Beitragserhöhung Württembergische Pflegeversicherung PTPU/PKTU
Der Pflegetarif PTPU der Württembergische Versicherung erhöht zum 01.01.2021 teilweise massiv seine Beiträge. Eine Beitragserhöhung ist immer eine ärgerliche Angelegenheit. Wir prüfen gerne, welche Alternativen für Sie möglich sind! Die Alternativen sind immer vom jweiligen Fall abhängig. Häufig haben wir hohe Einsparungen erzielen können.
Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ist eine Kündigung oder Wechsel sinnvoll?
Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Tendenziell gilt, je länger Sie bei einer Ihren Pflegetarif haben, desto weniger lohnt es sich zu wechseln.
Neben den bisher aufgebauten Altersrückstellungen, ist natürlich das Alter und der Gesundheitszustand für einen sinnvollen Wechsel entscheident.
Wir beiten Ihnen hier zwei Möglichkeiten an, sich zu informieren.
1.) der Pflegezusatzvergleichs Rechner
Für einen ersten Überblick ist der Vergleichsrechner sehr gut. Wir empfehlen Ihne aber zusätzlich das Formular auszufüllen!
2.) Unser komfortables Anfrageformular
Hier können wir sehr individuell auf Ihre Situation eingehen und Sie entsprechend beraten und Lösungen aufzeigen!
Die Pflegetarife der Württembergischen
PTPU
- Leistung ab Pflegegrad 1
- 100 % Leistung bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2
- Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
- Beitragsbefreiung bereits bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 2 oder höher)
- Nachversicherungsgarantie bis zum Alter 65: Bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners kann das Pflegetagegeld einmalig um bis zu 20 % ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden
PKTU
- Leistung ab Pflegegrad 2
- 100 % Leistung bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 3
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
Sonderkündigungsrecht:
Wie können Sie Ihren Vertrag zur Pflegezusatzversicherung bei der Württembergischen Krankenversicherung kündigen?
Grundsätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Gesellschaft den Beitrag eines Tarifes erhöht. Dieses ist dem Unternehmen (innerhalb von 4 Wochen) schriftlich mitzuteilen!
§40 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Die Sonderkündigung bei einer Prämienerhöhung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG §40 ) geregelt
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung
Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:
- besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
- bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis
Wer sind die Pflegeversicherung Spezialisten?
Seit 2009 sind die „Pflegeversicherung Spezialisten“ einer der großen unabhängigen Fachmakler für die private Pflegezusatzversicherung. Wir betreuen unsere Kunden bundesweit. Wir analysieren ständig die besten Pflegetagegeldversicherungen des gesamten deutschen Marktes. Über unseren Vergleichsrechner erhalten Sie jederzeit den aktuellen Vergleich der besten Tarife.
Fazit: Beitragserhöhung Württembergische Pflegeversicherung PTPU/PKTU
Nutzen Sie unsere Fachkompetenz und kostenlose Servicedienstleistung im Bereich der privaten Pflegeversicherung. Wir finden für Sie eine Lösung!