Das Jeneke Experiment – Plötzlich ein Pflegefall – Was vom Leben bleibt

Das Team um den Pflegeversicherung-Spezialisten Holger Rasch berät Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung.Am Montag, den 09.12.2019 zeigte RTL eine neue Folge des Jenke-Experiments mit dem Titel „Plötzlich ein Pflegefall – Was vom Leben bleibt“. Darin stellt sich Jenke von Wilmsdorff der Frage, was Pflege bedeutet und beleuchtet die aktuelle Pflegesituation von allen Seiten – dafür reist er sogar bis nach Japan, nimmt dort Pflege-Roboter unter die Lupe und trifft sich in Österreich mit der gelähmten Ex-Stabhochspringerin Kira Grünberg.

Sehen können Sie die komplette Reportage unter : Das Jenke Experiment

Jenke von Wilmsdorf sagt zu seiner aktuellsten Reportage: „Das intimste Experiment, das ich je gemacht habe.

Was passiert, wenn man sein Leben nicht mehr eigenständig bestreiten kann und ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Und was bedeutet es überhaupt pflegebedürftig zu sein? Welche Pflegeleistungen stehen mir zu und wie helfen sie mir im Alltag.?Diesen Fragen und mehr wird in dieser sehr eindruckvollen Dokumentation nachgegangen.

in seinem Hauptexperiment lebt Jenke von Wilmsdorf eine Woche im Pflegeheim. Dabei wird bei ihm der Pflegegrad 5 simuliert. Er kann sich weder selber waschen, zur Toilette gegen, noch alleine essen.

Diese Dokumentation zeigt u.a., die hohen physischen und psychischen Belastungen der betreuenden Personen. Dabei kommt leider häufig noch der finanzielle Druck hinzu. Die ambulante Pflege in Deutschland ist mit dem vorhanden Budget nur mit zusätzlich pflegenden Angehörigen leistbar. Dazu muss man wissen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur als „Teilkasko-Versicherung“ konzipiert wurde und nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten übernimmt.

Durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim

Durchschnittliche Eigenbeteiligung in den Pflegeheimkosten

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:

 

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wurden im Rahmen der Pflegestärkungsgesetztes II zum 01.01.2017 von den Pflegestufen auf die Pflegegrade angepasst. Die Leistungen sind seit 2017 unverändert und gelten auch für das Jahr 2020!

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung 2020