Pflegeversicherung Münchener Verein

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über die Pflegetarife des Münchner Verein: Tarif Deutsche Privatpflege

Sie suchen eine Pflegezusatzversicherung mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis und einfacher Gesundheitsprüfung – dann empfehlen wir Ihnen die Pflegeversicherung des Münchener Vereins !


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Pflegeversicherung Münchener Verein

Der Münchener Verein widmet sich dem Thema Pflegeabsicherung in besonderem Maße und nennt sich nicht umsonst Der Generationen-Versicherer. Der Pflegetarif „Deutsche Privat Pflege“ gilt seit Jahren als einer der Marktführer im Markt für private Pflegezusatzversicherungen. Finanztest hat 2017 in seiner November-Ausgabe 31 Pflegetagegeldtarife getestet und den Pflegetarif „Deutsche Privat Pflege“ mit „GUT“ bewertet.

Der Pflegetarif des Münchener Verein

Der Münchener Verein bietet in seinen Pflegetarifen die Möglichkeit, aus 4 Absicherungsvarianten, ein sehr individuelles Leistungsspektrum auszuwählen. Sie legen dann nur noch die Leistung des Pflegegrad 5 fest.  Die Leistungen der anderen Pflegegrade leiten sich automatisch prozentual davon ab.

Absicherungsvarianten:

Pflegeversicherung Münchener Verein Tarifvarianten

Die Highlights

  • Weltweite Leistung
  • 100% Leistung stationär ab Pflegegrad 2 (möglich)
  • Inflationsschutz durch Dynamik
  • Umstellungsgarantie bei Pflege-Reform
  • Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage
  • Leistungen werden während Kur und Reha weitergezahlt
  • Leistung ab Pflegegrad 1
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 (möglich)
  • sehr einfache Gesundheitsprüfung

Die Leistungen im Detail

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

Verzicht auf Wartezeiten

Ja, bei der Deutschen PrivatPflege verzichtet der Münchener Verein auf eine Wartezeit.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Nein, diese Tarifvariante enthält keine Beitragsbefreiung. Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall kann aber gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden.

Hinweis: Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall kann nur vereinbart werden, wenn die versicherte Person bei Abschluss nicht älter als 75 Jahre ist.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre zu erhöhen.
Das zusätzliche Pflegegeld wird so festgesetzt, dass sich ein Mehrbeitrag entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ergibt. Teilnahmeberechtigt ist jede versicherte Person, deren Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht über 70 Jahre liegt.

Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

Ja, auch im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld erhöht werden.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz. Auch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf weltweit ist möglich.

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Nein, diese Tarifvariante enthält keine Einmalleistung. Eine Einmalleistung kann aber gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung

Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur

Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.

Höchstes Aufnahmealter

Nein, ein maximales Aufnahmealter gibt es nicht. Allerdings können ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren nur noch die Pflegegrade 4 und 5 versichert werden.

Förderfähig nach Pflege Bahr

Nein, dieser Tarif wird nicht mit 5,-€ staatlich gefördert.

Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung

Ja, wenn die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit* geändert wird und der Versicherer einen neuen Tarif anbietet, ist ein Wechsel in diesen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

* zum Beispiel: Einführung Pflegegrade 2017

Der Versicherungsnehmer kann die Option innerhalb von 3 Monaten nach Information des Versicherers über die Einführung des neuen Tarifs ausüben.

Die Zusatzbausteine

Beitragsbefreiung

Die Pflegeversicherung ist optional um die Leistung einer Beitragsbefreiung  ab Pflegegerad 2 oder ab Pflegegrad 4 erweiterbar!

Option auf Höherversicherung

Die neue Nachversicherungsgarantie: Jetzt günstig einsteigen und Pflegeschutz später ausbauen.

Voraussetzungen:

  • Die Option auf Höherversicherung kann bei erstmaligem Vertragsabschluss der Deutschen PrivatPflege abgesichert werden
  • Es muss mindestens ein Tagegeld von 20 € in Pflegegrad 5 versichert sein

Höhe und Möglichkeiten der Optionsausübung:

  • Ambulantes Pflegetagegeld hinzuwählbar
  • Anhebung des versicherten Pflegetagegeldes in den Pflegegraden 1–5
  • Erhöhung ist bis zu 20 € Pflegetagegeld je Pflegegrad möglich
  • Hinzuversicherung eines Pflegetagegeldes von jeweils bis zu 20 € für Pflegegrad 2, 3 und/oder Pflegegrad 4, sofern diese bisher nicht bestanden haben
  • Bei mehrfacher Optionsausübung maximal bis zu 40 € Pflegetagegeld je Pflegegrad
  • Bei folgenden Ereignissen kann die Option in Anspruch genommen werden:
  • Heirat oder Scheidung vom Ehepartner
  • Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Tod eines leiblichen/adoptierten Kindes
  • Abschluss eines staatl. anerkannten Studiums oder einer Berufsausbildung (z.B. Meisterprüfung)
  • Erstmaliger Bezug einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer beim Münchener Verein bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erstmaliger Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersversorgung, eines Altersruhegehaltes (Pension) oder einer beim Münchener Verein bestehenden privaten Rentenversicherung
  • Erstmaliger Abschluss einer Privaten Krankheitskostenvollversicherung
  • Erstmaliger Wegfall der Rentenversicherungspflicht (z.B. Aufnahme einer Geschäftsführertätigkeit)

Die Option endet wenn:

  • die Versicherungsfähigkeit entfällt;
  • Pflegebedürftigkeit eintritt;
  • das 71. Lebensjahr vollendet wird oder
  • aufgrund der maximal möglichen Erhöhung keine weitere Höherversicherung mehr möglich ist

Einmalleistung

Bis zu 10.000 € in jeweils 1.000 €-Schritten. (Für Handwerker bis zu 20.000 €)

  • Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
  • Oder bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2

Die Gesundheitsfragen

Mir ist bekannt, dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder
    gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
  • keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private
    Pflegepflichtversicherung) besteht.
  • ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem
    Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde
  • eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der
    Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
  • eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde,
    welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt
    jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei
    Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:

Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:

Alzheimer, Amyotrophe, Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:

Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen: insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz

Erkrankungen des Immunsystems:

HIV-Infektion, AIDS, Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma, genetische Erkrankungen: Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)

sonstige Erkrankungen:

Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).

innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose

(rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

Beispiel von Erkrankungen, die ohne Einschränkung versicherbar sind:

  • Diabetes mit Tabeletten
  • Schilddrüsenerkrankungen (einschließlich Hashimoto)
  • Asthma Bronchiale
  • Schwerbehinderung <51%
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Culitis Ulcerosa
  • Hautkrebs

Service mit der deutschen PflegeKarte

Ein Pflegefall ist eine große Belastung für die Betroffenen und deren Angehörige. Jede Unterstützung erleichtert die Situation. Deshalb bieten wir Ihnen als Besonderheit Ihre persönliche Kundenkarte. Diese erhalten Sie automatisch nach Abschluss der Deutschen PrivatPflege. Sie genießen damit kostenfreie Zusatzleistungen.

  • Persönliche Pflege-Hotline mit erfahrenen Pflege-Spezialisten
  • Hilfe bei der Beantragung der Pflegeleistung
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • Vermittlung eine Vollzeit- Pflegeheimplatzes in 24 Stunden
  • Vermittlung eines Kurzzeit-Pflegeplatzes in 48 Stunde
  • Hilfsprogramm für pflegende Angehörige von Demenzkranken

Fazit Pflegeversicherung Münchener Verein

Schon heute gibt es mehr als 2,9 Millionen Pflegebedürftige. Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann es jeden von uns treffen. Wer gesetzliche Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Die Leistungen reichen jedoch nur für das Nötigste. Lesen Sie auch unseren Beitrag: Pflege in der Zukunft

Mit der Deutschen PrivatPflege, der privaten Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein, schützen Sie sich finanziell im Pflegefall und entlasten Ihre Angehörigen. Wenn Ihnen einer folgenden Punkte wichtig ist, sollten Sie über den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nachdenken.

  • Absicherung Ihres hohen Eigenanteils an den Pflegekosten
  • Schutz für Ihr Vermögen und Erbe
  • Finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Pflege, wie und wo Sie sich diese wünschen

In aktuellen Umfragen wird die Wichtigkeit immer wieder belegt und die Mehrheit der Deutschen ist sich darüber im Klaren, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der möglichen Kosten im Alter abfangen wird.

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch in jungen Jahren zu einem Pflegefall führen. Wir haben für Sie die idealen Einstiegspakete für Ihre private Pflegeabsicherung ausgewählt. Alle Varianten unserer Pflegetagegeldversicherung sind direkt online abschließbar.

  • Deutsche PrivatPflege Basis: Idealer Einstieg für die vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 4-5
  • Deutsche PrivatPflege Kompakt: Ausgewogener Schutz für die häusliche und vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 3-5
  • Deutsche PrivatPflege Premium: Umfassender Schutz für die häusliche und vollstationäre Pflege in allen Pflegegraden 1-5

Ihr Vorteil: Eine Erweiterung Ihrer Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei allen Online-Varianten unserer Pflegeversicherung bereits eingeschlossen.

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei Privaten Krankenversicherungen übernimmt dies die Medicproof GmbH (Gesellschaft für medizinische Gutachten). Die Begutachtung erfolgt nach einheitlichen Richtlinien. Die Punkte aus dem Bewertungsgutachten bestimmen den Pflegegrad. Je mehr Punkte, desto höher ist der Pflegegrad und umso mehr Leistungen erhalten Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Doch eines ist klar: Diese Leistungen reichen nur für das Nötigste.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

 

Pflege Bahr des Münchener Verein

Leider ist der Abschluss einer Pflegeversicherung  beim Münchener Verein, aufgrund von Vorerkrankungen, nicht immer möglich. Daher bietet der Münchener Verein auch den sogenannten staatlich geförderten Pflege Bahr an. Der Pflege Bahr hat keinerlei Gesundheitsfragen und wird mit 5 € Monatlich gefördert. Gegen den Pflege Bahr spricht die geringen Leistungen und die obligatorischen 5 Jahre Wartezeit. Weiterführende Informationen zum Pflege Bahr finden Sie auf unserer Expertenseite: Ratgeber Pflege Bahr.

Pflegeversicherung Vergleich

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