Der Pflege Bahr der R+V
Wie gut ist der Pflege Bahr der R+V? Wenn Sie sich auch schon diese Frage gestellt haben, dann sind Sie herzlich Willkommen.
Hier finden Sie umfassende Informationen über den Pflege Bahr der R+V. Außerdem haben wir Ihnen ausführlich recherchierte Hintergrundinformationen zusammengestellt, die Ihnen helfen, den für Sie passenden Pflegetarif zu finden.
Für Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne telefonisch unter 02641 205445 oder per Mail info@pflegeversicherung-spezialisten.de zur Verfügung.
(Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich)
Highlights des Pflege Bahr R+V (PKB)
Der Pflege Bahr der R+V ist einer der leistungsstärksten staatlich geförderter Pflegetarife. Als einziger Fördertarif zahlt er auch im Pflegegrad 4 und 5 die 600,-€ Pflegegeld pro Monat. Die Leistungen sind deutlich über den gesetzlichen Mindestvorgaben.
Insbesondere die Leistungen in den wichtigen Pflegegraden 2-5 liegen weit über dem Durchschnitt der deutschen Pflege Bahr Tarife.
- Pflegegrad 5: 100%
- Pflegegrad 4: 100%
- Pflegegrad 3: 70%
- Pflegegrad 2: 30%
- Pflegegrad 1: 10%
keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle
Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet der Pflege Bahr R+V auf die 5-jährige Wartezeit.Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes
Der Versicherungsschutz ist dynamisch.
Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.
Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften bzw. von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird
Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.
keine Kostennachweise erforderlich
Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.
Pflege Bahr Vergleich
Vergleich der aktuellen Pflege Bahr Tarife 2024
Pflege Bahr Vergleich
Vergleich der aktuellen Pflege Bahr Tarife 2024
Die Leistungen des Pflege Bahr der R+V
Die Leistungen im Überblick
Bei häuslicher Pflege werden mindestens folgende Leistungen erbracht:
Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 60,00 € pro Monat
Grad 2 = 6,00 € pro Tag / 180,00 € pro Monat
Grad 3 = 14,00 € pro Tag / 420,00 € pro Monat
Grad 4 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Grad 5 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Bei vollstationärer Pflege werden mindestens folgende Leistungen erbracht:
Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 60,00 € pro Monat
Grad 2 = 6,00 € pro Tag / 180,00 € pro Monat
Grad 3 = 14,00 € pro Tag / 420,00 € pro Monat
Grad 4 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Grad 5 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.
Die Leistungen im Detail:
Allgemeine Tarifinformationen
Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.
Verzicht auf Wartezeiten
Nein, die Wartezeit beträgt bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung) 5 Jahre. Sie entfällt in diesem Tarif bei unfallbedingter Pflegedürftigkeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese erst nach Ablauf der Wartezeit einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Nein, eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.
Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10%, maximal bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate, zu erhöhen.
Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug
Nein, im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld nicht erhöht werden.
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz.
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Nein, eine Einmalleistung ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung
Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.
Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.
Leistung bei stationärer Reha oder Kur
Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.
Höchstes Aufnahmealter
Nein, ein maximales Aufnahmealter gibt es nicht.
Maximal versicherbare Tagessätze
Bei diesem Tarif ohne Gesundheitsprüfung kann ab einem Eintrittsalter von 35 Jahren maximal ein Pflegegeld von 600 Euro in Pflegegrad 5 vereinbart werden.
Die staatliche Förderung im Überblick
Für den Pflege Bahr der R+V (Tarif PKB) erhalten Sie vom Staat eine Zulage von 5 EUR pro Monat bzw. 60 EUR pro Jahr. Voraussetzungen für die staatliche Förderung sind:
eine monatliche Mindestleistung von 600 EUR in Pflegegrad 5 und ein Eigenbeitrag von mindestens 10 EUR im Monat. Der Beitrag und die dazugehörige Pflegetagegeldhöhe sind abhängig vom Eintrittsalter.
Eintrittsalter | Leistung ab Pflegegrad 5 | Eigenbeitrag (inkl. Förderung) |
---|---|---|
20 Jahre | 1.013,40 € | 10,00 € |
30 Jahre | 716,70 € | 10,00 € |
40 Jahre | 600 € | 13,72 € |
50 Jahre | 600 € | 23,80 € |
Voraussetzungen des Pflege Bahr der R+V
Grundsätzlich werden bei den Pflege Bahr Tarifen keine Gesundheitsfragen gestellt.
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Es muss eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung bestehen.
- Es darf noch keine Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt gestellt worden sein
- Es darf kein weiterer Pflege Bahr Vertrag bestehen
Weitere Informationen zu den Pflegetarife ohne Gesundheitsprüfung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen
Beitragsanpassungen Pflege Bahr R+V
Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif R+V PKB durchgeführt?
01.01.2020
Die R+V führte zum Jahreswechsel 2019/2020 eine geringfügige Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung PKB durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 1 % bis 5 % angehoben.
01.01.2019
Die R+V führte zum Jahreswechsel 2018/2019 eine geringfügige Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung PKB durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 1 % bis 2 % angehoben.
Der Pflege Bahr der R+V in der Praxis
Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern: Ambulante Pflege
Beispiel 1: Anna M. (78) ist in Pflegegrad 2 eingestuft und wird zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Das kostet 1.238 Euro im Monat. Davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 689 Euro. Bleiben 549 Euro, die Anna M. aus der eigenen Tasche bezahlen muss, da sie keine private Pflegevorsorge getroffen hat.
Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern: Pflegeheim
Beispiel 2: Walter H. (82) wird nach Pflegegrad 3 stationär in einem Pflegeheim betreut. Das kostet im Monat 3.042 Euro. Davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.262 Euro. Bleiben 1.780 Euro, die selbst zu tragen sind. Walter H. hat eine private Pflegevorsorge über einen staatlich geförderten Pflege-Bahr getroffen und kann so seine Eigenleistung reduzieren.
Was ist der staatlich geförderte Pflege Bahr?
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2013 eine freiwillig staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung eingeführt, den sogenannten „Pflege Bahr“. (Der Name „Pflege Bahr“ entstand durch den Initiator der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, den ehemaligen Gesundheitsminister der FDP Daniel Bahr)
Der Grund für diese Einführung war, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Anbetracht der demografischen Entwicklung weiter zunehmen wird. Deshalb soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Basis für die künftige Finanzierung der Pflege breiter aufgestellt werden. Mit Inkraftreten des Pflegestärkungsgesetz II und der Umstellung der Pflegestufen nach den Pflegegraden wurden auch die Mindestleistungen des staatlich geförderten Pflege Bahr nach oben angepasst.
Unser Ratgeber zum Pflege Bahr
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite: Ratgeber Pflege Bahr
Die Alternative der R+V – Das Pflegetagegeld mit Gesundheitsprüfung – R+V Tarif PKU
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen will, muss die gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen. Dabei sollen alle Pflegedürftigen, unabhängig ob gesetzlich oder privat krankenversichert, die gleichen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Was bedeutet pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftigkeit besteht nur, soweit die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.
Dabei unterscheiden wir die Pflegerade 1,2,3,4 und 5. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder eines anderen zugelassenen Institutes wird die pflegebedürftige Person nach einem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) beurteilen. In diesem Begutachtungsverfahren fließen sechs unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung ein. Die sich daraus ergebenden Punkte regeln die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Die neue Art der Begutachtung (NBA) eines Pflegegrades bewirkt unter anderem, dass demenziell erkrankte Personen gleichberechtigt beurteilt werden. Die Beurteilung wird für gesetzlich Krankenversicherte durch den Medizinischen Dienst (MDK) und für privat Krankenversicherte durch „Medicproof“ durchgeführt. Die Beurteilung wird in 6 unterschiedlichen Bereichen (Module) vorgenommen. Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die anschließend gewertet und addiert werden. Die Summe der Punkte ergibt dann den jeweiligen Pflegegrad.
Die 6 Bewertungsmodule:
1. Mobilität
Wird mit 10% bewertet
Zur Mobilität gehören alle Bereiche, in denen der Betroffenen sich selbstständig bewegen muss. Dazu zählen zum Beispiel das morgendliche Aufstehen, der Gang ins Badezimmer, der tägliche Einkauf oder die selbstständige Fortbewegung im Wohnbereich oder Wohnumfeld.
2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
Wird mit 15 Prozent bewertet, wenn der Punktewert höher als bei Punkt 3 ist
Einer der entscheidendsten Punkte ist hier die Fähigkeit, ob die betroffene Person in der Lage ist, Risikosituationen zu erkennen, einzuschätzen und vorzubeugen. Dazu zählt auch die Fähigkeit, der räumlichen und zeitlichen Orientierung, das Verstehen und das Reden mit anderen Personen und die eigene soziale Einbindung in das tägliche Leben.
3. Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen
Wird mit 15 Prozent, wenn der Punktewert höher als bei Punkt 3 ist.
Einer der entscheidendsten Punkte ist hier die Fähigkeit, ob die betroffene Person in der Lage ist, Risikosituationen zu erkennen, einzuschätzen und vorzubeugen. Dazu zählt auch die Fähigkeit, der räumlichen und zeitlichen Orientierung, das Verstehen und das Reden mit anderen Personen und die eigene soziale Einbindung in das tägliche Leben.
4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.)
wird mit 40% bewertet
Hier wird begutachtet, inwieweit die betroffene Person ihr Leben selbst „in die Hand nehmen kann“. Dazu gehören zum Beispiel, ob die betroffene Person sich selbstständig aus und anziehen kann, bei der täglichen Körperhygiene Hilfe benötigt, Essen und Trinken selbstständig zubereitet und eingenommen werden können, sowie ein eigenständiger Gang zur Toilette möglich ist.
5. Umgang mit krankheitsspezifischen therapiebedingten Anforderungen
Wird mit 20% bewertet
Was sich zuerst sehr schwierig anhört, ist eigentlich sehr einfach zu erklären. Zu diesem Punkt gehört alles, was die betroffene Person in Eigenverantwortung für die Erhaltung der Gesundheit machen kann. Ist der oder die Betroffene in der Lage, Medikamente korrekt einzunehmen? Können Blutzuckermessungen eigenständig durchgeführt werden? Können die Betroffenen, auch mit Hilfsmitteln wie einem Rollator oder einer Prothese, eigenständig einen Arzt aufsuchen?
6. Gestaltung des Alltagleben und soziale Kontakte
Wird mit 15% bewertet
Hier wird noch einmal gesondert die Fähigkeit bewertet, selbstständig den Tagesablauf zu gestalten. Begutachtet wird zum Beispiel, ob der Betroffene noch eigenständig seine oder ihre Kontakte pflegt, sei es nun durch Telefongespräche, Besuche beim Kaffeekränzchen, der Skatrunde oder einem Spaziergang im Park.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Pflegegeld (ambulant) | Pflegesachleistung (ambulant) | Stationäre Pflege |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 €* | 125 € | |
Pflegegrad 2 | 316 € | 698 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.298 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.612 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1.995 € | 2.005 € |
*) der Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.
Was bedeutet:
Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die bezahlt wird, wenn zum Beispiel Angehörige die zu pflegende Person betreuen. Beim reinen Pflegegeld ist kein Nachweis der Kosten notwendig. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist grundsätzlich eine steuerfreie Einnahme.
Die unterschiedlichen Pflegegrade im Detail
Mit dem neuen Prüfungsverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) wird der Antragsteller anhand eines Fragenkataloges auf den Grad der Selbstständigkeit überprüft. Der Grad der Selbstständigkeit wird dabei nach einem Punktesystem in 6 unterschiedlichen Bereichen (Module) ermittelt. Je höher der Grad Selbständigkeit ist, desto weniger Punkte erhält der Antragsteller.
Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 wurde bisher nach den alten Pflegestufensystem nicht berücksichtigt. Daher haben viele Personen, durch eine neue Begutachtung (NBA) des Medizinischen Dienstes-MDK (bei gesetzliche Krankenversicherten) und medicproof (bei privat krankenversicherten) den Pflegegrad 1 zu reichen. Den Pflegegrad 1 erhält der Antragsteller, wenn der Gutachter eine Mindestpunktzahl von 12,5 Punkten bestätigt.
In den meisten Fällen werden Personen mit Pflegegrad 1 körperlich und geistig recht noch beweglich sein – Ihnen testiert der Gutachter eine:
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Für den Pflegegrad 1 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
- 125,- mtl. – für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
- 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
- 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
- kostenlose Beratungen und Pflegekurse
Pflegegrad 2
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 27 und < 47,5 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Für den Pflegegrad 2 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
- 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 316,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
- 689,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
- 689,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
- 770,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
- bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
- 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
- 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
- kostenlose Beratungen und Pflegekurse
Pflegegrad 3
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 47,5 und < 70 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Für den Pflegegrad 3 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
- 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 545,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
- 1.298,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
- 1.298,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
- 1.262,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
- bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
- 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
- 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
- kostenlose Beratungen und Pflegekurse
Pflegegrad 4
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Für den Pflegegrad 4 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
- 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 728,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
- 1.612,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
- 1.612,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
- 1.775,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
- bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
- 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
- 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
- kostenlose Beratungen und Pflegekurse
Pflegegrad 5
Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 90 und <100 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Für den Pflegegrad 1 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
- 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 901,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
- 1.995,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
- 1.995,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
- 2.005,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
- bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
- 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
- 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
- kostenlose Beratungen und Pflegekurse
Satt der Pflegestufen jetzt die Pflegegrade
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