Kündigung Pflegepflichtversicherung für Soldaten

Kündigung Pflegepflichtversicherung für Soldaten 2

Mal hat es mit einer Prüfung nicht so funktioniert wie geplant oder man hat gemerkt, dass man vielleicht doch nicht im richtigen Beruf ist. Gründe für das Ende der Ausbildung gibt es viele und das ist auch vollkommen in Ordnung. Damit jetzt auf dem Weg in den neuen Lebensabschnitt möglichst nichts schief läuft, erfährst du hier alles, was du zum Thema Kündigung einer Pflegepflichtversicherung für Soldaten wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze
– Wenn Soldaten (SaZ oderBS) Ihren Soldatenstatus beenden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Pflegepflichtversicherung
– Die bestehende Krankenversicherung (Pflegepflichtversicherung) darf Sie erst aus dem Vetrag lassen, wenn der Nachweis der Folgeversicherung vorliegt
– In der Regel haben Sie für den Wechsel drei Monate Zeit

Kündigung der Pflegepflichtversicherung für Soldaten

Der Übergang von Ihrer Versicherung, bei der Sie aktuell während Ihres Dienstes oder der Ausbildung sind, hin zu Ihrer Alten beziehungsweise Neuen stellt in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist nur, dass alle relevante Punkte nicht vergessen werden und vor allem die Reihenfolge dieser stimmt!
Mit dem Ausbildungsende erhalten Sie von Ihren Dienstherren ein Dokument, welches Ihr Austrittsdatum festlegt. Von nun an haben Sie meist drei Monate Zeit um sich um eine neue Versicherung zu kümmern.

Unser Tipp: Versuchen Sie möglichst zeitnah die Versicherung zu wechseln. Oftmals ist es auch möglich schon im Vorfeld vieles zu organisieren sodass bereits ab dem Ausscheidungsdatum alles geklärt ist.

Zwar erhalten Sie mit dem Ausscheiden aus der Ausbildung oder dem Ende des Dienstes ein Sonderkündigungsrecht, so dar Sie Ihre aktuelle Versicherung erst aus dem Vertrag entlassen, wenn Sie einen Nachweis über eine neue Versicherung erbracht haben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und verhindert, dass Sie plötzlich ohne Versicherung dastehen.

Ihre neue Versicherung greift bereits ab dem Ausscheidungsdatum, es kann also passieren, dass Sie Beiträge rückwirkend zahlen müssen. Beispielsweise wenn der Wechsel länger dauert. Die Beiträge von Ihrer aktuellen Versicherung erhalten Sie aber zum Glück meist zurück, Sie müssen also nicht doppelt zahlen. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie länger als drei Monate brauchen, hier behält die Versicherung die gezahlten Beiträge ein.
Bei freiwilligen Wehrdienstlern gibt es noch eine Besonderheit. Da der freiwillige Wehrdienst auf max. 23 Monate beschränkt ist, gibt es hier einen Sonderfall mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese müssen Sie nämlich nicht kündigen! Sie wird für den Zeitraum des Wehrdienstes inaktiv, kann jedoch zum Ende wieder aktiviert werden. Man spricht hier davon, dass sie „ruht“.

Damit Sie nichts vergessen finden Sie hier unsere Checkliste mit einer Musterkündigung für die Pflegepflichtversicherung für Soldaten:
Checkliste Kündigung einer Pflegepflichtversicherung

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite, füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus:
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Übrigens, wenn Sie sich noch nicht sicher sind zu welcher Versicherung Sie jetzt gehen sollten finden Sie hier unseren Vergleichsrechner:
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Sie möchten noch mehr zu dem Thema Pflegepflichtversicherung wissen?

Starten wir mit einer kurzen Wiederholung. In Deutschland muss jede Person krankenversichert sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Pflegepflichtversicherung automatisch mit inbegriffen, somit müssten Sie hier also keine separate Versicherung abschließen. Bei privaten Versicherungen sieht das anders aus, hier muss eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Daher mussten Sie auch zu Beginn Ihrer Ausbildung eine entsprechende Pflegepflichtversicherung für Soldaten nachweisen, da Sie bereits hier Beihilfe bzw. Heilfürsorge berechtigt geworden sind. Die Heilfürsorge ist keine Private Krankenversicherung, sondern ein Sonderfall für Beamte in besonders gefährlichen Berufen, allerdings finden sich teils Überschneidungen.
Die gesetzlichen Grundlagen der sozialen Pflegeversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, sind im elften Buch des Sozialgesetzbuches in über 150 Paragrafen geregelt. So entstehen zwischen den beiden Varianten nur geringe Unterschiede. Sollte Ihnen der Umfang Ihrer Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen gibt es Zusatzversicherungen.

Grund für den zwingenden Wechsel Ihrer Versicherung, welchen Sie gerade durchlaufen, ist ein sogenannter Statuswechsel. Wie bereits erwähnt bietet der deutsche Staat seinen Beamten die Möglichkeit auf Beihilfe oder auch auf Heilfürsorge. In Ihrem Fall bei der Bundeswehr wird Ihnen die Bezeichnung der „Truppenärztlichen Versorgung“ vermutlich bekannt sein, diese ist eine Sonderform der Heilfürsorge speziell für Soldaten. Mit dem Ende der Ausbildung bzw. Ihres Dienstes entfällt diese Möglichkeit. Daher durchlaufen Sie, wie zu Beginn Ihrer Ausbildung, erneut einen Statuswechsel.