Pauschale Beihilfe einfach erklärt
Die Pauschale Beihilfe
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Das Wichtigste in Kürze
- Beamte der Bundesländer Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg erhalten auf Wunsch auch in der gesetzlichen Krankenkasse in Zukunft einen 50-prozentigen Zuschuss zum GKV-Beitrag.
- Bei der „individuellen“ Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr prozentual an den Krankheitskosten.
- Bei der „pauschalen“ Beihilfe zahlt der Dienstherr grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung. Das trifft auf die gesetzlichen Krankenversicherung zu und mit Begrenzungen auch in der privaten Krankenversicherung.
- Haben Sie sich einmal für die „pauschale“ Beihilfe entschieden, gibt es keinen Weg zurück in die „individuelle“Beihilfe.
Vergleich individuelle und pauschale Beihilfe - Tarife 2024
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Formen der Beihilfe
Seit Mitte 2018 gibt es zwei verschiedene Formen der Beihilfe. Unterschieden wird zwischen der „individuellen“ Beihilfe und der „pauschalen“ Beihilfe. Wobei beide Formen gleichberechtigt nebeneinander bestehen.
Unter Beihilfe versteht sich die Beteiligung des Dienstherren an den Krankheitskosten seiner Beamten.
Seit dem 01.August 2018 wird unterschieden zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung bei anfallen Krankenkosten für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder und unter bestimmten Umständen auch der Ehe- und Lebenspartner.
Wobei der Beihilfeberechtigte für seine Angehörigen den Anspruch hat. Die Angehörigen haben keinen eigenen Anspruch, dieser steht ihnen nur unmittelbar zu. Kinder sind berücksichtigungsfähig solange der Beamte Kindergeld erhält. Ehe- und Lebenspartner, wenn das Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen sind vom Bundesland abhängig, in Hamburg z.B. darf der Ehepartner nicht mehr als 18.000€ p.a. verdienen.
Unterschied zwischen individueller Beihilfe pauschaler Beihilfe
Individuelle Beihilfe
- beteiligt sich an den anfallenden Krankheitskosten
- es werden nur die in der Beihilfeverordnung genannten Leistungen übernommen, diese können sich von Jahr zu Jahr ändern und sind bundeslandspezifisch
- die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Beihilfesatz
Die seit Jahren bewährte individuelle Beihilfe, ist ein prozentualer Zuschuss zu den anfallenden Kosten im Krankheitsfall. Bezuschusst werden aber nicht alle anfallenden Kosten. Was beihilfefähig ist steht in der Bundesheihilfeverordnung, bzw. den Beihilfeverordnungen der Länder. Hier heisst es dazu: „Beihilfefähig sind grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen…“ ( §6 Abs. 1 der BbhV). Die Höhe der Beihilfe hängt von dem sogenannten Beihilfebemessungssatzes ab. Der Beihilfebeemessungssatz ist der prozentuale Anteil der beihilfefähigen Kosten. Der Beihilfebemessungssatz ist personengebunden und sieht für den beihilfeberechtigten Personenkreis eines Beamten folgendermaßen aus:
Die Leistungen der „individuellen“ Beihilfe sind länderspezifisch und sind in den Beihilferegelungen des Bundes und der Länder nach zu lesen.
Pauschale Beihilfe
- erstattet die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung
- gilt sowohl für die gesetzliche als auch mit Einschränkungen für die private Krankenversicherung
- pauschale Beihilfe freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse
- pauschale Beihilfe und Mitglied der privaten Krankenkasse
Im Gegensatz zur anteilsmäßigen Erstattung der anfallenden Kosten, beteiligt sich die „pauschale“ Beihilfe zur Hälfte an den Kosten einer Krankenvollversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Eine Einschränkung gibt es jedoch. Die Höhe der „pauschalen“ Beihilfe bei privatversicherten Beamten ist gedeckelt. Sie entspricht der Hälfte der Versicherungsbeiträge, die ein gesetzlich Versicherter bekommen würde.
Sie können die pauschale Beihilfe mit der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung kombinieren
Bisher gab es folgende Kombinationsmöglichkeiten der individuellen Beihilfe mit der Krankenversicherung:
- die „individuelle“ Beihilfe in Kombination mit einem beihilfekonformen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung, die Höhe des Beitrages zur PKV ergibt sich aus dem Beihilfebemessungssatzes
- die „individuelle“ Beihilfe in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung, hierbei zahlt der Beamte den Beitrag zur GKV in voller Höhe, einzige Voraussetzung Sie sind freiwilliges GKV-Mitglied
Da sich der Dienstherr bislang nicht an den Kosten einer Krankenvollversicherung beteiligt hat, wurde aus wirtschaftlichen Aspekten meist die erste Variante gewählt. Grund – Die Kosten eines Beihilferestkostentarifs sind in der Regel um einiges günstiger, als die einer Krankenvollversicherung.
Seit Mitte 2018 beteiligt sich nun erstmals der Dienstherr in Hamburg mit der „pauschalen“ Beihilfe zur Hälfte an den Kosten einer privaten oder gesetzlichen Krankenvollversicherung. Es ergeben sich folgende neue Kombinationen:
Pauschale Beihilfe mit gesetzlicher Krankenversicherung
Der Beamte ist freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und beantragt zusätzlich die „pauschale“ Beihilfe. Er hat keinen Anspruch auf ergänzende „individuelle“ Beihilfe.
Wählen Sie das Versorgungssystem Pauschale Beihilfe mit der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, so erwartet Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung. Diese hat keine garantierten Leistungen und werden ständig neu angepasst.
Pauschale Beihilfe mit privater Krankenversicherung
Der Beamte hat eine private Krankenvollversicherung und beantragt zusätzlich die pauschale Beihilfe. Er hat keinen Anspruch auf ergänzende „individuelle“ Beihilfe.
Wählen Sie das Versorgungssystem Pauschale Beihilfe mit einem privaten Krankenvolltarif, haben Sie die Möglichkeit Ihren Krankenversicherungsschutz individuell zu gestalten, auch dies sehr viel leistungsstärker als ein gesetzlich Versicherter. Es wird aber trotzdem nur maximal der hälftige Beitrag im Basistarif der PKV von der pauschalen Beihilfe übernommen. Vorteil- Durch die individuelle Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes können Sie auf eine deutlich höhere gesundheitliche Versorgung zurückgreifen und deren Leistungen sind vertraglich garantiert, ein Leben lang.
Vorteil pauschale Beihilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse
- Interessant für Beamte mit niedrigen Einkommen und vielen Kindern
- Beamte die aus Gesundheitsgründen nicht in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden können und nun freiwillig gesetzlich versichert sind
Zuersteinmal gibt es keine grundsätzlichen Leistungsunterschiede. Bei allen genannten Absicherungssystemen besteht eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Ganz nach dem Grundsatz angemessen und notwendig sollen die Leistungen sein.
Profitieren können aber vor allem Beamte mit niedrigen Einkommen und vielen Kindern. Für Sie kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kombination mit der pauschalen Beihilfe günstiger sein. Denn der Beitrag wird einkommensabhängig berechnet und Kinder und unter gewissen Umständen auch der Ehepartner können beitragsfrei familienversichert werden.
Auch profitieren Beamte, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der privaten Krankenversicherung aufgenommen wurden. Sie mussten bislang den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Bei dieser Gruppe werden sich die Kosten enorm reduzieren.
Für alle anderen ist es im Grunde eine individuelle Entscheidung für welches Versorgungssystem Sie sich entscheiden. Ein Aspekt für eine Kombination mit der privaten Krankenversicherung sind die individuellen Leistungen und langfristig anfallende Versicherungskosten.
Vorteil individuelle Beihilfe mit der privaten Krankenkasse
- individueller Versicherungsschutz
- Leistungsstärker
- vertraglich garantierte Leistungen- umfangreich und ein Leben lang
Es gibt einige Gründe, die für eine Kombination der „individuellen“ Beihilfe mit der privaten Krankenversicherung sprechen. Zum einen haben Sie die Möglichkeit sich einen Krankenversicherungsschutz individuell an Ihre Lebensumstände und und Wünsche anzupassen. Die vereinbarten Leistungen werden ein lebenslang garantiert und die Leistungserbringung ist unabhängig von staatlicher Regulierung. Die Tarife der privaten Krankenkassen sind leistungsstärker und Sie können von Beitragsrückerstattungen profitieren.
Beiträge für Beamte und Beamtinnen in der gesetzlichen Krankenkasse
- einkommensabhängig
- kostenfreie Familienversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse hängen von der Höhe des Einkommens ab. Kinder und Ehepartner, wenn diese eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschreiten, sind in der Regel kostenfrei familienversichert. Für Beamte und Beamtinnen gilt der ermäßigte Beitragssatz für freiwillig GKV-Versicherte von 14,0% des Bruttoeinkommens. Zum Bruttoeinkommen werden noch Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sowie Kapitalerträgen gerechnet. Die Einnahmen werden bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich steigt, berücksichtigt. Die liegt 2020 bei 56.250€ p.a. ( 4687,50€ im Monat). Der monatliche GKV-Höchstbetrag im Jahr 2020 liegt für freiwillig gesetzlich versicherte bei 656,25€ im Monat.
Beiträge für Beamte und Beamtinnen in der privaten Krankenkasse
- altersabhängig
- Abhängig vom Gesundheitszustand
- Abhängig von den individuell gewählten Leistungen
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand pro Person kalkuliert.
Was passiert wenn Sie in ein Bundesland wechseln, dass keine pauschale Beihilfe anbietet?
Momentan bietet nur Hamburg die pauschale Beihilfe an. Wechseln Sie in ein anderes Bundesland, bzw. den Dienstherren, dann werden Sie dem dortigen Beihilferecht zugeordnet. Es haben sich bereits die meisten Bundesländer mit der Einführung der pauschalen Beihilfe beschäftigt. Beschlossen wurde die Einführung bereits in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Für Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegen bereits Gesetzesentwürfe zur Einführung der pauschalen Beihilfe vor.
Fazit
Es ist wichtig, dass Sie sich genau über Ihre Möglichkeiten Informieren. Denn einmal in der pauschalen Beihilfe, haben Sie keine Möglichkeit wieder in die individuelle Beihilfe zu wechseln. Beide Versorgungssysteme haben Ihre Vor- und Nachteile. Wir informieren Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot gemäß Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Nehmen Sie sich Zeit für diese weitreichende Entscheidung und machen Sie einen persönlichen Beratungstermin aus.