Heilfüsorge Polizisten in Niedersachsen
Wiedereinführung der Heilfürsorge für Polizisten in Niedersachsen!
Seit 01.01.2017 haben eingestellte Polizeivollzugsbeamte im Bundesland Niedersachsen Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen, die am 31.12.2016 Anspruch auf Beihilfe hatten, können bis spätestens zum 01.01.2018 auf Antrag zur Heilfürsorge wechseln. Die Heilfürsorge gilt dann bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Art der Beihilfe
Mit einer Ausnahme wurde die Wiedereinführung der Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen wie geplant beschlossen. Die Heilfürsorge wird künftig gegen eine Eigenbeteiligung von 1,3% des Grundgehalts gewährt (bisher 1,6%) – Anwärter sind hiervon für die Dauer der Ausbildung ausgenommen.
Eine Änderung bzw. Neufassung der Heilfürsorgeverordnung wurde nicht verabschiedet.
Sie wünschen nähere Informationen zur Heilfürsorge?
Wir stehen Ihnen gerne unter 02641 205445 zur Verfügung!