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    Pflegerentenversicherung Vergleich

    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über den Pflegerentenversicherung vergleichDer Pflegerentenversicherung Vergleich. Die Pflegerentenversicherung ist neben der Pflegetagegeldversicherung die wohl die bekannteste Form der finanziellen Absicherung im Pflegefall.

    Möglichkeiten zur Pflegeabsicherung

    Neben der Pflegerentenversicherung  gibt es verschiedene Möglichkeiten zur finazanziellen Absicherung im Pflegefall.

    • Pflegerkostenversicherung Vergleich
    • Pflege Bahr Vergleich
    • Pflegetagegeldversicherung Vergleich

    Die Pflegerentenversicherung

    Die Pflegerentenversicherung gehört zu den ungeförderten privaten Pflegezusatzversicherung. Sie zahlt Ihnen gegen eine monatliche Prämie oder eines Einmalbetrages eine lebenslange Pflegerente. Sie wird von den Lebensversicherungen angeboten. Bei einem nachgewiesenen Pflegegrad erhalten Sie unabhängig von den tatsächlichen Kosten die vereinbarte Pflegerente ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt einmal im Monat.
    Häufig können Sie den Versicherungsschutz der Pflegerente um eine Todesfallleistung und Altersrente erweitern.
    Ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit bekommen Sie eine festgelegte Pflegerente abhängig von Ihrer Pflegestufe ausbezahlt. In der Regel können Sie eine monatliche Pflegerente zwischen 250 Euro und 3.000 Euro wählen. Die Höhe der Pflegerente ergibt sich aus dem festgelegten Betrag und der attestierten Pflegebedürftigkeit.
    Das sind es beispielweise:

    • 100% in Pflegegrad 5
    • 80 % in Pflegestufe 4
    • 60 % in Pflegestufe 3
    • 30 % in Pflegestufe 2
    • 10 % in Pflegestufe 1

    Zum Pflegerentenversicherung Vergleich

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    Vorteile der Pflegerentenversicherung

    • Festlegung einer Pflegerente pro Pflegestufe
    • sehr flexibel
    • Einmalzahlungen möglich
    • Kombination von Pflege und Kapitalaufbau (aktive Rückkaufswerte vorhanden)
    • oft alternative Begutachtung (ADL) möglich
    • kein Kostennachweis erforderlich
    • Leistungen auch für Laienpflege (Pflege durch Angehörige)
    • Anbieter: Lebensversicherungen

    Pflegerentenversicherung Vergleich

    Darauf sollte man beim Vergleich achten. Der Großteil der deutschen Lebensversicherer bietet eine Pflegerenteversicherung an. Umso wichtiger ist ein umfassender Vergleich. Bei einem Vergleich sind u.a. folgende Fragen relevant:

    • Welche Leistung erhalte im jeweiligen Pflegegrad
    • Zahlt die Versicherung in allen 5 Pflegegraden?
    • Wie hoch fallen die monatlichen Beiträge aus?
    • Sind Wartezeiten zu berücksichtigen, so dass erst nach Ablauf dieser Leistungen ausgezahlt werden?
    • Gibt es ein Höchsteintrittsalter und wo liegt dieses?
    • Können Beiträge ausgesetzt werden und wie geht das vonstatten?
    • Gibt es Überschussbeteiligungen? Achtung: Überschüsse können zwar erwartet, aber nicht garantiert werden.
    • Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen bei einer vorzeitigen Kündigung?
    • Wie hoch fallen die Zahlungen an die Hinterbliebenen aus, wenn die Leistung (nicht) in Anspruch genommen wird?

    Was sagt Stiftung Warentest?

    Welche Bedeutung Pflegerentenversicherungen haben, zeigt sich auch daran, dass Stiftung Warentest diese unter die Lupe genommen hat. Insgesamt wurden 13 Pflegerenten-Tarife berücksichtigt. Die Grundlagen für den Test, waren:
    Berücksichtigung aller drei Pflegestufen (seit 01.01.2017 sind es 5 Pflegegrade)
    Eintrittsalter: 45 Jahre
    Monatlicher Beitrag: 100 Euro
    Dabei fand man heraus, dass ebenso für die Pflegeversicherung gilt: Je älter man beim Abschluss der Versicherung ist, umso höher fallen die Kosten aus. Zudem mussten zum Testzeitpunkt Frauen tiefer in die Tasche greifen als Männer. Das dürfte sich mittlerweile aufgrund der Unisex-Tarife jedoch geändert haben.
    Bei den flexiblen Tarifen belegte die IDEAL Versicherung den ersten Platz, Ihr folgten die WWK und die Inter.

    Weshalb eine Pflegerentenversicherung?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 als Pflichtversicherung eingeführt und ist im SGB XI geregelt. Sie hat die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische und praktische Unterstützung angewiesen sind. Die Hilfen werden dabei individuell nach einem festzustellenden „Grad der Pflegebedürftigkeit“ – den sog. Pflegestufen – gewährt.  Dabei ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur als „Teil-Kaskolösung“ konzipiert. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Kosten im Pflegefall durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden.

    Entwicklung Anzahl der Pflegebedürftigen in Millionen

    2015 - 2,66 Mio.
    2020 - 2,85 Mio.
    2030 - 3,31 Mio.
    2040- 3,64 Mio.
    2050 - 4,36 Mio.

    Mit der Pflegebedürftigkeit werden folgende Fragen akut:

    • Wer kümmert sich um mich?
    • Wer kann mich pflegen?
    • Was kosten ambulante Pflegedienste?
    • Was kostet ein Pflegeheim!
    • Wer kommt für die Kosten auf?

    Pflegebedürftige belasten ihre Angehörigen, da sie oft auf deren Hilfe angewiesen sind. Insbesondere bei Demenz können Familienmitglieder die Belastungen nur mit großer physischer und psychischer Kraft erfolgreich meistern. Hinzu kommt bei einem Pflegefall noch ein erheblicher Finanzaufwand für die Pflegekosten. Die monatliche Pflegelücke liegt je nach Pflegegrad bei mehreren Hundert bis zu viertausend Euro und das Montat zu Monat.

    Was zahlt die gesetzlicher Pflegeversicherung?

    Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden im XI. Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Für viele ist das Pflegegeld der wichtigste Leistungsbaustein der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber in der häuslichen Pflege zwischen der Pflege durch Angehörige und der Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst.

    Pflegebedürftig sein bedeutet für die Familien häufig neben der psychischen Belastungen und hohe finanzielle Belastungen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Die gesetzlichen Leistungen sind u.a. abhängig vom festgestellten Pflegegrad und der Art der Pflege.

    Pflege zu Hause (ambulante Pflege)

    1. Pflegegeld
    Pflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Dieses wird alternativ zur Pflegesachleistung gezahlt.
    2. Pflegesachleistungen
    Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. Sie wird vor allem für die Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet.

    Pflegegradmtl. Pflegegeld (bei Angehörigenpflege)mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienst)
    1125,-€ *)
    2316,- €689,-€
    3545,-€1.298,-€
    4728,-€1.612,-€
    5901,-€1.995,-€

    *) als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

    Pflege in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)

    1. Kurzzeit-Pflege
    Einmal pro Kalenderjahr und für längstens vier Wochen kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorübergehend weder eine häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Der Pflegebedürftige wird vorübergehend in einer zugelassenen Kurzzeit-Pflegeeinrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, ganztägig betreut. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter bezahlt.
    2. Teilstationäre Pflege
    Hierbei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts gepflegt wird. Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die
    Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Darüber hinausgehende Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.
    3. Vollstationäre Pflege
    Wenn weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer durch einen Versorgungsvertrag zugelassenen Einrichtung der vollstationären Pflege erfolgt.

    PflegegradKurzzeitpflege (pro Jahr)Teilstationäre Pflege (monatlich)vollstationäre Pflege (monatlich)
    1––125,-€
    21.612,-€689,-€770,-€
    31.612,-€1.298,-€1.262,-€
    41.612,-€1.612,-€1.775,-€
    51.612,-€1.995,-€2.005,-€

    Fazit Pflegerentenversicherung Vergleich

    Eine Pflegerentenversicherung schützt nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch seine Kinder. Die Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn sie pflegebedürftig werden und deren Vermögen aufgebraucht ist. Der Staat springt erst ein, wenn die Kinder ihren Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen können. Da es sehr große Unterschiede in Preis und Leistung einer Pflegerenteversicherung gibt ist ein Pflegerentenversicherung Vergleich sehr sinnvoll.

    Bei schweren chronischen Erkrankungen ist häufig eine Absicherung durch eine Pflegerentenversicherung nicht mehr möglich. Besuchen Sie dafür bitte unsere Expertenseite: pflegeversicherung-ohne-gesundheitsfragen.info

    https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/03/pflegerentenversicherung-vergleich.png 1280 2640 Holger Rasch https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-pflegeversicherung-spezialisten-4c-340px.png Holger Rasch2017-03-03 17:07:492019-01-28 12:19:12Pflegerentenversicherung Vergleich
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