Antrag Pflege Bahr R+V

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Der Pflege Bahr der R+VSie haben sich für den leistungsstarken Pflege Bahr der R+V entschieden.

Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Sie erhalten die Antragsunterlagen dann kostenlos und unverbindlich zugesandt.

Für Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne telefonisch unter 02641 205445 oder per Mail info@pflegeversicherung-spezialisten.de zur Verfügung.

Highlights des Pflege Bahr R+V (PKB)

Der Pflege Bahr der R+V – Einer leistungsstärksten Fördertarife auf dem deutschen Markt. Die Leistungen sind deutlich über den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Insbesondere die Leistungen in den wichtigen Pflegegraden 2-5 liegen weit über dem Durchschnitt der deutschen Pflege Bahr Tarife.

  • Pflegegrad 5: 100%
  • Pflegegrad 4: 100%
  • Pflegegrad 3: 70%
  • Pflegegrad 2: 30%
  • Pflegegrad 1: 10%

keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle
Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet der Pflege Bahr R+V auf die 5-jährige Wartezeit.Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes
Der Versicherungsschutz ist dynamisch.
Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.
Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften bzw. von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird
Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.
keine Kostennachweise erforderlich
Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.Die Leistungen des Pflege Bahr der R+V

Die Leistungen im Überblick

Bei häuslicher Pflege werden mindestens folgende Leistungen erbracht:

Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 60,00 € pro Monat
Grad 2 = 6,00 € pro Tag / 180,00 € pro Monat
Grad 3 = 14,00 € pro Tag / 420,00 € pro Monat
Grad 4 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Grad 5 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat

Bei vollstationärer Pflege werden mindestens folgende Leistungen erbracht:

Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 60,00 € pro Monat
Grad 2 = 6,00 € pro Tag / 180,00 € pro Monat
Grad 3 = 14,00 € pro Tag / 420,00 € pro Monat
Grad 4 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat
Grad 5 = 20,00 € pro Tag / 600,00 € pro Monat

Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.