Zahlungsschwierigkeiten in der Pflegeversicherung

Das Team um den Pflegeversicherung-Spezialisten Holger Rasch berät Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung.

Zahlungsschwierigkeiten in der Pflegeversicherung und die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz

Die Welt steht momentan Kopf.  Aktuell gehen bei uns Anrufe besorgter Kunden ein. Kunden die in finanzielle Schieflage geraten sind und überlegen ihre Pflegeversicherung zu kündigen. Zur Zeit erfahren  wir alle , wie der Corona Virus unser tägliches Leben bestimmt und in vielen Lebensbereichen für Verunsicherung sorgt. Da sind existentielle Gesichtspunkte nicht ausgenommen. Bei Kurzarbeit, Auftragseinbrüchen, Jobverlust sowie unbezahltem Urlaub, Krankheit etc. gerät so mach Einer in Zahlungsschwierigkeiten.

Um eine finanzielle Schieflage in den Griff zu bekommen oder Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden, werden dann als erstes oft Versicherungsverträge gekündigt. Ohne Kopf und Verstand, werden Versicherungen gekündigt, die ein existentielles Risiko abdecken. Die Gedanken an den eigenen Ruhestand oder eine mögliche Pflegebedürftigkeit werden verdrängt. Schnell ist die Pflegezusatzversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt.  Das hierdurch existentieller Versicherungsschutz gefährdet bzw. aufgegeben wird, ist vielen nicht bewusst.

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Doch soweit muss es nicht kommen. Viele Versicherer bieten Sonderlösungen zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses bei Zahlungsschwierigkeiten an. Deshalb machen Sie nicht den Fehler und kündigen Ihre Verträge voreilig. Sprechen Sie in finanziellen Nöten uns, Ihren Versicherungsmakler oder die Versicherung direkt an. Viele Versicherer haben Notprogramme erstellt, um Ihren Kunden zu helfen.  Sie bieten Ihnen Möglichkeiten der Vertragsumstellung an, mit denen Sie in Zeiten der Corona Krise, Ihren Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Denn die wenigsten Versicherer möchten ihre Kunden verlieren.

Ein Tipp, nutzen Sie jetzt die Zeit und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Oftmals lassen sich Prämien reduzieren. Ist z.B. der Vollkaskoschutz für ein altes Auto zweckmäßig. Haben Sie eine Familienhaftpflichtversichrung, aber die Kinder sind schon längst ausgezogen. Genauso sieht es mit einer Handy- oder Brillenversicherung aus, würde ein Verlust Sie wirtschaftlich ruinieren? Eher nicht. Trennen Sie sich nur von Versicherungen, die ein Risiko abdecken, dass Sie im Schadenfall selbst bezahlen können ohne existentielle Probleme zu bekommen.

Sollten Verbraucher durch die Corona Krise in dauerhafte Zahlungsprobleme geraten, ist es möglich,  im Einvernehmen mit dem Versicherer bei bestimmten Policen die Prämienzahlungen vorübergehend auszusetzten oder den Vertrag ruhend zustellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Prämienzahlungen zu reduzieren, indem etwa von monatlicher auf jährliche Zahlung umgestellt wird. Es muss allerdings beachtet werden, wird der Vertrag ruhend gestellt, besteht für diese Zeit  kein Versicherungsschutz. Bei einer Stundung kann die Zahlung für einige Monate ausgesetzt werden, der Vertrag läuft bei gleichem Versicherungsschutz weiter, danach werden die offenen Beträge nachgezahlt.

Vertragsanpassungen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten

Stundung  / Teilstundungen von Versicherungsbeiträgen. Die Versicherer bieten für einen bestimmten Zeitraum eine Stundung der Versicherungsbeiträge an. Nach dieser Zeit können die gestundeten Beiträge gemäß unterschiedlichen Rückzahlungsregelungen, auf einmal oder in Raten zurückgezahlt werden. Vorteil, der Versicherungsschutz bleibt im vollen Umfang erhalten.

Für den Bereich der Pflichtversicherungen, wie die Krankenvollversicherung, die private Pflegepflichtversicherung und die KFZ-Haftpflichtversicherung, besteht in Zeiten der Corona- Krise, sprich bei  pandemiebedingten Zahlungsproblemen sogar ein gesetzliches Recht zur Stundung.

Beitragsfreistellung (befristet und unbefristet). Über die befristete Beitragsfreistellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Beiträge bis zu einem vereinbarten Termin auszusetzen.

Beitragsreduktion (Herabsetzung des Beitrages) Eine Beitragsreduktion bewirkt man durch eine Veränderung der Zahlungsweise z.B. Umstellung auf vierteljährlich oder monatlich. Für gewöhnlich würde dafür ein Ratenzuschlag erhoben werden. Doch in Zeiten von Corona verzichten die meisten Versicherer darauf.  Ein Beispiel für eine Deckungsreduktion ist z.B. die Umstellung der Vollkaskoversicherung des KFZ-Vertrages auf Teilkasko.

Ruhevereinbarung/ Beitragspause Sie können Ihren Vertrag vorübergehend ruhen lassen. Dies führt zur Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes.

Erfahrungsgemäß gehen Versicherungsunternehmen, so der GDV, „äußerst kulant mit Beitragversäumnissen um – insbesondere in der Lebensversicherung, über die ein Versicherter z.B. seine Familie schützt oder seine eigene Alterssicherung betreibt. In der Kraftfahrtversicherung, vor allem in der Haftpflichtversicherung, in der es im Zweifel um Ansprüche von Verkehrsopfern geht, sind die Versicherer strenger: Bleiben auch nach der in der Mahnung gesetzten Frist die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht aus, erlischt der Versicherungsschutz – und das Kraftfahrtbundesamt wird verständigt. Besteht keine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer, wird der nun unversicherte PKW stillgelegt.“

Fazit: Zahlungsschwierigkeiten in der Pflegeversicherung

Die meisten Versicherer bieten diese Sonderregelungen zeitlich begrenzt an. Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherung an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.