Unfallversicherung mit Pflegegrad

Eine Unfallversicherung soll vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Im Grunde eine sinnvolle Absicherung. Doch wussten Sie, dass in den meisten Fällen, eine Unfallversicherung bei pflegebedürftigen oder behinderten Personen nicht zahlt?

Aus der Praxis

….. keine Leistung der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit

Vor kurzen rief mich eine Kundin an. Ihre Mutter ist nach einem Schlaganfall mit Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim gekommen. Die Kundin hat daraufhin die Versicherungen Ihrer Mutter geprüft. Diese hatte unter anderem eine Unfallversicherung. Sie fragte mich, ob ich feststellen könne, ob Ihre Mutter durch die Unfallversicherung noch versichert ist.

Nachdem ich die Bedingungen dieser Unfallversicherung angefordert und studiert habe, bin ich auf folgenden Passus gestoßen:

..Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen und Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf….

Das bedeutet für die Mutter der Kundin, dass der Versicherungsschutz erloschen ist. Wir haben erreicht, dass die Mutter, die Beiträge rückwirkend, zum Beginn der Pflegebedürftigkeit, erstattet bekommen hat. Außerdem haben wir eine Unfallversicherung gefunden, die auch Personen mit Pflegegrad 3 versichert.

Sie suchen eine gute Unfallversicherung, die bei bestehenden Pflegegrad oder Behinderung zahlt?

Unfallversicherung – Definition

Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.

Was zeichnet eine gute Unfallversicherung mit Pflegegrad aus

Die Versicherungen bieten eine Unzahl von Tarifen an, die sich in vielen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Leider gibt es nur wenige Versicherer die eine Unfallversicherung mit Pflegegrad anbieten.

Nach unserer Ansicht sind unter anderem folgende Kriterien in einer Unfallversicherung sinnvoll:

Mitwirkung von Erkrankungen

Falls der Versicherte eine Krankheit hat, die für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich ist, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Das wäre etwa der Fall, wenn sich jemand eine Sehne reißt, die bereits vorgeschädigt war oder ein Diabetes den Heilungsprozess verschlechtert. Darüber, ob und wie stark bestehende Krankheiten oder Vorschäden am Unfallausgang mitgewirkt haben, gibt es oft Streit. Altersbedingte Einschränkungen darf die Versicherung übrigens nicht als Argument nutzen, um weniger Geld zu zahlen.

Häufigkeit von Problemen im Zusammenhang mit dem Mitwirkungsanteil

Fälle wie der oben genannte sind leider keine Seltenheit. Nach unserer Erfahrung gehören speziell Sehnen- und Meniskusrisse sowie Bandscheibenvorfälle zu den Verletzungen, bei denen Versicherer oft damit argumentieren, dass sich eine Mitwirkung möglicherweise bereits über einen längeren Zeitraum entwickelt haben könnte. Die daraus resultierende Leistungsminderung führt oft zu Konflikten zwischen Versicherer und Versicherten. Speziell bei Versicherungsnehmern über 50 kann zudem schnell Unsicherheit über die zu erwartenden Leistungen im Versicherungsfall entstehen.

Hinweis: In Fällen wie diesen muss durch den Versicherer allerdings ein Verschleiß nachgewiesen werden, der über dem Alter entsprechenden Maß liegt.

Abschluss einer Versicherung ohne Mitwirkungsanteil

Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich den Abschluss einer Unfallversicherung, die auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils verzichtet. Seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Versicherer dafür, solche Leistungen anzubieten. Wenn also bereits vorhandene Erkrankungen oder Gebrechen Anteil an den gesundheitlichen Schäden eines Unfalls innerhalb des Versicherungsumfangs haben, wird der Leistungsumfang durch den Versicherer nicht gemindert.

Gute Gliedertaxe

Auf die Gliedertaxe sollten Sie bei der Wahl eines Tarifs besonders genau achten. Denn diese bestimmt, wie viel Geld Sie bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhalten. Das funktioniert so: Für jedes Körperteil legt die Versicherung fest, welchen Grad der Beeinträchtigung sie annimmt, falls der Kunde den entsprechenden Körperteil verliert oder gar nicht mehr benutzen kann.

Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Die Werte gelten allerdings immer nur bei vollständiger Funktionsunfähigkeit. Bei einer teilweisen Beeinträchtigung wird die Gliedertaxe nur anteilig berücksichtigt. Damit ist die Gliedertaxe zusammen mit der Progressionskurve entscheidend dafür, wie viel Geld die Versicherung auszahlt.

Ein Beispiel: Ein Kunde hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Die Gliedertaxe seines Tarifs legt für die Hand einen Wert von 55 Prozent fest. Muss ihm nach einem Unfall tatsächlich eine Hand amputiert werden, erhält er 55.000 Euro von der Versicherung. Ist eine Progression vereinbart, bekommt er eine höhere Summe.

Die Gliedertaxe kann sich je nach Tarif erheblich unterscheiden. Zwar gibt es Empfehlungen des Versicherungsverbands GDV für die Gliedertaxe, gute Tarife leisten aber deutlich mehr. Auch Schäden an inneren Organen sind in vielen Tarifen nicht klar bemessen, sollten aber unbedingt mitversichert sein. Deshalb lohnt sich ein Vergleich.

Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung

Eigentlich definieren Versicherungen einen Unfall als ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Von Vorteil ist es, wenn der Versicherungsschutz auch bei Verletzungen durch eine eigene Bewegung oder erhöhte Kraftanstrengung greift. Dann ist der Versicherte auch geschützt, wenn er beim Fußballspielen umknickt und die Achillessehne reißt oder er sich durch schweres Heben einen Wirbel verrenkt.

Herzinfarkt, Schlaganfall und Alkohol

Gute Tarife zahlen auch, falls ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wird. Dazu zählen neben Ohnmacht, Sekundenschlaf und epileptischen Anfällen auch Herzinfarkt und Schlaganfall. Die Versicherung sollte möglichst viele dieser Ursachen abdecken. Außerdem zahlen gute Tarife auch, wenn ein Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten passiert. Allerdings gelten in der Regel Promillegrenzen, ab denen es keinen Versicherungsschutz mehr gibt.

Infektionen und Zeckenbiss

Deutschland ist mittlerweile ein „Zeckenland“. Dabei werden Zecken häufig nicht sofort entdeckt und eine Infizierung mit Borreliose oder FSME ist möglich. Bei guten Unfallversicherungen gelten Insektenstiche oder Bisse als Unfall und sind damit mitversichert.