Voraussetzung Pflege Bahr für Beamte
Der staatlich geförderte Pflege Bahr ist besonders für Beamte geeignet. Beamte und beihilfeberechtigte Personen erhalten staatliche Förderungen beim Abschluss des Pflege Bahr.
Höhe der Förderung:
Seit dem 01.01.2013 wird für den staatlich geförderten Pflege Bahr ein Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr (bzw. 5 Euro pro Monat) gewährt. Dabei muss der Pflegetarif gewisse Mindestkriterien erfüllen. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt, kann die Versorgungslücke durch den Pflege Bahr verringert werden. Da sich aber auch mit der geförderten Pflege-Zusatzversicherung nur einen Teil der Versorgungslücke im Pflegefall schließen lässt, bieten viele Krankenversicherer zusätzlich einen „ungeförderten“ Pflegetarif als Ergänzung an.
Insbesondere Personen mit schweren chronischen Erkrankungen werden häufig bei privaten Pflegeversicherungen abgelehnt. Hier bietet der staatlich geförderten Pflege Bahr eine sinnvolle Alternative. Hier gelangen Sie zu unserem Pflege Bahr Vergleich.
Voraussetzungen für die Förderungen:
- es darf keine Pflegestufe vorliegen
- es darf kein Antrag auf Pflegebedürftigkeit vorliegen
- Die zu versichernde Person muss mindestens 18 Jahre alt sein
- der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,-€ (inkl. 5 € Förderung)
- es muss eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorhanden sein
- es darf kein weiterer Pflege Bahr bestehen
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