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    Pflegeversicherung DKV

    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Pflegetarife der DKV

    Der Pflegetarif „KPET“ der DKV bietet  eine sehr gute Möglichkeit, für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Das bestätigen auch unabhängige Verbrauchermagazine wie zum Beispiel Ökotest oder die Stiftung Warentest. Finanztest hat 2015 in seiner Mai-Ausgabe 31 Pflegetagegeldtarife getestet und den Pflegetarif „KPET“ mit „GUT“ bewertet.


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    Pflegeversicherung DKV – Tarif: KPET

    Tarifart

    Bei der Pflegeversicherung DKV – Tarif „KPET“ handelt es sich um einen starren Tarif. Bei diesem Tarif können Sie nur die gewünschte Absicherung für die Pflegestufe 3 selber festlegen, die restlichen Pflegestufen werden von der Gesellschaft automatisch prozentual festgelegt. Deshalb können die Leistungen in den Pflegestufen 0,1 und 2 von Ihrer oben getätigten Auswahl abweichen.

    Kurzinfo

    Bei häuslicher Pflege werden ausgehend von der oben gewählten Absicherung der Pflegestufe 3 folgende Leistungen erbracht:

    Stufe 0 = 10% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 5,00 € pro Tag / 150,00 € pro Monat
    Stufe 1 = 25% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 12,50 € pro Tag / 375,00 € pro Monat
    Stufe 2 = 50% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 25,00 € pro Tag / 750,00 € pro Monat
    Stufe 3 = 75% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 37,50 € pro Tag / 1.125,00 € pro Monat

    Bei notwendiger vollstationärer Pflege werden ausgehend von der oben gewählten Absicherung der Pflegestufe 3 folgende Leistungen erbracht:

    Stufe 1,2,3 = 100% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 50,00 € pro Tag / 1.500,00 € pro Monat

    Achtung: Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, leistet der Tarif entsprechend der häuslichen Pflege.

    Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.

    Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

    Umfassend, es wird nach sämtlichen Vorerkrankungen gefragt.

    Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie oben unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“.

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

    Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

    Verzicht auf Wartezeiten

    Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

    Beitragsfreiheit im Leistungsfall

    Nein, eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.

    Erläuterung zur Demenzleistung / Pflegestufe 0

    Personen die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung benötigen, aber noch keine Pflegestufe (1-3) haben, bekommen 10% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe III.

    Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

    Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

    Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

    Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre zu erhöhen.
    Grundlage hierfür ist die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Bei einem Anstieg von mindestens 10% wird das Pflegegeld entsprechend angepasst.

    Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

    Ja, auch im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld erhöht werden.

    Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

    Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

    Geltungsbereich

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

    Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

    Nein, eine Einmalleistung ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.

    Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

    Nein, wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer nicht.

    Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

    Ja, bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer die ersten 4 Wochen. Bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen leistet der Versicherer über die ersten 4 Wochen hinaus.

    Leistung bei stationärer Reha oder Kur

    Ja, bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer die ersten 4 Wochen. Bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen leistet der Versicherer über die ersten 4 Wochen hinaus.

    Höchstes Aufnahmealter

    Maximal ist eine Aufnahme bis zum 100. Lebensjahr möglich.

    Maximal versicherbare Tagessätze

    Maximal kann ein Tagessatz von 90 Euro versichert werden.

    Förderfähig nach Pflege Bahr

    Pflegeversicherung DKV – Tarif „KPET. Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.

    Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung

    Nein, bei der Pflegeversicherung DKV – Tarif „KPET“ hat der Versicherungsnehmer keine Option auf Anpassung seines Vertrages bei Änderung der gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit* .

    * zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017

     

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