Aktuelle Inforationen zur Sozialhilfe in der privaten Pflegeversicherung erhalten Sie hier. Kostenloser Pflegeversicherung Vergleich!

Schlagwortarchiv für: Sozialhilfe

Notfall Plan Pflege

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren: Ein Unglücksfall oder Pflege bedeutet häufig Stress und Chaos bei den Angehörigen. Wir helfen Ihnen einen Nottfall Plan zu erstellen - Jetzt kostenlos informieren!

Der Notfall Plan Pflege

Und plötzlich wurde eine Berufsbetreuerin eigesetzt. (Artikel Süddeutsche Zeitung: „Eine teure Entmündigung„) Ein plötzlicher Unglücksfall oder eine unvorhergesehene Pflegebedürftigkeit, stellt alle Beteiligte vor großen Herausforderungen.  Häufig wird damit Stress, Streit und Chaos bei den Angehörigen ausgelöst. Gut ist es, wenn Sie für die Sutuationen vorbereitet sind und stellen Ihnen unseren Notfall Plan Pflege vor. Weiterlesen

Versicherungsbedarf bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Versicherungsbedarf bei PflegebedürftigkeitWie ändert sich dann der Versicherungsbedarf?

Hier ein Beispiel aus der Praxis, wie sich der Versicherungsbedarf bei Pflegebedürftigkeit ändert. Frau Sigrid M. nach einem leichten Schlaganfall zum 01.09.2017 den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. Sie hatte schon vor 3 Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Daher kommt Sie finanziell mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den der privaten Pflegezusatzversicherung gut zurecht. Weiterlesen

Paragraph 45a SGB XI

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Betreuungsleistungen nach §45a SGB XI§ 45a SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung

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Pflege in der Zukunft

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren : Pflege in der ZukunftWie sieht die Pflege in der Zukunft aus? Die demographische Entwicklung stellt uns vor riesige Herausforderungen in der Pflege. Weiterlesen

Kinder haften für Ihre Eltern

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren wann Kinder für Ihre Eltern im Pflegefall haften.

 

„Eltern haften für ihre Kinder“ Dieser Satz wird den meisten von Ihnen durchaus bekannt vorkommen. Sollten Eltern ihrer Aufsichtspflicht den Kindern gegenüber nicht nachkommen, müssen sie für den Schaden, den ihre Kinder angerichtet haben, aufkommen.

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