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    Pflegeversicherung VIGO

    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren - Pflegeversicherung VIGODie Pflegeversicherung VIGO (ehemals Düsseldorfer Krankenversicherung) mit Ihrem Pflegetarif „PT“ ist einer der Spezialisten im Bereich der Pflegeversicherungen.


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    Pflegeversicherung VIGO – Tarif:PT

    Bei der Pflegeversicherung VIGO – Tarif „PT“ handelt es sich um einen flexiblen Tarif. Bei diesem Tarif können Sie die gewünschte Absicherung für jeden Pflegegrad individuell festlegen. Die VIGO bietet seinen Pflegetarif ohne Höchstaufnahmealter an und ist bekannt durch ein sehr einfaches Annahmeverfahren. Erste Bewertung für Tarife zur Ab­si­che­rung der neuen Pfle­ge­grade ver­öffent­licht – Düsseldorfer Pflegegeld der vigo „ausgezeichnet“.
    Die VIGO Kran­ken­ver­sicherung erhielt für Ihren aktuellen Pflegetarif „PT“ eine Wertung von 5,5 von maximal 6 erreich­baren Ster­nen („ausgezeichnet“)

    Besondere Tarifmerkmale:

    Laienpflege
    Die Versicherungsleistungen aus den versicherten Tarifen werden unabhängig von der Art der Pflege (ambulant durch gewerblich tätige Pflegedienste, durch Angehörige bzw. sonstige Personen oder durch stationäre Pflege) bezahlt.
    Verzicht auf Wartezeiten
    Die Wartezeit entfällt. Dies gilt sowohl für den erstmaligen Abschluss des Versicherungsschutzes als auch für Vertragsänderungen.
    Rückwirkende Leistung
    Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung der Pflegebedürftigkeit (ohne Frist).
    Assistanceleistungen
    Zu den Assistanceleistungen gehören die Unterstützung bei der Pflegedienst- und Heimvermittlung, die telefonische Beratung im Pflegefall und die Vermittlung von pflegenahen Dienstleistungen.
    Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Der Versicherte wird ab Pflegegrad 2 bzw. ab dem jeweils zweitkleinsten versicherten Pflegegrad vom Beitrag befreit.
    Beispiel:
    Hat der Versicherte Pflegegrad 1-5 versichert, wird er ab Einstufung in den Pflegegrad 2 vom Beitrag befreit. Hat der Versicherte dagegen nur Pflegegrad 2-5 versichert, wird er erst ab Einstufung in den Pflegegrad 3 vom Beitrag befreit.
    Einstufung der Pflegebedürftigkeit
    Die Einstufung erfolgt analog der Pflegepflichtversicherung. Als Leistungsnachweis dienen das Gutachten der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung sowie der Bewilligungsbescheid der Pflegepflichtversicherung.
    Suchterkrankungen
    Geleistet wird auch bei Pflegebedürftigkeit, die durch Suchterkrankungen hervorgerufen wurde.
    Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
    Im „Düsseldorfer Pflegegeld“ wird auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.
    Weltweiter Versicherungsschutz
    Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wo die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
    Leistung auch bei vollstationärem Aufenthalt im Krankenhaus
    Das Pflegegeld wird bei Vorliegen eines Pflegegrades auch während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, sowie von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen weiter bezahlt.

    Optional versicherbare Mehrleistungen

    Erhöhung der stationären Leistung (Tarif S-Plus)

    Sie können grundsätzlich im Leistungsfall frei entscheiden, ob Sie sich lieber ambulant oder stationär pflegen lassen möchten.
    Stationäre Erhöhung: Die Leistungen für die stationäre Pflege werden ab Pflegegrad 3 (sofern versichert) auf die Höhe des Pflegegrades 5 angehoben. Bei einer Absicherung in allen Pflegegraden (5-1) gilt die Erhöhung bereits ab Pflegegrad 2.

    Einmalleistung
    Es kann eine einmalig zu zahlende Leistung vereinbart werden. Abschließbar ist das Vielfache von 500 € (bis max. 5.000 €) ab Pflegegrad 3 (sofern versichert). Bei einer Absicherung in allen Pflegegraden (PT 5-1) erfolgt die Auszahlung der Einmalleistung bereits ab Pflegegrad 2. Für den Fall der Neubewilligung von Pflegeleistungen besteht kein erneuter Anspruch.

    3% Dynamik im Leistungsfall
    Eine Dynamik im Leistungsfall von 3% ermöglicht es dem Versicherungsnehmer eventuelle Kostensteigerungen/Inflation auszugleichen. Diese Dynamik setzt ab dem Pflegegrad 3 ein und wird jährlich automatisch durchgeführt.

    Gesundheitsfragen der VIGO Pflegeversicherung – Tarif PT

    Keine Versicherbarkeit bei folgenden Erkrankungen/Ereignissen:

    Bei der zu versichernden Person dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Pflegeversicherung VIGO keine der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen vorliegen oder jemals vorgelegen haben und oder Behandlungen oder Nachbehandlungen deswegen erfolgen oder erfolgt haben.

    • Demenz
    • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS – neuromuskuläre Erkrankung)
    • Alzheimer
    • Creuztfeldt-Jakob
    • krankhafte Hirnleistungsstörung
    • HIV-Infektion
    • Apallisches Syndrom (Wachkoma)
    • Chorea Huntington
    • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
    • Parkinson-Krankheit
    • Multiple Sklerose
    • Morbus Bechterew
    • Querschnittslähmung
    • Leberzirrhose
    • dialysepflichtige Nierenerkrankung
    • Ataxien (Bewegungskoordinationsstörungen)
    • Mukoviszidose
    • Autismus
    • Down-Syndrom
    • Gehirnblutung
    • Myasthenia gravis (Muskelschwäche)
    • Schizophrenie
    • eine bestehende oder jemals beantragte Pflegebedürftigkeit
    • psychische Erkrankungen (stat. behandelt)

    Eventuelle Versicherbarkeit nach individueller Prüfung

    Wenn eine der folgenden Erkrankungen vor Antragstellung bei der Pflegeversicherung VIGO in den letzten 5 Jahren festgestellt, bzw. Nachsorgeuntersuchungen bezüglich dieser Erkrankungen durchgeführt wurden.

    • Diabetes mellitus
    • chronische Bronchitis (COPD)
    • Krebserkrankungen
    • Rheuma/Arthritis/Arthrose
    • Osteoporose
    • Arteriosklerose (Arterienverkalkung)
    • Bronchiektasen
    • Sarkoidose• Leukämie
    • Psychische Erkrankungen und/ oder Verhaltensstörungen
    • Schlaganfall (auch TIA)
    • Nierenfunktionsstörungen
    • Neuropathie /Polyneuropathie
    • Rückenmarkserkrankungen
    • Schädel-Hirn-Trauma
    • zerebrale Durchblutungsstörungen
    • zerebrovaskuläre Krankheiten
    • Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems
    • Epilepsie
    • Lähmungen (auch Kinderlähmung)
    • Arm- und/oder Beinamputationen
    • Organ- oder Gewebetransplantation
    • Immundefekte
    • Herzinsuffizienz
    • Herzinfarkt
    • arterielle Verschlusskrankheit
    • Lebererkrankungen
    • Aneurysma

    Hinweis

    Alle nicht gelisteten Krankheiten sind automatisch versicherbar.

    https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2016/07/pflegeversicherung-vigo.jpg 1280 2640 Holger Rasch https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-pflegeversicherung-spezialisten-4c-340px.png Holger Rasch2016-07-06 15:55:362026-01-05 16:16:49Pflegeversicherung VIGO
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