Das Team um den Pflegeversicherung-Spezialisten Holger Rasch berät Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung.

Zahlt Ihre private Pflegeversicherung  im Ausland?

Wenn Sie sich diese Frage auch schon gestellt haben, dann sind Sie hier genau richtig.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die meisten privaten Pflegezusatzversicherungen leisten zumindest im europäischen Raum (EWG)
  • Trotz vieler EU-weit geltender Regelungen unterscheidet sich das Kranken­versicherungs­system einzelner Länder mitunter recht deutlich.
  • die meisten deutschen Pflegezusatzversicherungen setzen die gesetzlichen Pflegepflichtversicherung voraus

Bisher galt der Grundsatz der deutschen Pflegeversicherung: Leistungen können nicht in ein anderes Land „exportiert“ werden. … Der Europäische Gerichtshof hat vor einigen Jahren diesem Grundsatz jedoch widersprochen. Danach müssen alle Geldleistungen im Krankheitsfall auch im EU-Ausland gezahlt werden.

Private Pflegeversicherung für Grenzgänger

Im Zuge der Europäisierung wurden bestimmte Regelungen getroffen, die das Arbeiten in einem anderen EU Staat erleichtern sollen.

Darunter zählt zum Beispiel die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese besagt, dass ein EU Bürger keine Arbeitserlaubnis benötigt um in einem anderen EU Land zu arbeiten. Auch der Umzug in das Land, in dem man arbeitet wird nicht limitiert, auch dann nicht, wenn die Arbeitstätigkeit beendet wird.

Grenzgänger sind immer in dem Land krankenversichert, in dem sie arbeiten. Sie können aber auch Leistungen der Krankenversicherung dort erhalten, wo sie wohnen.

Schweiz

Viele Grenzgänger leben in Deutschland lebt und arbeiten in der Schweiz. Dabei sind sie bei der Schweizer Krankenversicherung angemeldet. Dazu muss man wissen, dass eine Pflegeversicherung im Krankenversicherungsgesetz der Schweiz (KVG) nicht vorgesehen ist. Dagegen gehört die Pflegeversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen und ist Teil jeder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der privaten Krankenversicherungen (PKV).

Da Grenzgänger im Pflegefall lediglich Sachleistungen bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze erhalten, birgt dies ein großes finanzielles Risiko nicht nur für den Grenzgänger selbst, sondern auch für die Angehörigen.

Wir empfehlen daher dringend eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Östereich

Wenn man in Österreich arbeitet und in Deutschland lebt, hat man keinen Anspruch auf Pflegegeld, denn dieser gilt nur, wenn man in Österreich wohnt.

Da Grenzgänger im Pflegefall lediglich Sachleistungen bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze erhalten, birgt dies ein großes finanzielles Risiko nicht nur für den Grenzgänger selbst, sondern auch für die Angehörigen.

Wir empfehlen daher dringend eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Private Pflegeversicherung bei Ruhestand im Ausland

Mehr als 240.000 Renten an deutsche Senioren im Ausland hat die Deutsche Rentenversicherung 2018 ausgezahlt – ein neuer Rekord. Bei diesen Empfängern, die übrigens am häufigsten nach Österreich, in die Schweiz, nach Spanien sowie in die USA und nach Australien auswandern, handelt es sich jedoch nur um jene, die ihren kompletten Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Schätzungen des BDAE zufolge verbringen wohl zehn Mal so viele Ruheständler mindestens einen Teil des Jahres im Ausland.

Um diese Frage zu klären, muss man jedoch ein wenig ausholen. Sobald jemand über seinen Ruhestand im Ausland nachdenkt, stellt sich schnell die Frage der Wohnsitznahme. Dazu gibt es klare gesetzliche Regelungen: Wer in Deutschland seine Wohnung aufgibt, ohne in eine neue zu ziehen, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt abmelden. Hinzu kommt, dass in den meisten Ländern die Pflicht besteht, einen (Zweit-)Wohnsitz anzumelden, wenn man sich länger als drei Monate dort aufhält – andernfalls drohen Bußgelder. Das Recht darauf, seine staatliche Rente auch im Ausland zu beziehen, ist übrigens von der Wohnsitznahme nicht berührt. Wenn es jedoch um die gesetzliche Krankenversicherung geht, kommt der Wohnsitz wieder zum Tragen.

Am häufigsten wollen potenzielle Auswanderer wissen, ob sie weiterhin in Deutschland krankenversichert bleiben können. Hier gilt es zunächst zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt und einem dauerhaften Aufenthalt im Wunschland zu unterscheiden. Es gibt unzählige Rentner, die überhaupt nicht in der Statistik auftauchen, weil sie lediglich im Ausland „überwintern“. Das heißt, sie verbringen beispielsweise die Wintermonate auf den Kanaren, in Südafrika oder in den Rentnerparadiesen Thailand und Florida. Für diese Gruppe besteht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland weiterhin.

Das bedeutet aber mitnichten, dass sie problemlos im Gastland zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen können. Die GKV leistet erstens im Ausland nur in Notfällen und zweitens nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, von dem auch die Krankenversicherungspflicht betroffen ist. Eine Auslandskrankenversicherung für Ruheständler im Ausland ist daher immer ein Muss!

GKV kann unter Umständen auch im Ausland bestehen bleiben

Wer seinen Wohnsitz von vornherein ins Ausland verlagert, der muss bei der Frage nach dem Weiterbestehen der gesetzlichen Krankenversicherung beachten, ob er in ein EU-, ein EWR-Land oder in die Schweiz auswandert oder ob er sich in einem Land aufhält, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. In der Europäischen Union und in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können deutsche Auslandsrentner weiterhin in der GKV verbleiben – allerdings nur, sofern sie eine gesetzliche Rente aus Deutschland und nicht aus dem Auswanderungsland erhalten. Das passiert beispielsweise in der Schweiz ganz schnell: Wer dort vor Renteneintrittsalter seinen Wohnsitz nimmt, ist automatisch in der Schweizer Rentenkasse pflichtversichert und erhält dann mit 65 eine weitere Rente. Dies führt allerdings zu einer Beendigung der jeweiligen deutschen Krankenkasse.

Wandern Ruheständler in ein Nicht-EU-Land aus, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (zum Beispiel Kroatien, Türkei oder Tunesien), verhält es sich ähnlich wie in der EU: Die GKV kann im Prinzip bestehen bleiben. Dies geht allerdings nur unter der Bedingung, dass ein Arbeitnehmer 90 Prozent seines Berufslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war. Wer freiwillig versichert ist oder war, kann etwa in der Türkei, in Kroatien, Mazedonien oder Tunesien nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

Zieht es Ruheständler in das sogenannte vertragslose Ausland (dazu gehören unter anderem die USA, Kanada, Aus­tralien, Thailand und die Dominikanische Republik), dann endet die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

private Pflegeversicherung leistet weltweit

Tatsächlich gibt es private Pflegeversicherung die weltweit leisten. Zum Beispiel schreibt die deutsche Familienversicherung in Ihren Vertragsbedingungen der Pflegeversicherung:

……Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Unsere Leistungen nach diesen Versicherungsbedingungen erbringen wir unabhängig davon, wo Sie oder die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben oder wo die versicherte Person Pflegeleistungen in Anspruch nimmt…..

Gleichzeitig schreibt die Deutsche Familienversicherung in Ihren Bedingungen:

…..Wir bieten private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen, die die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Versicherungsfähig sind daher nur Personen, die bei einer deutschen GKV versichert sind…..

Das bedeutet, die DFV leistet weltweit, aber nur wenn eine deutsche Krankenversicherung besteht.

Fazit private Pflegeversicherung im Ausland

Sie möchten Ihren Lebensabend im Ausland verbringen und eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, dann setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung und füllen Sie das Formular aus. Wir finden für Ihre persönlich Situation eine vernünftige Lösung.