Allianz online Rechner

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die neuen Pflegertarife nach Pflegegrade - kostenloser Allianz OnlinerechnerBerechnen Sie in unserem Allianz Online Rechner jetzt schon die Pflegetagegeld Tarife nach den neuen Pflegegraden.

Allianz PflegetagegeldBest

Die Allianz hat mit Ihrem Pflegetarif PflegetageldBest einen sehr leistungsstarken und günstigen Pflegetarif auf den Mark gebracht. Der neue Pflegetagegeldtarif PflegetageldBest gehört zu den starren Tarifen, sodass Sie nur die gewünschte Absicherung für den Pflegegrad 5 selber festlegen müssen. Die restlichen Pflegegrade 1 – 4 sind prozentual von der gewünschten Absicherung (Pflegegrad 5) abhängig.

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Die Besonderen Vorteile des PflegetageldBest

  •  Leistungsstark und günstig: Auch bei häuslicher Pflege umfassende Leistung, mit Pflegetagegeldern bis zu 150 Euro und weiteren Unterstützungsleistungen
  • Absicherung nach Ihren Wünschen: Gestalten Sie individuell, wie stark Sie sich absichern wollen und schützen Sie damit auch Ihr Erspartes für die nächste Generation.
  • Flexibel: Ergänzen Sie Ihren Schutz mit den sinnvollen Zusatzbausteinen für mehr Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit im Alter

Für wen ist das Pflegetagegeld „PflegetagegeldBest“ besonders gut geeignet?

  • für Personen die eine umfassende und individualisierbare private Pflegeabsicherung wünschen
  • für Personen die Wert auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis legen
  • für Personen die Wert auf eine einfache Gesundheitsprüfung legen

Welche Leistungen erhalten Sie:

ambulante monatliche Leistungen:

Bei Pflegegrad 1: 20%
Bei Pflegegrad 2: 30%
Bei Pflegegrad 3: 50%
Bei Pflegegrad 4: 80%
Bei Pflegegrad 5: 100%

Gesundheitsfragen des Tarifes PflegetageldPlus nach Pflegegraden:

  1. Fragen zur Person:
    Größe / Gewicht
  2. Besteht bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder wurde eine Pflegestufe beantragt?
  3. Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
    ALS (amyotrophe Lateralsklerose), Alkoholabhängigkeit, Alzheimer, Bewegungskoordinationstörungen (Ataxien), Bluter (Hämophilie), Chorea Huntington, Demenz, Diabetes, Hepatitis C, Herzinfarkt, HIV-Infektion, Hirnatrophie, Hirnblutung, Krebs, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Nierendialyse, Organtransplantation, Parkinson, Rheuma, Schizophrenie, Schlaganfall, Wachkoma
  4. Waren Sie in den letzten 12 Monaten in ambulanter / stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?
    Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Bluthochdruck, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), Epilepsie, Gelenkersatz (TEP), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzinsuffizienz, Herzfehler, Herzschrittmacher, Hypercholesterinämie, Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, Lähmungen, Leberzirrhose, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Netzhautablösung, Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, Schlafapnoe-Syndrom, Schwindel, Vorhofflimmern)
  5. Ab dem 60. Lebensjahr:
    Welche verschreibungspflichtigen Medikamente nehmen Sie regelmäßig ein?
  6. Ab dem 60. Lebensjahr:
    Wer ist Ihr Hausarzt oder der Arzt der Sie am besten kennt?

Beiträge zum Allianz Pflegetarif PflegetagegeldBest:

Die Beiträge verändern sich in Relation zu den Pflegestufen nur marginal:

Bei einem Tagessatz von 40,-€ (1.200,-€ mtl.) ergeben sich folgende monatliche Beiträge bei einem Alter von:

30 Jahre alt: 19,20 €

40 Jahre alt: 29,40 €

50 Jahre alt: 45,88 €

60 Jahre alt: 75,08 €

65 Jahre alt: 98,88 €

70 Jahre alt: 134,00 €

Warum wird auf die Pflegerade umgestellt?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurden schon zum 01.01.2016 die ersten wichtigen Schritte eingeleitet. Zum 01.01.2017 werden die bestehenden Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade 1,2 3,4 und 5 ersetzt. Eine der Hintergründe ist die Besserstellung von demenziell erkrankten Personen, sowie die Stärkung der ambulanten häuslichen Pflege. Personen mit demenziellen Erkrankungen erhielten bisher meistens nur die Pflegestufe „0“, da Sie die Bedingungen für die Pflegestufe I,II und III nicht erfüllten. Diese Pflegestufen waren in der Regel den körperlichen Einschränkungen vorbehalten. Dies wird sich ab dem 01.01.2017 grundlegend ändern, da durch ein neues Begutachtungsverfahren (NBA) nicht mehr zwischen geistigen und körperlichen Einschränkungen unterschieden wird, sondern nur der Grad der Selbstständigkeit festgestellt wird. Danach richtet sich dann der Pflegegrad. Weiterführende Informationen finden Sie unter Pflegegrade statt Pflegestufen!