Pflegeversicherung Württembergische

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Pflegetarife der Württembergischen Krankenversicherung - Stiftungwaretest Sieger PTPU

Der Pflegetarif „PTPU“ der Württembergische Krankenversicherung ist ein Hochleistungstarif, der auch das Risiko einer Demenzerkrankung ohne Pflegestufe (umgangssprachlich Pflegestufe 0) abdeckt. Finanztest hat 2019 in seiner Mai-Ausgabe 31 Pflegetagegeldtarife getestet und den Pflegetarif „PTPU“ zum Testsieger erklärt. Er hielt die Gesamtnote mit „GUT“.


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Pflegeversicherung Württembergische – Tarif: PTPU

Tarifart

Bei der Pflegeversicherung Württembergische – Tarif „PTPU“ handelt es sich um einen starren Tarif. Bei diesem Tarif können Sie nur die gewünschte Absicherung für die Pflegestufe 3 selber festlegen, die restlichen Pflegestufen werden von der Gesellschaft automatisch prozentual festgelegt. Deshalb können die Leistungen in den Pflegestufen 0,1 und 2 von Ihrer oben getätigten Auswahl abweichen.

Kurzinfo

Bei häuslicher Pflege werden ausgehend von der oben gewählten Absicherung der Pflegestufe 3 folgende Leistungen erbracht:

Stufe 0 = 30% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 15,00 € pro Tag / 450,00 € pro Monat
Stufe 1 = 40% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Stufe 2 = 70% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 35,00 € pro Tag / 1.050,00 € pro Monat
Stufe 3 = 100% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 50,00 € pro Tag / 1.500,00 € pro Monat

Bei vollstationärer Pflege werden ausgehend von der oben gewählten Absicherung der Pflegestufe 3 folgende Leistungen erbracht:

Stufe 1,2,3 = 100% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 50,00 € pro Tag / 1.500,00 € pro Monat

Stufe 3 + Härtefall = 150% (von Stufe 3) entspricht bei Ihrer Auswahl -> 75,00 € pro Tag / 2.250,00 € pro Monat

Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.

Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

Einfach, eine Liste bestimmter Krankheiten wird abgefragt.

Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie oben unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“.

Hinweis: Die einfachen Gesundheitsfragen gelten bis zu einem maximalen Tagessatz von 75,-€ (2250,-€ pro Monat). Für höhere Tagessätze müssen umfangreichere Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

Verzicht auf Wartezeiten

Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Ja, besteht für eine versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegestufe 0, so ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.

Erläuterung zur Demenzleistung / Pflegestufe 0

Personen die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung benötigen, aber noch keine Pflegestufe (1-3) haben, bekommen 30% des vereinbarten Pflegegeldes der Pflegestufe III.
Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung jährlich um 4% zu erhöhen.
Wird zweimal hintereinander der Erhöhung widersprochen, erlischt damit das Recht auf Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

Ja, auch im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld erhöht werden.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit.

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Ja, wenn die versicherte Person erstmals der Pflegestufe 1,2 oder 3 zugeordnet worden ist, erhält Sie einmalig das 30fache des vereinbarten Tagessatzes der Pflegestufe 3.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur

Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.

Höchstes Aufnahmealter

Nein, ein maximales Aufnahmealter gibt es nicht.

Maximal versicherbare Tagessätze

Maximal kann ein Tagessatz von 150 Euro versichert werden.

Förderfähig nach Pflege Bahr

Pflegeversicherung Württembergische – Tarif „PTPU“. Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung

Ja, bei der Pflegeversicherung Württembergische – Tarif „PTPU“ ist ein Wechsel in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird und der Versicherer einen neuen Tarif anbietet. Ausnahme: Die versicherte Person ist bereits pflegebedürftig.

Der Versicherungsnehmer kann die Option innerhalb von 3 Monaten nach Information des Versicherers über die Einführung des neuen Tarifs ausüben.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017