Beitragserhöhung Pflegeversicherung Deutsche Familienversicherung

Der Pflegetarif der Deutschen Familienversicherung Versicherung (DFV) erhöht zum 01.01.2021 teilweise massiv seine Beiträge. Eine Beitragserhöhung ist immer eine ärgerliche Angelegenheit. Wir prüfen gerne, welche Alternativen für Sie möglich sind! Die Alternativen sind immer vom jweiligen Fall abhängig. Häufig haben wir hohe Einsparungen erzielen können.

Dass eine Pflegeversicherung wichtig und sinnvoll ist, zeigt die Statistik: Bereits heute werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Auslöser sind häufig nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen (z.B. Demenz oder Altersverwirrung). 

Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ist eine Kündigung oder Wechsel sinnvoll?

Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Tendenziell gilt, je länger Sie bei einer Ihren Pflegetarif haben, desto weniger lohnt es sich zu wechseln.

Neben den bisher aufgebauten Altersrückstellungen, ist natürlich das Alter und der Gesundheitszustand für einen sinnvollen Wechsel entscheident.

Wir beiten Ihnen hier zwei Möglichkeiten an, sich zu informieren.

1.) der Pflegezusatzvergleichs Rechner

Für einen ersten Überblick ist der Vergleichsrechner sehr gut. Wir empfehlen Ihne aber zusätzlich das Formular auszufüllen!

2.) Unser komfortables Anfrageformular

Hier können wir sehr individuell auf Ihre Situation eingehen und Sie entsprechend beraten und Lösungen aufzeigen!

Das schreibt die Deutsche Familienversicherung zur Beitragserhöhung

Ein wesentlicher Grund für die Abweichung der erforderlichen von den ursprünglich kalkulierten Versicherungsleistungen sind die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II). Mit Einführung des PSG II am 01.01.2017 wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit grundsätzlich neu definiert. Deshalb muss Mit dem der PSG II ist die Wahrscheinlichkeit erheblich gestiegen, früher Pflegefall zu werden Versicherungsbeitrag für die «Pflegezusatzversicherung» «und» und «Krankentagegeldversicherung» damit länger Leistungen aus «und» der privaten «Krankenhauszusatzversicherung» Pflegezusatzversicherung zu angepasst beziehen. Hinzu werden. kommt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ein immer höheres Alter erreichen, wodurch sich die jeweilige Leistungsdauer bei der Pflegeversicherung verlängert und sich die tatsächlichen «Weitere Erläuterungen zur Beitragsanpassung der Pflegezusatzversicherung Versicherungsleistungen erhöhen.

Ein wesentlicher Grund für die Abweichung der erforderlichen von den ursprünglich kalkulierten Versicherungsleistungen sind die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II). Mit Zusätzlich wurden aufgrund des neuen Begutachtungssystems insgesamt ca. 500.000 BürgeEinführung des PSG II am 01.01.2017 wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit grundsätzlich rinnen und Bürger vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als neue Pflege-fälle neu definiert. Mit dem PSG II ist die Wahrscheinlichkeit erheblich gestiegen, früher Pflegefall zu eingestuft. Zudem ist die Anzahl der Pflegebedürftigen innerhalb von 2 Jahren, von 2017 bis 2019, werden und damit länger Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung zu beziehen. um knapp 20 % gestiegen.

Politik und Presse

Die aktuelle politische Debatte bestätigt das bundesweite Problem der Pflegefinanzierung, das sich in den Gründen für unsere Beitragsanpassung widerspiegelt. O-Ton BundesgesundheitsmiZusätzlich wurden aufgrund des neuen Begutachtungssystems insgesamt ca. 500.000 Bürgenister Jens Spahn: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für rinnen und Bürger vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als neue Pflegelängstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen. Das wären maximal 25.200 Euro“ fälle eingestuft. Zudem ist die Anzahl der Pflegebedürftigen innerhalb von 2 Jahren, von 2017 (vgl. Zeit Online, 05.10.2020). Allerdings berücksichtigt Spahns Kostendeckel nur die reine Pflege. bis 2019, um knapp 20 % gestiegen. Teuer wird es für Pflegebedürftige, weil sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim selbst begleichen müssen. Der Minister räumte daraufhin ein, dass die Pflegeversicherung auch Politik und Presse dann eine Teilkaskoversicherung bliebe.

„Wir sind demografisch gesehen vor einer schier unbezwingbaren Situation“, so Bernd Raffelhünister Jens Spahn: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für schen, Wirtschaftswissenschaftler mit Ausrichtung auf Finanzwissenschaft und Sozialpolitik (vgl. längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen. Das wären maximal 25.200 Euro“ tagesschau.de, 11.10.2020). „Denn wir werden dreimal so viele Pflegefälle in Zukunft haben, die berücksichtigt Spahns Kostendeckel nur die reine (vgl. vielleicht Zeit Online, von 60, 70 05.10.2020). oder 80 Prozent Allerdings der heutigen Beitragszahler zu tragen sind. Das wird eng.

Die Pflegetarife der Deutschen Familienversicherung (DFV)

Tarif DFV-DeutschlandPflege und Flexx

  • Leistung ab Pflegegrad 1
  • 100 % Leistung bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2
  • Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
  • Beitragsbefreiung bereits bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 2 oder höher)
  • Nachversicherungsgarantie bis zum Alter 65: Bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners kann das Pflegetagegeld einmalig um bis zu 20 % ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden

Sonderkündigungsrecht:

Wie können Sie Ihren Vertrag zur Pflegezusatzversicherung bei der Württembergischen Krankenversicherung kündigen?

Grundsätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Gesellschaft den Beitrag eines Tarifes erhöht. Dieses ist dem Unternehmen (innerhalb von 4 Wochen) schriftlich mitzuteilen!

§40 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Die Sonderkündigung bei einer Prämienerhöhung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG §40 ) geregelt

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Wer sind die Pflegeversicherung Spezialisten?

Seit 2009 sind die „Pflegeversicherung Spezialisten“ einer der großen unabhängigen Fachmakler für die private Pflegezusatzversicherung. Wir betreuen unsere Kunden bundesweit. Wir analysieren ständig die besten Pflegetagegeldversicherungen des gesamten deutschen Marktes.  Über unseren Vergleichsrechner erhalten Sie jederzeit den aktuellen Vergleich der besten Tarife.

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Nutzen Sie unsere Fachkompetenz und kostenlose Servicedienstleistung im Bereich der privaten Pflegeversicherung. Wir finden für Sie eine Lösung!