Pflege Bahr des Münchener Verein
Mit dem staatlich geförderten Pflege Bahr des Münchener Verein ist einer der günstigsten Fördertarife auf dem deutschern Markt .
Der Muenchener Verein gehört zu den Versicherung mit sehr langer Erfahrung im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherungen. Er bietet zusätzlich zum staatlich geförderten Pflege Bahr auch leistungsfähigere Pflegezusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen an: Zu den offenen Pflegetarifen des Münchener Verein
Kurzinfo Pflege Bahr des Münchner Verein
Bei häuslicher Pflege werden folgende Leistungen erbracht:
Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 66,00 € pro Monat
Grad 2 = 4,40 € pro Tag / 132,00 € pro Monat
Grad 3 = 6,60 € pro Tag / 198,00 € pro Monat
Grad 4 = 8,80 € pro Tag / 264,00 € pro Monat
Grad 5 = 22,00 € pro Tag / 660,00 € pro Monat
Bei vollstationärer Pflege werden folgende Leistungen erbracht:
Grad 1 = 2,00 € pro Tag / 66,00 € pro Monat
Grad 2 = 4,40 € pro Tag / 132,00 € pro Monat
Grad 3 = 6,60 € pro Tag / 198,00 € pro Monat
Grad 4 = 8,80 € pro Tag / 264,00 € pro Monat
Grad 5 = 22,00 € pro Tag / 660,00 € pro Monat
Das vereinbarte Pflegegeld wird bei Pflege Zuhause durch Laien, (Familienangehörige, Freunde usw.) den ambulanten Dienst sowie auch bei teil- oder vollstationärer Pflege gezahlt.
Highlights des Pflege Bahr des Münchener Vereins
keine Wartezeit bei Unfall
Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
Kombinationsleistung: (Pflege Bahr Plus)
Insbesondere in Kombination mit den freien Pflegetarifen bietet der Pflege Bahr des Muenchener Verein ein sehr gutes Preis / Leistungsverhältnis
Ihre Vorteile beim Pflege Bahr Plus des Münchener Vereins
- Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 2 möglich.
- Ohne Gesundheitsprüfung in sehr vielen Variationen.
- Keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit aufgrund Unfall.
- Neu: Todesfallschutz bis 15.000,- EUR ohne Gesundheitsfragen. Bis Eintrittsalter 83 abschließbar. Pflegeplatzgarantie: Wir vermitteln Ihnen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Pflegefalls einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim in Deutschland.
- Ihr persönliches Erbenschutzprogramm. Kein Höchstaufnahmealter.
- Volle Leistung auch bei Pflege durch Angehörige (Laienpflege).
- Weltweite Leistung.
- Null oder drei Jahre Wartezeit, statt 5 Jahre
Der Pflege Bahr des Münchener Verein leistet:
staatliche Förderung
Für den Pflege Bahr des Münchener Vereiner halten Sie vom Staat eine Zulage von 5 EUR pro Monat bzw. 60 EUR pro Jahr. Voraussetzungen für die staatliche Förderung sind: eine monatliche Mindestleistung von 600 EUR in Pflegegrad 5 und ein Eigenbeitrag von mindestens 10 EUR im Monat. Der Beitrag und die dazugehörige Pflegetagegeldhöhe sind abhängig vom Eintrittsalter
Eintrittsalter | Leistung ab Pflegegrad 5 | Eigenbeitrag (inkl. Förderung) |
---|---|---|
20 Jahre | 1.680 € | 10,00 € |
30 Jahre | 1.170 € | 10,33 € |
40 Jahre | 780 € | 10,18 € |
50 Jahre | 600 € | 14,49,- € |
(Stand 2017)
Allgemeine Tarifinformationen
Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.
Verzicht auf Wartezeiten
Nein, die Wartezeit beträgt bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung) 5 Jahre. Sie entfällt in diesem Tarif bei unfallbedingter Pflegedürftigkeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese erst nach Ablauf der Wartezeit einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Nein, eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.
Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10%, maximal bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate, zu erhöhen.
Bietet der Versicherer die Möglichkeit einer Dynamik auch im Leistungsfall / Leistungsbezug
Nein, im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld nicht erhöht werden.
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz.
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Nein, eine Einmalleistung ist in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung
Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.
Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.
Leistung bei stationärer Reha oder Kur
Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer.
Höchstes Aufnahmealter
Nein, ein maximales Aufnahmealter gibt es nicht.
Maximal versicherbare Tagessätze
Bei diesem Tarif ohne Gesundheitsprüfung kann ab einem Eintrittsalter von 35 Jahren maximal ein Pflegegeld von 600 Euro in Pflegegrad 5 vereinbart werden.