalte eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten. Ihre Krankheitskosten und die Ihrer Familie sind damit auch außerhalb Deutschlands versichert. Ihr Dienstherr übernimmt bei privaten Auslandsaufenthalten im Falle Ihrer krankheitsbedingten Rückführung nach Deutschland z.B. nur die Kosten ab deutscher Grenze und erstattet gesundheitliche Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, lediglich in der Höhe die bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wären. Dies kann dazu führen, dass Sie mehrere tausend Euro selbst zahlen müssen. Sie benötigen den Schutz erst ab Urlaubsbeginn im Ausland, denn vorher gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Wohnsitz im Ausland

Auch bei längeren Auslandsstationierungen, wie zum Beispiel vorübergehender Verlegung Ihres Wohnsitzes in die USA, bieten wir spezielle Lösungen für Sie und Ihre Familie an. Hier erhalten Sie einen dauerhaften Versicherungsschutz ohne besondere Auslandszuschläge.

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst haben:

  • Haben Berufssoldaten Anspruch auf Beihilfe und müssen den verbleibenden Teil der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern
  • Haben Soldaten auf Zeit Anspruch auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Sind freiwillig Wehrdienst Leistende in Ihrer Vorversicherung weiter versichert

Die truppenärztliche Versorgung erstreckt sich nicht auf Familienmitglieder. Die Familienmitglieder eines Soldaten sind unter bestimmten Voraussetzungen auch beihilfeberechtigt. Da hier auch nicht 100% Leistung im Krankheitsfall besteht, sollte auch für beihilfeberechtige Familienmitglieder eine Anwartschaft abgeschlossen werden.

Sie möchten sich weiter mit den länderspezifischen Beihilfevorschriften beschäftigen – dann empfehlen wir Ihnen unsere Expertenseite : Pflegeleistung in der Beihilfe