Weshalb es sinnvoll ist den Pflegegrad 1 abzusichern
Die Absicherung des Pflegegrades 1 in der Pflegezusatzversicherung ist besonders für Personen mit demenziellen Erkrankungen ein unbedingtes MUSS. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt in der untersten Stufe leider nur wenig bis gar nichts. Wenn auch Sie im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen wollen, bzw. menschenwürdig gepflegt werden möchten, dann führt kein Weg daran vorbei sich zusätzlich abzusichern!
Das Wichtigste in Kürze
- ca. 350.000 Menschen in Deutschland sind im Pflegegrad 1
- davon sind ca. 98,6 % in der ambulanten Pflege
- Personen im Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Personen im Pflegegrad 1 haben schon eine große finanzielle Lücke
Definition Pflegegrad 1
Wenn die bei der Begutachtung durch den Medzinischen Dienst (MDK) bei gesetzliche krankenversicherten oder durch medicproof bei privat krankenversicherten festgestellten Gesamtpunkte folgende Anzahl erreicht, sind pflegebedürftige Personen in den Pflegegrad 1 einzuordnen: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten. Der Pflegegrad 1 bedeutet eine „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“
Unsere Bevölkerung wird immer älter
Durch den medizinischen Fortschritt haben viele das Glück relativ fit und beschwerdearm in den letzten Lebensabschnitt zu gehen. Doch die Wahrscheinlichkeit an Demenz zu erkranken steigt mit fortschreitendem Altem stark an. Körperlich fit, schleichen sich kleine Lücken ins Gedächtnis ein. Am Anfang werden nur verlegte Sachen gesucht. Plötzlich wird der Haustürschlüssel im Kühlschrank wiedergefunden oder das Gebiss in der Besteckschublade. Langsam schleichen sich weitere Hindernisse ein. Der Weg vom Supermarkt Heim dauert länger als gewohnt, da man sich plötzlich mit dem Rückweg schwertut. Der Partner und die Kinder fangen an sich Sorgen zu machen. Es handelt sich um einen schleichenden Prozess. Erst will man die Gedächtnislücken nicht wahrhaben und legt sich oft mit seinen Lieben an, welche die Veränderungen stärker empfinden als man selbst. Die Kinder machen sich Gedanken wie es im Straßenverkehr funktioniert. Ist man eine Gefahr für sich selbst oder gar für Andere?
Diagnose: Demenz? Was jetzt? Was bedeutet das für mich?
Auf jeden Fall bedeutet es nicht, dass der Betroffene nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Bekommt man Unterstützung, kann man noch lange in seiner vertrauten Umgebung bleiben. Hilfe kann man sich auf vielen Wegen holen. Der erste Ansprechpartner ist meist die Familie. Doch das traditionelle Familiengefüge, in dem mehrere Generationen unter einem Dach leben, gibt es heute nicht mehr. Die Kinder sind oft aus beruflichen Gründen im ganzen Land verteilt. Deswegen wird für die alltäglichen Aufgaben und die Betreuung oft Hilfe außerhalb der Familie gesucht.
Frühes Stadium der Demenz- Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis
Unsere Kundin Frau M. leidet an Alzheimer im Frühstadium. Seit des Todes Ihres Mannes lebt Sie im Haus ihrer Tochter in einer separaten Wohnung. Sie ist körperlich noch äußerst fit. Probleme hat sie mit dem Kurzzeitgedächtnis. Es fällt ihr schwer sich zu konzentrieren und sie vergisst immer öfter, was sie grade gemacht hat. Der Tochter fällt immer wieder auf, dass sie Informationen nur schwer behalten kann und in Gesprächen sehr schnell abgelenkt ist. Bislang hat sich Frau M. in der Zeit, in der ihre Tochter arbeiten ist, um die Enkelkinder gekümmert. Sie hat die Enkelin von der Schule, den Enkel aus dem Kindergarten abgeholt und beide mittags versorgt. In den letzten Wochen ist es immer öfter vorgekommen, dass sie sich nicht an Abmachungen gehalten hat. Das ein oder anderen Mal hat sie die Enkelkinder zu spät oder gar nicht von Schule oder Kindergarten abgeholt. Auf Nachfragen ihrer Tochter reagierte sie unwirsch und war uneinsichtig. In ihrer gewohnten Umgebung fühlt sie sich wohl und es ist alles in Ordnung. In ungewohnten Situationen und fremder Umgebung hingegen findet sie sich immer schwerer zurecht. Gerade in solchen Situationen merkt die Familie massiv, dass etwas nicht stimmt.
Bislang waren Mutter und Tochter ein eingespieltes Team. Alles klappte wunderbar. Zunehmend wendet sich das Blatt. Statt für ihre Tochter eine Unterstützung zu sein, benötigt sie selbst immer öfter Hilfe von ihr. Dann ist Frau M. für ihre Tochter fast wie ein drittes Kind.
Daher hat sich Familie M. nun Hilfe von außerhalb gesucht. Damit die Tochter weiterhin arbeiten gehen kann, werden die Kinder von einem Au-pair-Mädchen betreut, die gleichzeitig Frau M. unterstützt. Sie geht mit ihr einkaufen, passt auf, dass im Haushalt alles funktioniert und greift ihr unter die Arme, wenn etwas nicht so rund läuft.
Durch die Hilfe des Au-Pair-Mädchens wird Frau M. wo es notwendig ist entlastet und kann sich trotzdem in diesem frühen Stadium der Demenz, in ihrem gewohnten Umfeld, mit ihrem gewohnten Tagesablauf bewegen.
Neben der psychischen Belastung für die ganze Familie, spielt auch die finanzielle Seite immer mehr eine Rolle. Da die Betreuung der Mutter immer weitere Ausmaße nimmt, hat die Familie sich entschlossen eine Pflegegrad zu beantragen. Frau M. wurde in den Pfleggrad 1 eingestuft.
In den meisten Fällen werden Menschen mit diagnostizierter Demenz vorerst in Pflegegrad 1 eingestuft. Nach unserer Auffassung müssten sie aber sofort in den Pflegegrad 2, um die dringend nötige finanzielle Unterstützung zubekommen. Folgende Zahlen sollen das verdeutlichen:
Wurde der Pflegegrad 1 festgestellt, stehen einem Versichertem folgende Leistungen durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu:
Leistung Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
---|---|---|
Pflegegeld | 0 Euro | 316 Euro |
Pflegesachleistung | 0 Euro | 689 Euro |
Tages- und Nachtpflege | 0 Euro | 689 Euro |
Verhinderungspflege | 0 Euro | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 125 Euro | 770 Euro |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 Euro/Monat | 40 Euro/Monat |
Zusätzl. Leistung in ambulant betreuten Wohngruppen | 214 Euro/Monat | 214 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro (einmalig) | 4.000 Euro (einmalig) |
Kurz gesagt: Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Unterstützung für die Pflege zu Hause erhalten, also weder ambulante Pflegesachleistungen noch ambulante Geldleistungen bzw. Pflegegeld. Allerdings haben sie Anspruch auf einen zweckgebundenen ambulanten Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich seitens der Pflegeversicherung (§45b SGB XI).
Besonderheiten bei beihilfeberechtigten Personen
Fazit: Weshalb es sinnvoll ist den Pflegegrad 1 abzusichern
Es steht außer Frage, dass auch schon in dieser Phase der Demenz Hilfe von außerhalb vieles erleichtert. Die meisten älteren Menschen haben nur eine kleine Rente und nicht die finanziellen Mittel sich entsprechend abzusichern.
Das Risiko selbst in diese Situation zukommen, steigt im höherem Alter rapide an. Aus diesem Grunde ist es ein Muss bereits in frühen Jahren für ein Risiko vorzusorgen, dass mit so hoher und steigender Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Dies ist vor allem ein Muss für jeden, der noch in der Anfangsphase der Demenz sein Leben selbst bestimmen kann und will.
WICHTIG: Es werden Gesundheitsfragen gestellt. Wir haben festgestellt, dass die meisten Menschen sich mit dem Thema Pflegeabsicherung beschäftigen, wenn sie es im privaten Umfeld „Pflegefälle“ gibt oder wenn wenn man eine unerwartete Diagnose erhalten hat. Zum Thema Gesundheitsfragen haben wir Ihnen die Expertenseite „Ratgeber Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen“ erstellt.
Im Alter von 30 Jahren, mache ich mir wenig Gedanken über eine spätere eventuell notwendige Versorgung. Mit 80 Jahren kann diese Sorglosigkeit schnell zum Problem werden.
Daher ist es extrem wichtig, sich frühzeitig über eine Pflegezusatzversicherung Gedanken zu machen, bevor man sich in der Situation befindet, in der nicht mehr eigenständig entschieden werden kann.