Ambulant vor stationär in der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Spezialisten informierendie Auswirkungen der Grundsatzes "ambulant vor stationär" in der Pflegeversicherung

„Ambulant vor Stationär“ führt zu problematischen Konsequenzen für die zukünftigen Pflegebedürftigen der Generation „Babyboomer“

Häusliche Pflege wird gestärkt

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, welches zum 01.01.2017 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung verbessert. Insbesondere in der ambulante (häuslichen Pflege) stiegen die Leistungen. Der Gesetzgeber handelt dabei nach der Maxime „Ambulant vor Stationär“. Dabei handelt es sich nicht bloß um eine gesellschaftliche Überzeugung, sondern um einen in §13 Abs. I SGB XII verankerten Grundsatz der Sozialversicherung. Sowohl die Politik als auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben diese Maxime übernommen und machen sich stark für den Ausbau einer ambulanten Pflegeversorgung.

Die Anwendung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ führt zu problematischen Konsequenzen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Wenn wir zum Beispiel die Leistung der ehemaligen Pflegestufe I mit der Leistung des Pflegegrad 2 vergleichen sehen wir folgendes:

1.) Pflegegeld (bei Angehörigen Pflege)

Pflegegeld : Pflegestufe I – 244,-€ 
Pflegegeld:  Pflegegrad 2 – 316,-€ (+ 30%)

2.) Pflegesachleistung (bei ambulanten Pflegedienst)

Pflegesachleistung: Pflegestufe I – 468,-€
Pflegesachleistung:  Pflegegrad 2 – 689,-€ (+48%)

In stationären Pflege sieht es dagegen anders aus – in den Pflegegraden 1-3 zahlt der Pflegebedürftige gegenüber der alten Regelung in den meisten Fällen mehr. In den Pflegegraden 4-5 stationär dagegen weniger.

Problemfall häusliche Pflege

Die meisten Menschen ziehen die häusliche Pflege gegenüber der stationären Pflege vor. Früher lebten häufig mehrere Generationen unter einem Dach. Dann passte die Oma auf die Enkelkinder auf und die Tochter unterstützte die Oma im Alltag und pflegte sie auch. Leider sind die alten Familienverbünde in denen mehrere Generationen unter einem Dach leben, heute eher selten. Die Kinder von heute wachsen in einer urbanen Welt auf und wollen auf der ganzen Welt zuhause sein. Für die meisten ist daher die Mehrgenerationenfamilie keine Alternative und gehört auch nicht zu deren Lebensplan.

Das bedeutet, dass die Babyboomer, also die heutigen 30-50 jährigen im Pflegefall auf sich alleine gestellt sind. Häufig wird deshalb die häusliche Pflege für diese Altersgruppe schwierig, da die Angehörigen weit weg sind. Für viele wird daher die stationäre Unterbringung im Pflegefall notwendig werden. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung in unteren Pflegegrade weniger zahlt, müssen die Pflegebedürftigen höhere Eigenanteile aus der eigene Tasche zahlen.

Viele meinen, Pflege zu Hause sei günstiger als im Heim. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn zu Hause viel unentgeltliche Arbeit geleistet wird!

Heike Nordmann vom Kuratorium Deutsce Altershilfe, in „Individuelle Pflege: Zu Hause bleiben oder doch ins Pflegeheim?“

Beispiel: Unterbringung stationär im Pflegerad 2 (monatliche Kosten)

  • Einheitlicher Selbstbehalt: 897,-€
  • Ausbildungsrefinanzierungsbetrag : 52 €
  • Unterkunft: 508 €
  • Verpflegung: 273 €
  • Investitionskosten 628 €

Die pflegebedürftige Person muss monatlich: 2.358,-€ aus eigenen finanziellen Mittel zahlen!

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Fazit: ambulant vor Stationär

Der Gesetzgeber stärkt die ambulante Pflege vor der stationären Pflege. Da die Angehörigenpflege durch die urban geprägte zukünftige Generation zurückgehen wird, bleibt vielen Pflegebedürftigen nur die stationäre Unterbringung im Pflegefall übrig. Die höheren Kosten im Pflegeheim bezahlt der Pflegebedürftige. Sie möchten doch eine höhre Leistung absichern, dann nutzen Sie unseren komfortablen Pflegezusatzversicherung Vergleich.