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    Lock down – Corona und die Auswirkungen auf die Pflege

    Das Team um den Pflegeversicherung-Spezialisten Holger Rasch berät Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung.

    Lock down – Corona und die Auswirkungen auf die Pflege

    Aktuell erreichen uns im Zusammenhang mit dem Corona Virus zahlreiche Anrufe unserer Kunden. Die meisten möchten wissen worauf zu achten ist, wenn Angehörige im Pflegeheim betreut werden oder ein Pflegegrad beantragt werden muss und eine Begutachtung bevor steht.

    Grund für diese Verunsicherung sind die Beschlüsse des Bundes und der Länder zum Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime und über Besuchsverbote für alle einrichtungsfremden Personen. Dies dient besonders dem Schutz älterer und gesundheitlich beeinträchtigter Mitmenschen.

    Die Leute sind verunsichert, denn es gibt keine einheitlichen Regelungen. Erschwerend kommt hinzu, dass Kommunen und Kreise befugt sind striktere, individuelle und weitreichendere Regelungen zutreffen. Das schafft zunehmend Verwirrung bei den Angehörigen und Heimbewohnern gleichermaßen.

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    • Serviceleistungen können u.a. sein: Betreuung rund um die Beantragung eines Pflegegrades, Vor Ort Begutachtung, Hilfestellung im Widerspruchverfahren, Unterstützung bei Beatragung von Fördermitteln.
    • Leider ist es in diesem Fall nicht möglich eine Pflegezusatzversicherung oder einen staatlich geförderten Pflege Bahr abzuschließen!!
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    Häufig gestellte Fragen

    Aktualisierung vom 10.05.2020

    Es kommt zu Lockerungen in deutschen Alten-und Pflegeheimen. Nachzulesen in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (kurz Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO genannt).

    Diese gilt bundesweit, jedoch wird jede Einrichtung individuell prüfen, inwieweit diese Lockerungen durchgeführt werden. Viele Heime haben Bedenken und befürchten, dass die Infektionszahlen wieder in die Höhe schnellen.

    Von offizieller Seite heißt es, dass ab dem 10.05.2020 Besuche wieder zugelassen sind. Den Bewohnern ist erlaubt, einen Besucher pro Tag für eine Stunde zu empfangen. Die Besuche dürfen nur unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt werden. Zudem haben die Einrichtungen die Auflage jeden Besucher zu registrieren. Der Besucher muss sich anmelden, es muss dokumentiert werden, wer wann gekommen ist und wie Derjenige zu erreichen ist.

    Die Regelung gilt zunächst für 14 Tage. Dann wird sich zeigen, ob die Lockerungen eine gute Idee sind, oder sie wieder zurück genommen werden müssen.

    Was tun bei Aufnahmestopp in Alten- und Pflegeheime?

    Es gibt viele Gründe warum Menschen pflegebedürftig werden. Menschen die z.B. einen Schlaganfall oder einen Oberschenkelhalsbruch erlitten haben müssen oftmals von einen auf den anderen Tag pflegerisch betreut werden. Nicht immer ist das in den eigenen vier Wänden möglich. Die Pflegeeinrichtungen können trotz Aufnahmestopp unter bestimmten Voraussetzungen Patienten aufnehmen.

    Es gelten folgende Ausnahmen:

    Kann eine Einrichtung eine zweiwöchige Quarantäne der neuen Bewohner gewährleisten oder erfolgt die Aufnahme in einer singulären Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Reha-Einrichtung die gezielt auf die Bedürfnisse hergerichtet ist, so ist eine Aufnahme möglich.

    Findet eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit während der Pandemie statt?

    In Zeiten der Corona Krise wird die persönliche Pflegebegutachtung bis vorläufig Ende September 2020 ausgesetzt. Durch den MDK werden keine persönlichen Gutachten im häuslichen Umfeld oder in Pflegeheimen mehr durchgeführt. Dies dient dem besonderen Schutz pflegebedürftiger Menschen. Denn nach aktuellen Kenntnisstand kann eine Ansteckung besonders bei älteren Menschen, mit Vorerkrankung einen schweren Verlauf nehmen.
    Ab sofort wird zur Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs eine Telefonbegutachtung mit dem Pflegebedürftigen und dessen Bezugspersonen durchgeführt. Für laufende Begutachtungsprozesse wird die Einstufung mittels bereits vorliegender Informationen und ergänzender Telefoninterviews vorgenommen.
    Diese Vorgehensweise gilt auch für eine Höherstufung des Pflegegrades oder einen Pflegegradwiderspruch.

    Die Form der digitalen Begutachtung wird sowohl für den Medizinischen Dienst, als auch von MEDICPROOF, dem zuständigen Dienst für privatversicherte Pflegebedürftige durchgeführt.

    Hierdurch wird die Versorgung des Pflegebedürftigen auch in Zeiten der Pandemie gewährleistet.

    Über die genaue Vorgehensweise wird der Versicherte mit einem Ankündigungsschreiben informiert. Bei der Telefonbegutachtung ist eine gründliche Vorbereitung besonders wichtig. Versuchen Sie so viele Informationen und Dokumente wie möglich vorzubereiten, die Ihre Pflegesituation verdeutlichen. Hilfreich sind Krankenakten, Diagnosen, Arztbriefe und Entlassungspapiere aus dem Krankenhaus. Auch ein bereits geführtes Pflegetagebuch sowie eine Liste über regelmäßig eingenommene Medikamente können eingereicht werden.
    Denken Sie daran: bei dem Termin sollte Ihnen ein Familienmitglied, im Idealfall auch der beteiligte Pflegedienst oder ein unabhängigen Pflegeberater zur Seite stehen.

    Haben Sie Fragen zu Begutachtung dann wenden Sie sich bitte an den medizinischen Dienst vor Ort. Ansprechpartner finden Sie unter www.mdk.de

    Sind spezielle Hygieneregeln in Zeiten von Corona einzuhalten?

    Für pflegebedürftige Menschen ist eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich. Da sie oftmals unter chronischen Erkrankungen leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Deshalb sollte in dieser Zeit besonders auf Hygiene geachtet werden. Wenn Sie Angehörige besuchen, diese im Alltag betreuen oder sogar pflegen, sollten Sie sich strikt an bestimmte Hygienevorschriften halten. Dies sollten Sie auch in Ihren Alltag einbauen. Fassen Sie in der Öffentlichkeit so wenig wie möglich an und waschen Sie sich die Hände nach dem Kontakt mit anderen Personen, oder nach dem Einkaufen gründlich. Verspüren Sie Krankheitssymptome, versuchen Sie rechtzeitig alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren und beschränken Sie den Kontakt zu haushaltsfremden Personen auf das Nötigste.
    Solange die Gefahr einer Ansteckung besteht, tragen Sie bei der Pflege ihrer Angehörigen immer einen Mundschutz. Haben Sie keine Maske zur Hand, dann vermeiden Sie zu sprechen und atmen durch die Nase. Sie können auch aus Küchenkrepp einen provisorischen Mundschutz erstellen. Hierfür finden Sie im Netz zahlreiche Anleitungen. Mit diesen Maßnahmen können Sie das Risiko einer Tröpfcheninfektion senken.

    Vor jedem Kontakt waschen Sie sich gründlich, mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Seife. Halten Sie stets die Nies und Hustenetikette ein.
    Es ist selbstverständlich dass auch die Mitarbeiter jedes Pflegedienstes geschult sind Maßnahmen wie Händedesinfektion, Nutzung von Handschuhe und Mundschutz einzuhalten.

    Was versteht man unter kontaktarmer Pflege?

    Bei kontaktarmer Pflege unterscheidet man zwischen körperfremder und körpernaher Versorgung.
    Unter körperfremder Versorgung versteht man z.B. Aktivitäten wie die Zubereitung von Speisen, das Reinigen oder Lüften des Zimmers, die Versorgung mit Medikamenten aber auch Gespräche.
    Unter körpernaher Versorgung fallen z.B. alle medizinischen Leistungen.

    Auch in Zeiten der Kontaktverbote, benötigen Menschen pflegerische Leistungen. Dies geht leider nicht ohne persönlichen bzw. direkten Kontakt. Dennoch sollte die Pflege so weit wie möglich kontaktarm durchgeführt werden. Reduzieren Sie die Zahl der Besuche auf das Nötigste, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Es gilt kein Besuch für Kinder unter 16 Jahren, oder besonders für Personen mit Erkältungssymptomen.
    Soziale Kontakte sollten über digitale Kanäle erfolgen.

    Bei pflegerischer Betreuung, achten Sie bei körperfremde Versorgung darauf, dass sich die zu pflegende Person entweder nicht im gleichen Raum befindet oder möglichst weit von Ihnen entfernt aufhält.

    Bei körpernaher Versorgung, wie Wundversorgung, Körperpflege oder medizinischer Versorgung, ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch. Hier ist auf äußerste Hygiene zu achten.

    Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Pflegedienst nicht kommen kann?

    Nach Informationen der gesetzlichen Krankenkasse gilt folgendes:
    Kann ein Pflegedienst nicht kommen, darf der Versicherte auf private Hilfe zurückgreifen und diese über Sachleistung abrechnen. So kann auch ein hilfsbereiter Nachbar einspringen und dafür entlohnt werden. Für die genaue Vorgehensweise fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese hilft Ihnen auch bei der Suche nach weiteren Alternativen.

    Fazit – Lock Down – Corona und die Auswirkungen auf die Pflege

    Die jetzige Situation ist für uns alle neu und häufig auch sehr belastend. Die Geschwindigkeit der täglichen Änderungen haben ein Maß erreicht, welches uns oft kapitulieren läßt. Unter dem Motto „Nicht´s  so alt, wie die Maßnahme von heute“ !

    In diesem Sinne bleiben Sie wachsam und vor allem gesund!

    Dies sind nur einige Frage,n die unsere Kunden beschäftigen. Und wir beantworten Sie gerne. Wie gewohnt haben wir für unsere Kunden, zu jeder Zeit und über alle Kanäle ein offenes Ohr.

    Haben auch Sie Fragen rund um das Thema Pflege Pflegversicherung? Rufen Sie uns unter 02641-205445 an oder Schicken eine Mail an: info@pflegeversicherung-spezialisten.de

    https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2016/06/pflegeversicherung-ihre-ratgeber-2000px.jpg 1033 1999 Holger Rasch https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-pflegeversicherung-spezialisten-4c-340px.png Holger Rasch2020-05-11 14:40:572020-05-11 18:39:00Lock down – Corona und die Auswirkungen auf die Pflege
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