Pflegestufe 0 und Demenz versichern

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren wie wichtig es ist die Demenz abzusichern

Immer wieder werde ich gefragt, ob die Absicherung der Pflegestufe „0“ oder Demenz versichern beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung wichtig ist. Hier habe ich eine eindeutige Antwort die lautet „Ja“, denn in Deutschland leben heute rund 1,4 Millionen an Demenz erkrankte Menschen. Demenzielle Erkrankungen zählen damit zu den häufigsten Gesundheitsproblemen im höheren Lebensalter.

Was ist „Demenz“?

Als „Demenz“ bezeichnet man in der Medizin einen andauernden oder fortschreitenden Zustand, bei dem die Fähigkeiten des Gedächtnisses, des Denkens und/ oder anderer Leistungsbereiche des Gehirns beeinträchtigt sind. Oft kommt es auch zu Veränderungen des zwischenmenschlichen Verhaltens und des Antriebs. Untersuchungen zufolge kann sich die Zahl bis zum Jahr 2030 auf ca. 2,1 Millionen „Demenz“-Erkrankter erhöhen. Weiter Informationen finden zum Thema „Demenz“  finden Sie hier im Online Lexikon von Wikipedia!

Demenz“ ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Demenzielle Erkankungen können viele Ursachen haben, wobei die Alzheimer-Krankheit, mit rund 60% aller demenziellen Erkrankungen, die häufigste ist. Sie führt dazu, dass in bestimmten Bereichen des Gehirns allmählich Nervenzellen und Nervenzellkontakte zugrunde gehen.

Pflegestufe 0 (Demenz) – Was bedeutet das

Entwickelt wurde die Pflegestufe 0, weil die Voraussetzungen der Pflegestufe I -III nicht ausreichend auf demenziell erkrankte Menschen ausgerichtet ist. Die Pflegestufen I -III orientieren  sich im Wesentlichen an der erforderlichen Grundpflege bei körperlichen Einschränkungen, geistige  Verwirrtheitszustände sind aber nicht mit einbezogen. In der sogenannten „Pflegestufe 0“ werden Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingeordnet, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufen I bis III haben.

Schweregrade der Demenz

Im klinischen Alltag hat sich die Einteilung einer Demenz in drei Schweregrade etabliert, die sich durch die Verwendung eines Kurztests (z.B. MMST) quantitativ abschätzen lassen:

 

Kognition/Tätigkeit

Komplizierte tägliche Aufgaben oder Freizeitbeschäftigungen können nicht (mehr) ausgeführt werden.

Lebensführung

Die selbständige Lebensführung ist zwar eingeschränkt, ein unabhängiges Leben ist aber noch möglich.

Störung von Antrieb bzw. Affekt und herausforderndes Verhalten

  • Fehlende Spontanität
  • Depression
  • Antriebsmangel
  • Reizbarkeit
  • Stimmungslabilität

Die Übergänge zwischen den Schweregraden sind fließend und variabel, sodass eine genaue Abgrenzung oft nicht möglich ist. Es können verschiedene Bereiche in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sein (z.B. „der Patient oder die Patientin zeigt neu aufgetretene aggressive Tendenzen, während die Kognition nur leicht eingeschränkt ist“) und die Entwicklungsgeschwindigkeit in den Bereichen kann unterschiedlich rasch voranschreiten.

Welche Kriterien werden zur Einstufung in Pflegestufe 0 (Demenz) angelegt?

Die Einstufung in die „Pflegestufe 0“  obliegt auch wie bei den anderen Pflegestufen dem MDK (medizinischen Dienst) für gesetzliche Krankenversicherte, bzw. dem Medici Proof für privat Krankenversicherte.
Folgende Kriterien zur Feststellung  der Pflegestufe 0 müssen  eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden:

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennen der Situation
  5. Im Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen
  12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression

Hier können Sie die aktuellen Begutachtungsrichtlinien des MDK´s runterladen. (Stand 2016)

Eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ liegt vor, wenn mindestens zwei Kriterien  mit ‚Ja‘ beantwortet werden. Eine im „erhöhten Maße eingeschränkte Alltagskompetenz“  liegt vor, wenn die für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind und zusätzlich bei mindestens einem weiteren Kriterium aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein ‚Ja‘ angegeben wird.“

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe 0

In der Pflegestufe 0 können demenziell Erkrankte,  im Sinne von (§ 45a SGB XI) erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhalten.

Diese sind nachfolgend aufgeführt:

  • Das Pflegetagegeld beträgt in der häusliche Pflege durch Angehörige : 123,-€ mtl. und durch einen professionellen Pflegedienst : 231,-€ mtl. (Pflegesachleistung)
  • Es können zusätzliche Betreuungsleistungen, wie z.B. die Betreuung in einer Alzheimer-Gruppe, bis zu einem Betrag von 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208,- Euro monatlich (erhöhter Betrag) mit der Pflegekasse abrechnen. Dies sind Sachleistungen, die nicht bar ausgezahlt werden. Die Einrichtungen rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
  •  Pflegebedürftige der „Pflegestufe 0“ haben halbjährlich einen Anspruch auf Pflegeberatungsgespräche (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
  • Die Bestätigung der Notwendigkeit einer vollstationären Pflege in Form einer „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“  ist auch gegenüber Pflegebedürftigen der „Pflegestufe 0“ möglich.
  • Es besteht Anspruch auf Leistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege und auch der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  •  Speziell zur Erleichterung der Versorgung Demenzerkrankter und zur Entlastung pflegender Angehöriger sind die Nutzungsmöglichkeiten zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsangebote ausgebaut worden. Solche Leistungen reichen vom Vorlesen von Zeitungen und Büchern bis zur Durchführung von Spaziergängen oder Behördengängen.

Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade

Ab dem 01.01. 2017 wird es mit der Umstellung der Pflegegrade in Pflegestufen keine Pflegestufen 0 mehr geben. Einer der Gründe dieser Umstellung ist die grundsätzliche Besserstellung von demenziell erkrankten Personen, da es keine Unterscheidung mehr von geistigen (Pflegestufe „0“ oder körperlichen Einschränkungen (Pflegestufe 1,2,3) mehr geben wird. Ausschlaggebend ist der Grad der Selbstständigkeit. Personen die bis zu diesem Zeitpunk in einer Pflegestufe „0“ eingestuft sind werden dann in den Pflegegrad „2“ überführt.

Ich empfehle Ihnen hierzu den Beitrag Pflegegrade statt Pflegestufen

Pflegestufe und Demenz?

Normalerweise wird in der privaten Pflegetagegeldversicherung für eine Pflegestufe „0“ eine bestimmte Monatsleistung festgelegt. Also z.B. 300,-€ mtl. oder 10,-€ pro Tag. Diese erhalten Sie, wenn Sie in der Pflegestufe „0“ sind. Wenn sich ihr Zustand verschlechtert und sie in die Pflegestufe „I“ kommen, erhalten Sie die Leistung die Sie in der „I“ festgelegt haben. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr hoch, dass die immer noch an Demenz erkrankt sind. Sie erhalten aber nicht mehr die Leistung für demenzielle Erkrankungen.

Beispiel:

Kunde hat 300,-€ monatliches Pflegegeld in der Pflegestufe 0 versichert und 450,-€ in der Pflegestufe I

Der Kunde erkrankt an Demenz und der MDK (Medizinischer Dienst) stuft ihn in die Pflegestufe 0 ein. Jetzt erholt er aus der privaten Pflegezusatzversicherung monatlich 300,-€. Nach Verschlechterung seines Zustandes wird ihm zusätzlich die Pflegestufe „I“ anerkannt. Das bedeutet er ist in der Pflegestufe „I“ + Dement (Häufig finden Sie auch die Abkürzung „EA“, diese Buchstaben stehen für „eingeschränkte Alltagskompetenz“). Jetzt erhält der Kunde monatlich 450,-€. Die 300,-€ aus der Pflegestufe „0“ fallen weg.

Besonderheit München Verein – Demenzversicherung

Demenz versichern – Der Krankenversicherer Münchener Verein hat dafür eine Lösung. Der Münchener Verein bietet einen zusätzlichen  Demenzbaustein an, der mit einer sehr vereinfachten Gesundheitsprüfung, bei einer mittelschwerer Demenz, bis zu 300,-€ mtl. unabhängig von der Pflegestufe zahlt. Hier können Sie direkt Ihren persönlichen Tarif zur Demenzversicherung rechnen lassen!

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Experten für private Pflegeversicherungen gerne telefonisch unter 02641 205445 zur Verfügung. Sie können Ihnen kurzfristig ein persönliches Angebot erstellen.

Fazit – Demenz versichern:

Insbesondere die Betreuung demziell erkrankter Personen ist mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand  verbunden.  Teilweise ist eine Betreuung bis zu 24 Stunden  und das siebenTage die Woche notwendig. Die Betreuung verlangt zudem eine hohe psychische und psychische Belastbarkeit. Daher halten wir grundsätzlich die ausreichende Absicherung der Pflegestufe 0 für unerlässlich. In unserem Online Pflege-Vergleichsrechner können Sie einfach die Pflegestufen auswählen und erhalten eine kompakte Übersicht der besten Pflegeversicherungstarife.

 

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