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    Arten der privaten Pflegeversicherung

    Die Versicherer bieten unterschiedliche Pflegeversicherung Arten an - Wir erläutern die Vor- und NachteileDie Versicherer bieten unterschiedliche Absicherungsformen in der privaten Pflegeversicherungen an – Wir erklären die Unterschiede!

    Arten der privaten Pflegeversicherung

    Die verbreitesten Möglichenkeiten zur finanziellen Absicherung im Pflegefall erklären wir hier:

    1. Pflegetagegeld
    2. Pflegebahr
    3. Pflegerentenversicherung
    4. Pflegekostenversicherung
    Vergleich Pflege TagegeldPflege BahrPflege RentePflege Kosten
    Leistungen für ambulante und stationäre PflegeJaJaJaJa
    Leistung auch bei AngehörigenpflegeJaJaJaNein
    Kostennachweis NeinNeinNeinJa
    garantierte PflegeleistungenJaJaNeinNein
    stattliche FörderungNeinJaNeinNein
    Alternative BegutachtungNeinNeinja*Nein
    geschlossene Gesundheitsfragenja*–Nein*nein*
    limierte Leistungenneinjaneinja
    Risiko Beitragssteigerungneinjaneinnein

    Pflegetagegeldversicherung

    Die Pflegetagegeldversicherung wird von den Krankenversicherungen angeboten. Sie ist eine reine Risikoversicherung, das heißt, bei einer Kündigung besteht kein Rückkaufswert und man bezahlt die. Sie wird als Pflegegeld pro Tag berechnet und dann für die monatliche Auszahlung mit dem Wert „30“ multipliziert.  Sie bietet die kundenfreundlichsten Bedingungen mit sehr großen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Beitrag ist im Vergleich zur Pflegerentenversicherung  wesentlich günstiger. Das versicherte Pflegegeld kann jeweils für die einzelnen Pflegestufen versichert werden und die Auszahlungen stehen zur freien Verfügung und orientieren sich im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung nicht an tatsächlichen Kosten.

    Detaillierte Informationen zu Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie auf unserer Expertenseite: Pflegetagegeldversicherung

    Pflege Bahr

    Der Gesetzgeber hat daher schon 2013 die Notwendigkeit einer privaten Pflegeversicherung erkannt und die staatlich geförderte private Pflegeversicherung auch umgangssprachlich „Pflegebahr“ genannt, ins Leben gerufen.

    Detaillierte Informationen zum staatlich geförderten Pflege Bahr erhalten Sie auf unserer Expertenseite: Pflege Bahr. Ein Vergleich der besten Pflege Bahr Tarife 2017 finden Sie  hier: Pflege Bahr Vergleich

    Gesetzliche Mindestleistungen des Pflege Bahr

    Die gesetzlich festgelegten Mindestleistungen des staatlich geförderten Pflege Bahr sind nach Graden festgelegt. Das heißt je nach Pflegegrad müssen bestimmte Anteile, des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes ausgezahlt werden. (Der festgestellte Pflegerad bemisst sich aus dem Grad der Selbstandigkeit einer Person) Dabei hat der Pflegegrad 5 immer die 100% und eine Mindestleistung von 600,-€ pro Monat.

    • Pflegegrad 1: mindestens 10 Prozent
    • Pflegegrad 2: mindestens 20 Prozent
    • Pflegegrad 3: mindestens 30 Prozent
    • Pflegegrad 4: mindestens 40 Prozent
    • Pflegegrad 5: 100 Prozent (mindestens 600 €)

    Jeder Versicherer hat die Möglichkeit  diese Sätze zu erhöhen. Allerdings muss er dabei beachten, dass er nicht mit der Erhöhung die maximale Leistung überschreitet, die der Gesetzgeber ebenfalls reglementiert hat. Das Pflegetagegeld darf in keiner Stufe höher sein, als die von der sozialen Pflegeversicherung gewährten Leistungen.

    Was Sie unbedingt beachten sollten:

    Die Pflege Bahr-Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der Wartezeit.

    > Zum Onlinevergleich

    Häufig wird der staatlich geförderte Pflege Bahr von Personen genutzt, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr in freine Pflegetarife eintereten können. Lesen Sie auch dazu unseren Beitrag: Pflegeversicherung bei Vorerkrankungen oder besuchen unseren Expertenseite: pflegeversicherung-ohne-gesundheitsfragen.info

    Pflegerentenversicherung

    Die Pflegerentenversicherung wird von den Lebensversicherungen angeboten und hat den Vorteil, dass auch eine Todesfallleistung versichert werden kann. Hierdurch kann bei Nichtinanspruchnahme eine Rückerstattung der Beiträge erfolgen. Die Pflegerentenversicherung kann sich gerade bei Personen, die jünger als 40 Jahre sind, rechnen. Durch den zusätzliche Sparanteil ist der Beitrag jedoch meistens wesentlich höher als bei der Pflegetagegeldversicherung. Das versicherte Pflegegeld kann jeweils für die einzelnen Pflegestufen versichert werden und die Auszahlungen stehen zur freien Verfügung und orientieren sich im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung nicht an tatsächlichen Kosten.

    Detailierte Informationen zur Pflegerentenversicherung erhalten Sie auf unserer: Expertenseite zur Pflegerentenversicherung

    Pflegekostenversicherung

    Die Pflegekostenversicherung wird von den Krankenversicherungen angeboten und ist wie das Pflegetagegeld eine reine Risikoversicherung.  Es werden keine garantierten Tagegelder festgelegt, sondern prozentuelle Erstattungen der Restkosten im Pflegebereich. Die Kosten müssen normalerweise einzeln nachgewiesen werden. Bei einer stationären Pflege ist dies noch umsetzbar, aber bei der ambulanten Pflege durch Angehörigen mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Pflegekostenversicherung ist liegt im durchschnittlichen Beitrag leicht unter den der Pflegetageldversicherung.

    Detailierte Informationen zur Pflegerkostenversicherung erhalten Sie auf unserer: Pflegekostenseite Seite

    Aktuell beziehen ca. 2,5 Mio. Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Im Jahre 1995 hat der Gesetzgeber mit der staatlichen Pflege-Pflichtversicherung nur eine „Teilkaskoabsicherung“ des Pflegerisikos eingeführt. Mit der letzten Ausbaustufe des Pflegestärkungsgesetz II wurden zum 01.01.2017 die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angepasst.

    PflegegradPflegegeld (ambulant)Pflegesachleistung (ambulant)Stationäre Pflege
    Pflegegrad 1125 €*125 €
    Pflegegrad 2316 €698 €770 €
    Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
    Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
    Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €

    *) der Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

    Was bedeutet :

    Pflegegeld

    Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die bezahlt wird, wenn zum Beispiel Angehörige die zu pflegende Person betreuen. Beim reinen Pflegegeld ist kein Nachweis der Kosten notwendig. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist grundsätzlich eine steuerfreie Einnahme.

    Pflegesachleistung

    Die Pflegesachleistung ist eine wichtigsten Leistungspositionen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei der Pflegesachleistung übernehmen professionelle Pflegekräfte (ambulanter Pflegedienst) die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.

    Kombination

    In vielen Fällen ist auch eine Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege sinnvoll. Zum Beispiel können die Angehörigen die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen, während der ambulante Pflegedienst die Grundpflege übernimmt. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, darf dabei 100% nicht übersteigen. Die Tages- oder Nachtpflege kann seit dem 01. Januar 2015 zusätzlich in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

    Vollstationäre Pflege

    In der vollstationären Pflege verrechnet die gesetzlichen Pflegekasse die Pflegeleistungen direkt mit dem Pflegeheim. Die pflegebedürftige Person hat  dann noch den sogenannten einrichtungseinheitlichen Selbstbehalt, die Verpflegungskosten, sowie die Instandhaltungskosten (Kaltmiete) selbst zu tragen. Der einrichtungseinheitliche Selbstbehalt, soll laut dem Gesetzgeber im Bundesdurchschnitt 580,-€ mtl. betragen.

    Fazit: Arten der privaten Pflegeversicherung

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Pflegefall. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Absicherungsart für Sie die richtige ist, dann kontaktieren Sie un bitte. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung!

     

    https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/03/pflegeversicherung-arten.png 1280 2640 Holger Rasch https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-pflegeversicherung-spezialisten-4c-340px.png Holger Rasch2017-03-20 13:43:362019-01-22 11:58:32Arten der privaten Pflegeversicherung
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