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    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren: Ist eine private Pflegeversicherung für Kinder sinnvoll?

    Ist eine private Pflegeversicherung für Kinder sinnvoll?

    Wenn Sie sich auch schon diese Frage gestellt haben, dann sind Sie herzlich Willkommen.

    Hier finden Sie umfassende Informationen über die Möglicheiten eine private Pflegezusatzversicherung für Kinder abzuschließen. Außerdem haben wir Ihnen ausführlich recherchierte Hintergrundinformationen zusammengestellt, die Ihnen helfen, den für Sie passenden Pflegetarif zu finden.

    Für Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne telefonisch unter 02641 205445 oder per Mail info@pflegeversicherung-spezialisten.de zur Verfügung.

    (Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich)


    Vergleich der Pflegezusatzversicherung für Kinder

    Mit wenigen Klicks erhalten Sie hier den Vergleich der aktuellen TOP Pflegetarife 2020


    Das Wichtigste in Kürze

    • 2019 waren ca. 139.00 Kinder pflegebedürftig
    • Eine gute Pflegeversicherung für Kinder ist schon für unter 5,- mtl. zu haben
    • Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen bei pflegebedürftigen Kindern nicht aus
    • 90% der pflegebedürftigen Kinder werden zuhause gepflegt und stellen die Eltern vor große finanzielle und psychische Belastungen

    Statistik zu Pflegebedürftige Kinder. Zum 31.12.2018 waren rund 139.000 Kinder unter 15 Jahren Pflegebedürftig.

    Wann sollte eine private Pflegezusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

    Grundsätzlich kann man sagen, je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung  für Ihr Kind abschließen,  desto niedriger ist der Beitrag.

    Die Prämie einer Pflegezusatzversicherung für Kinder richtet sich nachfolgenden Kriterien:

    • Leistung der privaten Pflegeversicherung für Kinder
    • Alter des Kindes
    • Gesundheitszustand des Kindes
    • individuelle Kalkulation des Versicherers

    private Pflegeversicherung für Schwangere

    Sie haben einen Kinderwunsch oder sind schon schwanger?

    Dann sollten Sie jetzt schon an die Vorsorge denken, denn leider kommt nicht jedes Kind gesund zur Welt. Ein ungeborenes Kind kann man nicht versichern – jedenfalls nicht direkt. Das Stichwort heißt „Kindernachversicherung“.

    Die Kindernachversicherung ist gesetzlich festgelegt (Versicherungsvertragsgesetz §198 )und bietet Ihnen die Möglichkeit , Ihren Nachwuchs innerhalb von 2 Monaten ab Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt zu versichern – und zwar ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.

    Die Voraussetzungen dafür sind:

    • Ein Elternteil hat bereits eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen und diese bestand am Tag der Geburt schon mindestens 3 Monate.
    • Die Leistung der Pflegeversicherung für das Kind kann höchstens genauso hoch sein, wie die Leistung des versicherten Elternteils

    § 198 Kindernachversicherung

    (1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. 2Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.

    (2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. 2Besteht eine höhere Gefahr, ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags höchstens bis zur einfachen Prämienhöhe zulässig.

    (3) Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht.

    Was kostet eine Pflegeversicherung für Kinder?

    Einige Versicherungen bieten gute Pflegetarife für Kinder schon für unter 5 € mtl. an. Nachfolgend sehen Sie Beispiele aus unserem Pflegevergleichsrechner mit folgenden Angaben:

    • Alter: 2 Jahre
    • Höhe der Absicherung: mind.  1.500 € im Pflegegrad 5

    (Stand 03/2020)

    VersicherungBeitrag
    Allianz – Tarif PZTB036,80 €
    UKV – Tarif Premium Plus10,90 €
    Hannse Merkur – Tarif PGA+PGS5,50 €
    SDK – Tarif PG5,61 €
    ARAG – Tarif PIN7,09 €
    Nürnberger – Tarif PAS7,75 €
    Württembergische – Tarif PTPU8,00 €
    Hallesche – Tarif Olgaflex11,50 €
    Axa – Tarif Vario5,56 €
    DKV – Tarif PTG5,67

    Die Alternative „Der Kinderschutzbrief“ der SDK

    Wir finden der Kinderschutzbrief der SDK ist clevere Alternative zu einer Pflegeversicherung für Kinder.

    Er beinhaltet u.a.

    • Absicherung im Pfegefall
    • Unfallversicherung
    • Versorgung im Zwei-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus

    Weitere Informationen erhalten Sie unter : Kinderschutzbrief der SDK.


    Wie werden Kinder gepflegt?

    Im Jahr 2018 waren in Deutschland ca. 116.000 Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren pflegebedürftig. Davon wurden über 90% zuhause gepflegt.

    Quelle: Statistisches Bundesamt (2019)

    Pflegeversicherung für Kinder in Ökotest

    Ökotest hat Pflegeversicherungen für Kinder verglichen. Testergebnis: 8 sehr gute Tarife. Insgesamt konnten acht der 17 getesteten Tarife den ersten Rang erreichen. In Tarifen ohne Dynamisierung (spätere Anpassung der Leistungen) sind Kinder, die schon sehr früh pflegebedürftig werden, nicht ausreichend abgesichert, so ein wichtiges Fazit der Tester.

    Als Fazit sagt Ökotest:

    ……Für ganz wenig Geld können Kinder gegen die finanziellen Folgen von lebenslanger Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit abgesichert werden…..

    ÖKO-TEST rät:  Für den Fall der Fälle ist eine gute private Pflegezusatzversicherung die günstigste Absicherung. Tarife ohne Altersrückstellungen sollten gemieden werden. Sie werden später unverhältnismäßig teuer.

    Für die Pflegeabsicherung für Kinder erhielt der Tarif „PTG“ der DKV im Gesamturteil den ersten Rang. Im 2. Rang wurde unter anderem die Württembergische Krankenversicherung mit Ihrem Hochlesitungstarif PTPU ausgezeichnet. Beide Tarife erhalten Sie auch in unserem speziellen Vergleich für Kinder Pflegeversicherungen.

    Ist eine private Pflegeversicherung für Kinder sinnvoll?

    Eltern wünschen sich für Ihre Kinder ein langes, glückliches und vor allem gesundes Leben. Daher werden mögliche Risiken gerne verdrängt. „Meinem Kind passiert nichts“

    An das Thema Pflege in Verbindung mit Kindern wird meist erst gedacht, wenn es schon zu spät ist. Wir verbinden mit Pflege meistens nur den letzten Lebensabschnitt eines Menschen. Es erinnert uns an ältere hilfebedürftige Menschen, unsere Vergänglichkeit und wird fast nie mit Kindern oder Jugendlichen in Verbindung gebracht.

    Ursache für einen Pflegefall im Kindesalter sind meist schwere Erkrankungen oder ein Unfall. Betroffene Eltern pflegen dann ihre Kinder solange es möglich ist, zuhause. Das geht nicht ohne Hilfe. Fast immer werden andere Familienmitglieder und Angehörige mit eingespannt. Für alle Beteiligten ist dies oftmals ein Full-Time Job über Jahre oder Jahrzehnte. Es hat Einfluss auf das gesamte Familienleben und ist immer eine schmerzhafte psychische, physische und finanzielle Belastung für alle Beteiligten. Die Kosten für den Pflegeaufwand steigen ins ungeahnte Höhen. Aber auch der Alltag der Familie ändert sich drastisch. Ein strukturierter Tagesablauf ist unerlässlich, hier steht die Ernährung, die Pflege und Betreuung des pflegebedürftigen Kindes im Mittelpunkt. Oftmals gibt ein Elternteil seinen Job auf, was oft eine große finanzielle Lücke mit sich bringt. Jetzt kann die Anschaffung eines neuen Autos oder die Abzahlung eines Immobilienkredites hier schnell zum Problem werden.

    Eine finanzielle Unterstützung bekommen behinderte Kinder und deren Familienmitglieder durch unterschiedliche Sozialleistungen.
    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch V festgelegt.
    Das Leistungsspektrum umfasst:

    • Arzneimittel
    • Heilmittel, hierunter fallen Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, Massagen.
    • Hilfsmittel, wie Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle und auch Brillen können bei schwerer Sehbehinderung verordnet werden
    • Häusliche Krankenpflege
    • Begleitperson im Krankenhaus
    • Haushaltshilfe
    • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
    • Zahnersatz

    Bei Kindern wird der Grad der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) bei gesetzlich versicherten Kindern und durch die Medicproof GmbH bei privat Krankenversicherten ermittelt. Doch im Gegensatz zu Erwachsenen wird der Pflegegrad mit Hilfe eines Vergleichs der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und deren Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Nach einem festgestellten Pflegegrad erhält man Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als „Teilkasko-Lösung“ konzipiert und deckt daher auch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab.

    Aktuelle Beispiele aus der Praxis

    August 2017 – die kleine 4-jährigen Anna, die noch nicht schwimmen konnte und im Garten bei Freunden spielte. Im Nachbargarten war ein kleiner Fischteich, mit vielen schönen Seerosen und bunt leuchtenden Goldfischen. Nicht tief, jedoch tief genug und schlammig. Das Mädchen rutschte ab, hatte keinen Halt mehr unter den Füssen und erlitt einen Ertrinkungsunfall. Durch Sauerstoffmangel blieben irreparable Schäden zurück. Sie ist jetzt ein Pflegefall. Oder der Fall des 14-Jährigen Justin, der im Sommer auf einen Baum kletterte um Kirschen zu pflücken und herunter viel. Seitdem liegt er im Wachkoma. Er braucht rund um die Uhr Betreuung.
    Das schwere Schicksal der jungen Familie des 3 Monate alten Edon, der an Meningitis, umgangssprachlich auch als Hirnhautentzündung bezeichnet, erkrankte. Eine Krankheit, die bei Säuglingen nur schwer diagnostizierbar ist. Jetzt ist er geistig behindert und sein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen. Die mtl. Kosten der Pflege belaufen sich auf über 4.200,-€ im Monat. Davon trägt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil. Für den Rest muss die Familie selbst aufkommen.

    Eine Kinder Pflegeversicherung kann eine sinnvolle zusätzliche Absicherung sein.

    In Deutschland gibt es seit 2004 eine allgemeine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Diese können Sie über die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen abgedeckt haben. Während die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung  variieren können, sind die Leistungen der Pflegepflichtversicherung identisch. Dabei bietet die Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung. Die tatsächlichen Pflegekosten liegen häufig wesentlich höher. Gerade bei Kindern, hilft eine günstige private Pflegezusatzversicherung, zumindest den finanziellen Druck aus dieser schwierigen Situation nehmen!

    Pro und Contra einer privaten Pflegeversicherung für Kinder

    Pro – private Pflegeversicherung

    • Eltern werden bei einer Pflegebedürftigkeit des Kindes finanziell entlastet
    • die finanzielle Absicherung im Pflegefall ist für Kinder sehr günstig
    • Kinder können die Pflegeversicherung günstig in Zukunft weiterführen
    • Eltern können das finanzielle Risiko eine Pflegebedürftigkeit auslagern

    Contra – private Pflegeversicherung

    • Mein Kind wird kein Pflegefall – dann habe ich „umsonst“ einbezahlt*)
    • ich habe genug Vermögen – davon bezahle ich die Pflege meines Kindes

    *) Hier gibt es als Alternative die sogenannte Pflegerentenversicherung. Hier ist auch ein Sparanteil vorhanden. Das bedeutet, wenn jemand nicht pflegebedürftig wird, dann erhält man ein Teil des eingezahlten Geldes wieder zurück. Auch ist hier eine Einmalzahlung möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite: Pflegerentenversicherung Vergleich.

    Was bedeutet „pflegebedürftig“?

    Die Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt.

    Laut Sozialgesetzbuch XI gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen. Definition nach  § 14 Abs. 1 wie folgt:

    Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

    Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 2020

    PflegegradPflegegeld (ambulant)Pflegesachleistung (ambulant)Stationäre Pflege
    Pflegegrad 1125 €*125 €
    Pflegegrad 2316 €698 €770 €
    Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
    Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
    Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €

    *) der Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

    Was bedeutet:

    Pflegegeld

    Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die bezahlt wird, wenn zum Beispiel Angehörige die zu pflegende Person betreuen. Beim reinen Pflegegeld ist kein Nachweis der Kosten notwendig. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist grundsätzlich eine steuerfreie Einnahme.

    Pflegesachleistung

    Die Pflegesachleistung ist eine der wichtigsten Leistungspositionen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei der Pflegesachleistung übernehmen professionelle Pflegekräfte (ambulanter Pflegedienst) die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.

    Kombination

    In vielen Fällen ist auch eine Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege sinnvoll. Zum Beispiel können die Angehörigen die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen, während der ambulante Pflegedienst die Grundpflege übernimmt. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, darf dabei 100% nicht übersteigen. Die Tages- oder Nachtpflege kann seit dem 01. Januar 2015 zusätzlich in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

    Vollstationäre Pflege

    In der vollstationären Pflege verrechnet die gesetzlichen Pflegekasse die Pflegeleistungen direkt mit dem Pflegeheim. Die pflegebedürftige Person hat dann noch den sogenannten einrichtungseinheitlichen Selbstbehalt, die Verpflegungskosten, sowie die Instandhaltungskosten (Kaltmiete) selbst zu tragen. Der einrichtungseinheitliche Selbstbehalt, soll laut dem Gesetzgeber im Bundesdurchschnitt 580,-€ mtl. betragen.

    Die unterschiedlichen Pflegegrade im Detail

    Pflegegrad 1

    Der Pflegegrad 1 wurde bisher nach den alten Pflegestufensystem nicht berücksichtigt. Daher haben viele Personen, durch eine neue Begutachtung (NBA)  des Medizinischen Dienstes-MDK (bei gesetzliche Krankenversicherten) und medicproof (bei privat krankenversicherten) den Pflegegrad 1 zu reichen. Den Pflegegrad 1 erhält der Antragsteller, wenn der Gutachter eine Mindestpunktzahl von 12,5 Punkten bestätigt.

    In den meisten Fällen werden Personen mit Pflegegrad 1  körperlich und geistig recht noch beweglich sein – Ihnen testiert  der  Gutachter eine:

    geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 1

    Mit dem Pflegegrad 1 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-  mtl. – für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 2

    Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 27 und < 47,5 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Für den Pflegegrad 2 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 316,- €  mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 689,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 689,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 770,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 3

    Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 47,5 und < 70 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Mit dem Pflegegrad 3 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 545,- €  mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 1.298,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 1.298,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 1.262,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 4

    Mit dem Pflegegrad 4  erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:

    schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Mit dem Pflegegrad 4 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 728,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 1.612,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 1.612,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 1.775,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 5

    Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 90 und <100 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

    Mit dem Pflegegrad 1 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 901,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 1.995,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 1.995,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 2.005,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Fazit: Private Pflegeversicherung für Kinder

    Soll ich eine private Pflegeversicherung für mein Kind abschließen? Natürlich denkt niemand gerne daran, dass auch Kinder pflegebedürftig werden können. Doch leider passiert das immer wieder. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Grundsicherung.  Das bedeutet, auf die Eltern kommen häufig enorme finanzielle Belastungen zu. Für solche Fälle können Eltern für ihre Kinder eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Beiträge sind in der Regel recht niedrig. Mit weniger als 5,- € pro Monat kann dieses finanzielle Risiko abgedeckt werden.

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