Pflegeschutzbrief

Der Pflegeschtuzbrief als Ergänzung zur PflegeversicherungDer Pflegeschutzbrief unterstützt Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall.

Wer benötigt einen Pflegeschutzbrief

Nach vielen hunderten Gesprächen darf ich konstatieren:

Jeder benötigt einen Pflegeschutzbrief

Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, kommen mit einmal viele neue Herausforderungen auf die anderen Familienmitglieder und die zu pflegende Person zu. Hier fehlt in meisten Fällen ein kompetenter Ansprechpartner, der gerade in der Anfangszeit unterstützt und hilft die vielen, vielen Fragen zu beantworten:

Ein kleiner Auszug der Fragen, die sich die meisten stellen:

  • Welche Leistungen erhalte ich aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
  • Wo beantrage ich die Pflegeversicherung?
  • Lieber ambulante oder stationäre Pflege?
  • Wie bereite ich mich auf den medizinischen Dienst vor?
  • Wer zahlt das alles?
  • Wer unterstützt mich bei der der Pflegeheimsuche?
  • Muss ich meine Job aufgeben?
  • Wer geht denn einkaufen?
  • Wer kümmert sich aum das Haustier der pflegebedürtigen Person?
  • Muss ich die Wohnung umbauen – Wer bezahlt das?
  • Wie fülle ich die Formulare richtig aus?

Neber der physischen und psychischen Belastung der Familienangehörigen sind gerade am Anfang viele admistrative und verwaltungstechnische Aufgaben zu erfüllen. Das geht von der Beantragung eines Pflegegrades über die Frage der Art und der Kosten der Pflege.

Hier wünschen sich die meisten Menschen Hilfe durch ausgewiesen Pflegeexperten.

Der Pflegeschutzbrief unterschützt Sie hier ganz besonders. Es ist die ideale Ergänzung zur privaten Pflegezusatzversicherung.



Eine kurze Übersicht der Leistungen:

  • 24/7 Pflegehotline mit Pflegeexperten
  • eine Pflegeheimplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden und in Wohnortnähe
  • eine bundesweite Vor-Ort- Pflegeberatung in der Häuslichkeit des Betroffenen (werktags innerhalb von 24 Stunden)
  • eine Online Pflegeauskunft mit vielfältigen Informationen rund um die Pflege sowie einer Pflegplatz- und Pflegedienstsuche
  • eine „Nie ins Heim“ Garantie – also die Sicherstellung einer optimalen und nachhaltigen Versorgungsstruktur in den eigenen vier Wänden
  • einen Rückrufservice zu wichtigen Vorsorgedokumenten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung etc.) und eine kleine Beihilfe zu notwendigen Maßnahmen in Wohnung oder Haus
  • An 365 Tagen im Jahr können sich Kunden des Würzburger Pflegeschutzbriefes telefonischen Rat und Unterstützung bei unseren Pflegeexperten holen. Ob Fragen zur Finanzierung der Pflege, Auswahl des richtigen Pflegedienstes oder allgemeinen Fragen zum Thema Pflege, unsere Experten helfen Ihnen rund um die Uhr gerne weiter.

Leistungsmerkmale der telefonischen Beratung:

  • Sozialen Pflegeversicherung
  • Selbstbestimmung
  • Art und Umfang der Leistungen
  • Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation
  • Eigenverantwortung
  • Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
  • Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
  • Leistungsberechtigter Personenkreis
  • Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • Stufen der Pflegebedürftigkeit
  • Verordnungsermächtigung
  • Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Leistungsarten, Grundsätze
  • Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
  • Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungsvoraussetzungen
  • Leistungsausschluss
  • Ruhen der Leistungsansprüche
  • Erlöschen der Leistungsansprüche
  • Persönliches Budget nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches
  • Pflegesachleistung
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Tagespflege und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  • Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
  • Berechnung und Zahlung des Heimentgelts

Wahrscheinlich pflegebedürtig zu werden

Sicher werden Sie sich fragen, wie die meisten auch, wie hoch die wahrscheinlichkeit pflegebedürtig zu werden?

Statistisch betrachtet wird mehr als jede zweite Person in Deutschland im Laufe Ihres Lebens einmal pflegebedürftig!

Aktuelle Pflegefälle in Deutschland

Jede Person wünscht sich ein gesundes und selbstbestimmtes Leben. Dabei wird das Risik0 pflegebedürftig zu werden, leider von vielen unterschätzt. Und kann es Jeden treffen.  Ein Unfall oder eine Krankheit kann zur Pflegebedürftigkeit führen.

Auch steigt mit zunehmenden Alter das Risiko pflegebedürftig zu werden. Im Durchschnitt wird in Deutschland jeder zweite Mann (48%) und zwei von drei Frauen (67%) im Laufe Ihres Lebens einmal pflegebedürftig.

Frauen
Männer

Quelle: Barmer Pflegereport 2016

Fazit Pflegeschutzbrief:

Der Pflegeschutzbrief ist die ideale Ergänzung zur privaten Pflegezusatzversicherung oder auch zum staatlich geförderten Pflege Bahr. Hier kommen Sie zu unserem Pflegezusatzversicherung vergleich online. Mit wenigen Klicken erhalten Sie einen Überblick der besten Pflegeversicherung Tarife 2017.