Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner 2018

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über den aktuellen Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner

Unser Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner 2017  für Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall. Gesundheit und Pflege gehören zu den großen Themen unserer Zukunft. Unsere Gesellschaft wird älter. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen. Bis zum Jahr 2050 wird es doppelt so viele Pflegefälle geben wie heute. Über 4,4 Millionen Menschen werden dann auf die Hilfe Dritter angewiesen sein.

Zum 01.101 2017 hat der Gesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetz II die bestehenden Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade umgestellt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wurden verbessert. Trotz allem bleibt es bei einer Teilkaskoabsicherung. Die gesetzlichen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit zu decken. Die Absicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ist weiterhin notwendig.

Weshalb benötigen Sie eine private Pflegeversicherung?

Vor kurzem wurde ich von einer lieben Kundin angesprochen “ Herr Rasch, warum muss ich den meine gesamten lebenslang mühsam aufgebauten Ersparnisse für die Pflege meines Mannes ausgeben? Ich habe doch eine Pflegeversicherung!“

Diese Worte klingen immer noch sehr traurig in meinen Ohren. Leider höre ich Ähnliches in abwandelter Form immer wieder in meinen vielen täglichen Beratungsgesprächen zur privaten Pflegezusatzversicherung. Und grundsätzlich hat die Dame ja recht. Gerade ältere Menschen verlassen sich auf die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherungen. Dabei haben die Politiker schon 1994 mit der Einführung der staatlichen Pflegeversicherung gesagt: „Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundabsicherung im Sonne einer Teilkasko-Versicherung konzipiert!

Beispielsweise kostet der stationäre Aufenthalt im Pflegegrad 4 durchschnittlich 3.400,-€. Davon übernimmt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung 1.775,- €. Es bleibt also eine monatlichen finanzielle Lücke von ca. 1.625 €.
Bei  einer angenommenen Pflegedauer von rund 5 Jahren kommen dann ca. 97.500 € zusätzliche Kosten auf Sie zu.

Diese Geld muss entweder aus eigenem vorhandenen Vermögen oder dem Vermögen der Kinder gezahlt werden. Erst wenn dort nichts mehr zu holen ist, übernimmt die Gemeinschaft, sprich das Sozialamt, die Kosten.

Wer ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert?

Seit 1994 besteht in Deutschland eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.
Jeder Bundesbürger ist dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert ist. Unser Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner ist sowohl für gesetzlich, als auch privat krankenversicherte geeignet.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Familienversicherte sind mitversichert, ohne Beitrag dafür zu zahlen.

Mitglieder der privaten Krankenversicherung
Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen, genau wie gesetzlich Versicherte auch, eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese ist von den Leistungen her identisch mit der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Aktuelle Pflegefälle in Deutschland

Jeder wünscht sich ein gesundes und selbstbestimmtes Leben. Dabei wird das Risiko, zu einem Pflegefall zu werden, leider von vielen unterschätzt. Und kann es jeden treffen.  Ein Unfall oder eine Krankheit kann zur Pflegebedürftigkeit führen.

Auch steigt mit zunehmenden Alter das Risiko pflegebedürftig zu werden. Im Durchschnitt wird in Deutschland jeder zweite Mann (48%) und zwei von drei Frauen (67%) im Laufe Ihres Lebens einmal pflegebedürftig.

Frauen
Männer

Quelle: Barmer Pflegereport 2016

Wie sieht die Entwicklung aus?

Dank des medizinischen Fortschritts, veränderter Arbeit und besserer Ernährung werden wir im Älter. Unsere Hoffnung den letzten Lebensabschnitt in körperlicher und geistiger Gesundheit zu erleben, wird leider nicht immer erfüllt. Derzeit sind in Deutschland über 2.6 Millionen Menschen auf die Pflege angewiesen und diese Zahl steigt kontinuierlich. Tendenz steigend. Prognosen zufolge wird sich die Zahl bis zum Jahr 2050 verdoppelt haben. Über 4 Millionen Pflegebedürftige müssen dann finanziert werden. Damit stehen fast 30 Millionen ältere Menschen einer deutlich schrumpfenden Anzahl von Jüngeren gegenüber. Diese Herausforderungen zu bewältigen, gehören zu den Aufgaben unserer Gesellschaft.

Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen (in Mio)

2015 (2,66 Mio)
2020 (2,85 Mio)
2030 (3,31 Mio)
2040 (3,64 Mio)
2050 (4,36 Mio)

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen will, muss die gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen. Dabei sollen alle Pflegedürftigen, unabhängig ob gesetzlich oder privat krankenversichert, die gleichen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

 

Was bedeutet pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftigkeit besteht nur, soweit die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.

Dabei unterscheiden wir die Pflegerade 1,2,3,4 und 5. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder eines anderen zugelassenen Institutes wird die pflegebedürftige Person nach einem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) beurteilen. In diesem Begutachtungsverfahren fließen sechs unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung ein. Die sich daraus ergebenden Punkte regeln die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über den Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Begutachtung - kostenloser Pflegeversicherung Vergleich

Die 6 Bewertungsmodule:

Wird mit 10% bewertet

Zur Mobilität gehören alle Bereiche, in denen der Betroffenen sich selbstständig bewegen muss. Dazu zählen zum Beispiel das morgendliche Aufstehen, der Gang ins Badezimmer, der tägliche Einkauf oder die selbstständige Fortbewegung im Wohnbereich oder Wohnumfeld.

Wird mit 15 Prozent bewertet, wenn der Punktewert höher als bei Punkt 3 ist

Einer der entscheidendsten Punkte ist hier die Fähigkeit, ob die betroffene Person in der Lage ist, Risikosituationen zu erkennen, einzuschätzen und vorzubeugen. Dazu zählt auch die Fähigkeit, der räumlichen und zeitlichen Orientierung, das Verstehen und das Reden mit anderen Personen und die eigene soziale Einbindung in das tägliche Leben.

Wird mit 15 Prozent, wenn der Punktewert höher als bei Punkt 3 ist.

Einer der entscheidendsten Punkte ist hier die Fähigkeit, ob die betroffene Person in der Lage ist, Risikosituationen zu erkennen, einzuschätzen und vorzubeugen. Dazu zählt auch die Fähigkeit, der räumlichen und zeitlichen Orientierung, das Verstehen und das Reden mit anderen Personen und die eigene soziale Einbindung in das tägliche Leben.

wird mit 40% bewertet

Hier wird begutachtet, inwieweit die betroffene Person ihr Leben selbst „in die Hand nehmen kann“. Dazu gehören zum Beispiel, ob die betroffene Person sich selbstständig aus und anziehen kann, bei der täglichen Körperhygiene Hilfe benötigt, Essen und Trinken selbstständig zubereitet und eingenommen werden können, sowie ein eigenständiger Gang zur Toilette möglich ist.

Wird mit 20% bewertet

Was sich zuerst sehr schwierig anhört, ist eigentlich sehr einfach zu erklären. Zu diesem Punkt gehört alles, was die betroffene Person in Eigenverantwortung für die Erhaltung der Gesundheit machen kann. Ist der oder die Betroffene in der Lage, Medikamente korrekt einzunehmen? Können Blutzuckermessungen eigenständig durchgeführt werden? Können die Betroffenen, auch mit Hilfsmitteln wie einem Rollator oder einer Prothese, eigenständig einen Arzt aufsuchen?

Wird mit 15% bewertet

Hier wird noch einmal gesondert die Fähigkeit bewertet, selbstständig den Tagesablauf zu gestalten. Begutachtet wird zum Beispiel, ob der Betroffene noch eigenständig seine oder ihre Kontakte pflegt, sei es nun durch Telefongespräche, Besuche beim Kaffeekränzchen, der Skatrunde oder einem Spaziergang im Park.

Welche Pflegegrade gibt es?

Bis Ende 2016 gab es die Pflegestufen 0 – III. Um den Pflegebedürftigen gerechter zu werden, wurden zum 1.1.2017 fünf Pflegegrade eingeführt. Insbesondere demenziell erkrankte Personen (früher Pflegestufe 0) erhalten ab dem 01.01.2017 deutlich höhere Leistungen.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Als Ausnahme gelten Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen. Diese waren die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ hatten., Diese können auch den Pflegegrad 5 erhalten, auch wenn sie die notwendigen 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben.

Welche Leistungen gibt es?

Pflegebedürftig sein bedeutet für die Familien häufig neben der psychischen Belastungen und hohe finanzielle Belastungen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Die gesetzlichen Leistungen sind u.a. abhängig vom festgestellten Pflegegrad und der Art der Pflege.

Pflege zu Hause (ambulante Pflege)

1. Pflegegeld
Pflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Dieses wird alternativ zur Pflegesachleistung gezahlt.
2. Pflegesachleistungen
Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. Sie wird vor allem für die Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet.

Pflegegradmtl. Pflegegeld (bei Angehörigenpflege)mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienst)
1125,-€ *)
2316,- €689,-€
3545,-€1.298,-€
4728,-€1.612,-€
5901,-€1.995,-€

*) als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

Pflege in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)

1. Kurzzeit-Pflege
Einmal pro Kalenderjahr und für längstens vier Wochen kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorübergehend weder eine häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Der Pflegebedürftige wird vorübergehend in einer zugelassenen Kurzzeit-Pflegeeinrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, ganztägig betreut. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter bezahlt.
2. Teilstationäre Pflege
Hierbei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts gepflegt wird. Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die
Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Darüber hinausgehende Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.
3. Vollstationäre Pflege
Wenn weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer durch einen Versorgungsvertrag zugelassenen Einrichtung der vollstationären Pflege erfolgt.

PflegegradKurzzeitpflege (pro Jahr)Teilstationäre Pflege (monatlich)vollstationäre Pflege (monatlich)
1125,-€
21.612,-€689,-€770,-€
31.612,-€1.298,-€1.262,-€
41.612,-€1.612,-€1.775,-€
51.612,-€1.995,-€2.005,-€

Sonstige Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:

Moatlich bis 12,80  € für technische Hilfsmittel, die bei der Mobilität helfen und zur Linderung von Beschwerden beitragen. Technische Hilfsmittelwerden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Die zuständige Pflegekasse verfügt über ein sogenanntes Pflegehilfsmittelverzeichnis, in dem alle Möglichkeiten aufgelistet sind.

Dazu zählen vor allem Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Inkontinenzartikel, Krankenunterlagen und Körperpflegeartikel. Es werden hierfür bis zu 40 Euro je Kalendermonat gezahlt.

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden in bestimmten Fällen Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege überhaupt ermöglicht.

Wer haftet im Pflegefall?

Wer kommt für die Pflegekosten auf, wenn das eigenen Vermögen nicht ausreicht?

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nach §1601 klärt das sehr klar!

„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“.

Neben den Ehepartner haften insbesondere die erwachsenen Kinder für den Pflegeunterhalt. Dabei prüft das Sozialamt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kinder und berechnet dann die Höhe der Unterhaltszahlungen.

Vorsorgemöglichkeiten

Rechtzeitig Vorsorge zu treffen, gibt immer ein gutes Gefühl. Für sich selbst und auch für die Angehörigen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie die finanzielle Vorsorge treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung halten Sie Ihre persönlichen Wünsche fest. Einmal richtig geregelt, können Sie Ihr Leben beruhigter genießen.

Vorsorgevollmacht

Wer nicht möchte, dass im Pflegefall das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin als gesetzlichen Vertreter bestellt, sollte seine Wünsche vorher schriftlich in einer Vorsorgevollmacht formuliert haben. Die Vorsorgevollmacht kann zum Beispiel auch Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten oder Behördengänge beinhalten.

Patientenverfügung

Neben der Vorsorgevollmacht sollte auch eine Patientenverfügung bestehen, die eigene Vorstellungen für spätere Gesundheitsfürsorge zum Ausdruck bringt. Sie ist in § 1901 a und b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und bedarf der Schriftform. Es ist sicher nicht einfach, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, doch wer sich diese Fragen nicht stellt, muss im Ernstfall damit rechnen, dass andere für ihn die Entscheidung treffen.

Unser Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner

Hier gelangen Sie zu unserem komfortablen Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner nach den neuen Pflegegraden.

Zum Pflegezusatzversicherung Vergleich