Pflegeversicherung Deutsche Familienversicherung

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Pflegetarife der deutschen Familienversicherung

DFV-Tarif: Testsieger mit Bestnote bei Finanztest 11/2019
In ihrer Novemberausgabe 2019 hat die Zeitschrift Finanztest mehr als 30 Pflegetagegeldtarife bewertet. Testsieger und Nummer eins im Ranking bei den Pflegegeldtarifen für 55-Jährige Modellkunden ist der DeutschlandPflege Flex-Tarif der DFV. Im Test wurden die Leistungen bewertet, die ein 55-Jähriger bei einem vorgegebenen Beitrag im Pflegefall erhalten würde. Diese Leistungen hat Finanztest einer angenommenen Versorgungslücke gegenübergestellt.


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Wie der Name bereits verspricht, ist der o.g. DFV-Tarif flexibel. Das bedeutet, dass Kunden selbst festlegen, wie viel Geld es in jedem Pflegegrad ambulant oder stationär gibt. Möglich ist im Pflegefall auch die Wahl einer Auszahlung in Form von Tagegeld. Im Gegensatz zu den meisten Tarifen anderer Anbieter brauchen Kunden beim DFV-Tarif DeutschlandPflege Flex ab Erreichen des Pflegegrads 1 gar keine Beiträge mehr zu leisten. Im Ernstfall ist das eine relevante Erleichterung für die Betroffenen.

Gesundheitsfragen:

Hat die zu versichernde Person
eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt, sind bei ihr stationäre Behandlungen, Operationen oder Rehamaßnahmen vorgesehen oder angeraten oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei der zu versichernden Person in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:

Erkrankungen des Nerven – Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Apallisches Syndrom, Autismus, Chorea Huntington, Creutzfeldt – Jakob, Demenz, Epilepsie, Gehirnblutung, Kinderlähmung, Koma, Lähmung, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Pick–Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel–Hirn–Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen

Erkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems oder Stoffwechselerkrankungen
Aortenaneuerysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie

Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektionen
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge, HIV – Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ– oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm – und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome

Tumorerkrankungen
Gutartige Tumore des Gehirns, bösartige Tumoren, Krebserkrankungen des Blut- oder Lymphsystems?

Ab einem Alter von 65 Jahren werden außerdem folgende Gesundheitsfragen gestellt:
Trägt die zu versichernde Person Körperersatzstücke, Prothesen, Gefäßstützen (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z.B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?

Pflegeversicherung Deutsche Familienversicherung

Tarifart

Starrer Tarif / Bei diesem Tarif ist die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden fest von der Gesellschaft vorgegeben. Um die Leistung zu
verändern, können Sie zwischen den Absicherungsvarianten A-D wählen.
Absicherungsvarianten:
A = Basis / Verdopplung des staatlichen Pflegegeldes
B = Komfort / Verdopplung des staatlichen Pflegegeldes + Einmalleistung
C = Premium / Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes
D = Exklusiv / Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes + Einmalleistung
Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

Verzicht auf Wartezeiten

Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Ja, besteht für eine versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegegrad 1, so ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.

Erläuterung zur Demenzleistung

Demenzerkrankte Personen erhalten durch die Einführung der Pflegegrade die gleichen Leistungen wie Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre um 5%, oder auf Antrag um den statistischen Verbraucherpreisindex zu erhöhen. Die Dynamik kann maximal bis zur Verdopplung des erstmalig für den höchsten Pflegegrad vereinbarten Pflegemonatsgeldes in Anspruch genommen werden, wobei auch Erhöhungen aus der Nachversicherungsgarantie berücksichtigt werden. Wird zweimal hintereinander der Erhöhung widersprochen, behält sich die Versicherungsgesellschaft bei der nächsten Dynamik eine Gesundheitsprüfung vor.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

Optional: Ja, im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld dynamisch erhöht werden.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit.

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Absicherungsvariante Basis (A)
– Nein, diese Tarifvariante enthält keine Einmalleistung.
Absicherungsvariante Komfort (B)
– Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bis Alter 65 in Höhe von 20.000,-€
– Einmalleistung bei Einstufung oder Höherstufung in den Pflegegraden je 2.000,-€
Absicherungsvariante Premium (C)
– Nein, diese Tarifvariante enthält keine Einmalleistung.
Absicherungsvariante Exklusiv (D)
– Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bis Alter 65 in Höhe von 40.000,-€
– Einmalleistung bei Einstufung oder Höherstufung in den Pflegegraden je 4.000,-€

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur

Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.

Höchstes Aufnahmealter

Maximal ist eine Aufnahme bis zum 75. Lebensjahr möglich.

Fazit Pflegeversicherung Deutsche Familienversicherung

 

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