Die 6 wichtigsten Leistungen einer Pflegezusatzversicherung

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Die 6 wichtigsten Leistungen einer Pflegezusatzversicherung

Auf dem deutschen Markt werden aktuell über 300 Pflegeversicherungstarife angeboten. Wie soll man dort noch einen Überblick halten? Die einfachste Methode ist, Sie nutzen unseren kostenlosen Pflegezusatzversicherung Vergleich. Hier erhalten Sie sofort einen Vergleich der wichtigsten Leistungskriterien der einzelnen Pflegetarife.

Die 6 wichtigsten Leistungen einer Pflegezusatzversicherung

Es gibt eine Vielzahl von Kriterien und Leistungsbausteine, welche die einzelnen Gesellschaften anbieten. Dabei behauptet jede Gesellschaft, dass Ihre Tarife die wichtigsten und besten Leistungen enthaltens. Wir haben hier, die nach unserer Meinung, wichtigsten Leistungen aufgeführt. Wichtig ist , dass Leistungsbausteine “ Geld“ kosten, also sollte vermieden werden hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Zum Beispiel kann die „Beitragsbefreiung im Leistungsfall“  bis zu 20% des Gesamtbetrages ausmachen. Wenn Sie Fragen zu den Leistungen des einzelnen Gesellschaften habe, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser komfortables Kontakformular!

Betragsbefreiung im Leistungsfall

Ich finde dieses Kriterium sehr wichtig. Denn mit einer Beitragsbefreiung ist der Kunde im Leistungsfall vor Beitragsanpassungen geschützt und er erhält sein Pflegegeld, nicht um den Beitrag reduziert, sondern zu 100% ausbezahlt.

Leistungen ambulant und stationär
Die meist angebotene Variante ist die prozentuale Abstufung in den einzelnen Pflegegraden, wobei der höchste Pflegegrad (PG 5) bei 100% liegt. In den hohen Pflegegraden fallen zu Hause und im Heim die höchsten Pflegekosten an. Gut ist, wenn auch der Pflegegrad 4 ambulant möglichst hoch abgesichert ist, z.B. 85% oder gar 100%. Und stationär sollten in den Pflegegraden 2 bis 5 100% geleistet werden.

Anzeigefrist der Pflegebedürftigkeit
Die grundsätzliche Anforderung lautet: „so lange wie möglich rückwirkend„. Es gibt diverse Herangehensweisen: z.B. 4 Wochen, 6 Monate, 3 Jahre oder ohne zeitliche Begrenzung. Der Pflegebedürftige hat während der Antragsstellung auf Pflegebedürftigkeit viel um die Ohren: es geht ihm nicht gut, der MDK kommt zur Einstufung, evtl. müssen einige Veränderungen in der Wohnung vorgenommen werden, es kommt vielleicht ein Pflegedienst ins Haus. Da denkt man nicht immer gleich daran, dass man mal vor Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat.

Dynamisierungen und Widerspruch
Die meisten Pflegetarife haben eine Beitragsdynamik. Hier sollte darauf geachtet werden, dass es keine Altersbegrenzung gibt. Viel wichtiger ist die Leistungsdynamiken. Diese wird nicht von allen Gesellschaften angeboten.  Diese Dynamik sorgt  dafür, dass sich die Leistungen auch Pflegefall  erhöhen und damit die Inflation ausgeglichen wird. Auch hier sollte darauf geachtet werden, dass diese Tarife ohne Altersbegrenzung angeboten werden.

Assistance-Leistungen
Viele Kunden finden dieses Angebot wichtig. Wenn eine Person pflegebedürftig wird, ist der Verwaltungsaufwand häufig kompliziert und sehr zeitaufwendig. Hier können Assistance-Leistungen oder auch ein Pflegeschutzbrief helfen. Inzwischen werden diese Assistance-Leistungen häufig angeboten. Hier sollte aber auch die Leistungen geprüft werden. Zum Beispiel: wenn die Vermittlung eines Pflegeplatzes innerhalb von 48 Stunden garantiert wird. Es könnte in der Zukunft schwierig werden, ist jetzt schon nicht so einfach.

Wie oft Nachprüfungen und durch wen?
Ein privater Versicherer möchte natürlich in bestimmten zeitlichen Abständen Nachweise, dass die Pflegebedürftigkeit noch vorliegt. Es gibt kein Schwarz/Weiß, sondern viele verschiedene Möglichkeiten: Am einfachsten ist es, wenn man sich nach dem MDK-Gutachten richtet. Dann gibt es noch die halbjährliche Nachweisvariante. Oder diejenigen, die es ganz genau nehmen: Man hat auf Nachfrage das Fortbestehen nachzuweisen – keine genaue zeitliche Definition, es kann einen also jederzeit und immer wieder treffen.

Fazit: Leistungen einer Pflegezusatzversicherung

Zur Zeit sind weniger als 2% der Haushalte in Deutschland mit einer Zusatzpolice ausgestattet. Das sind, angesichts der Notwendigkeiten, viel zu wenige.

Viele Menschen fragen sich: Soll ich noch warten? Vielleicht gibt es morgen ein besseres Angebot?

Auf bessere Angebote warten ist selten eine gute Idee und zwar aus zwei gewichtigen Gründen:

1. Die Prämie wird durch das Eintrittsalter bestimmt. Je jünger, desto niedriger. Wer lange wartet, zahlt nicht nur mehr Monatsbeitrag, sondern auch in der Gesamtrechnung mehr Geld.

2. Die meisten Angebote, abgesehen von den staatlich geförderten Pflege-Bahr-Produkten, erfordern Gesundheitsangaben. Wer bis heute keine schwereren Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen hat, kann deutlich einfacher eine private Pflegeversicherung abschließen.

Der Markt bietet bereits heute vielfältige Möglichkeiten, zu finanziellen Absicherung im Pflegefall. Von der Grunddeckungen über ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, bis zu exklusiv ausgestatteten Verträgen mit Assistanceleistungen.

Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung darf auch ein Blick auf den gesamten finanziellen Rahmen geworfen werden. So ist zum Beispiel die Höhe der zu erwartenden Alterseinkünfte ein wesentlicher Baustein, bei der Beurteilung der Versorgungslücke im Pflegefall.

Eine ganzheitliche Analyse der Haushaltssituation kann helfen, eine präzise Bedarfsermittlung aufzustellen. Denn nichts ist ärgerlicher, als Geld für einen Vertrag auszugeben, den man in der Höhe gar nicht benötigt. Und wenn man schon mal dabei ist, jeden Finanzstein zuhause umzudrehen, findet man an anderer Stelle vielleicht auch Einsparpotenziale, um den Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung zu finanzieren.

Wir als Experten der Pflegeversicherung-Spezialisten stehen Ihnen dabei für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.