Arten der privaten Pflegeversicherung
Die Versicherer bieten unterschiedliche Absicherungsformen in der privaten Pflegeversicherungen an – Wir erklären die Unterschiede!
Arten der privaten Pflegeversicherung
Die verbreitesten Möglichenkeiten zur finanziellen Absicherung im Pflegefall erklären wir hier:
- Pflegetagegeld
- Pflegebahr
- Pflegerentenversicherung
- Pflegekostenversicherung
Vergleich | Pflege Tagegeld | Pflege Bahr | Pflege Rente | Pflege Kosten |
---|---|---|---|---|
Leistungen für ambulante und stationäre Pflege | Ja | Ja | Ja | Ja |
Leistung auch bei Angehörigenpflege | Ja | Ja | Ja | Nein |
Kostennachweis | Nein | Nein | Nein | Ja |
garantierte Pflegeleistungen | Ja | Ja | Nein | Nein |
stattliche Förderung | Nein | Ja | Nein | Nein |
Alternative Begutachtung | Nein | Nein | ja* | Nein |
geschlossene Gesundheitsfragen | ja* | – | Nein* | nein* |
limierte Leistungen | nein | ja | nein | ja |
Risiko Beitragssteigerung | nein | ja | nein | nein |
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung wird von den Krankenversicherungen angeboten. Sie ist eine reine Risikoversicherung, das heißt, bei einer Kündigung besteht kein Rückkaufswert und man bezahlt die. Sie wird als Pflegegeld pro Tag berechnet und dann für die monatliche Auszahlung mit dem Wert „30“ multipliziert. Sie bietet die kundenfreundlichsten Bedingungen mit sehr großen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Beitrag ist im Vergleich zur Pflegerentenversicherung wesentlich günstiger. Das versicherte Pflegegeld kann jeweils für die einzelnen Pflegestufen versichert werden und die Auszahlungen stehen zur freien Verfügung und orientieren sich im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung nicht an tatsächlichen Kosten.
Detaillierte Informationen zu Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie auf unserer Expertenseite: Pflegetagegeldversicherung
Pflege Bahr
Der Gesetzgeber hat daher schon 2013 die Notwendigkeit einer privaten Pflegeversicherung erkannt und die staatlich geförderte private Pflegeversicherung auch umgangssprachlich „Pflegebahr“ genannt, ins Leben gerufen.
Detaillierte Informationen zum staatlich geförderten Pflege Bahr erhalten Sie auf unserer Expertenseite: Pflege Bahr. Ein Vergleich der besten Pflege Bahr Tarife 2017 finden Sie hier: Pflege Bahr Vergleich
Gesetzliche Mindestleistungen des Pflege Bahr
Die gesetzlich festgelegten Mindestleistungen des staatlich geförderten Pflege Bahr sind nach Graden festgelegt. Das heißt je nach Pflegegrad müssen bestimmte Anteile, des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes ausgezahlt werden. (Der festgestellte Pflegerad bemisst sich aus dem Grad der Selbstandigkeit einer Person) Dabei hat der Pflegegrad 5 immer die 100% und eine Mindestleistung von 600,-€ pro Monat.
- Pflegegrad 1: mindestens 10 Prozent
- Pflegegrad 2: mindestens 20 Prozent
- Pflegegrad 3: mindestens 30 Prozent
- Pflegegrad 4: mindestens 40 Prozent
- Pflegegrad 5: 100 Prozent (mindestens 600 €)
Jeder Versicherer hat die Möglichkeit diese Sätze zu erhöhen. Allerdings muss er dabei beachten, dass er nicht mit der Erhöhung die maximale Leistung überschreitet, die der Gesetzgeber ebenfalls reglementiert hat. Das Pflegetagegeld darf in keiner Stufe höher sein, als die von der sozialen Pflegeversicherung gewährten Leistungen.
Was Sie unbedingt beachten sollten:
Die Pflege Bahr-Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der Wartezeit.
Häufig wird der staatlich geförderte Pflege Bahr von Personen genutzt, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr in freine Pflegetarife eintereten können. Lesen Sie auch dazu unseren Beitrag: Pflegeversicherung bei Vorerkrankungen oder besuchen unseren Expertenseite: pflegeversicherung-ohne-gesundheitsfragen.info
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung wird von den Lebensversicherungen angeboten und hat den Vorteil, dass auch eine Todesfallleistung versichert werden kann. Hierdurch kann bei Nichtinanspruchnahme eine Rückerstattung der Beiträge erfolgen. Die Pflegerentenversicherung kann sich gerade bei Personen, die jünger als 40 Jahre sind, rechnen. Durch den zusätzliche Sparanteil ist der Beitrag jedoch meistens wesentlich höher als bei der Pflegetagegeldversicherung. Das versicherte Pflegegeld kann jeweils für die einzelnen Pflegestufen versichert werden und die Auszahlungen stehen zur freien Verfügung und orientieren sich im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung nicht an tatsächlichen Kosten.
Detailierte Informationen zur Pflegerentenversicherung erhalten Sie auf unserer: Expertenseite zur Pflegerentenversicherung
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung wird von den Krankenversicherungen angeboten und ist wie das Pflegetagegeld eine reine Risikoversicherung. Es werden keine garantierten Tagegelder festgelegt, sondern prozentuelle Erstattungen der Restkosten im Pflegebereich. Die Kosten müssen normalerweise einzeln nachgewiesen werden. Bei einer stationären Pflege ist dies noch umsetzbar, aber bei der ambulanten Pflege durch Angehörigen mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Pflegekostenversicherung ist liegt im durchschnittlichen Beitrag leicht unter den der Pflegetageldversicherung.
Detailierte Informationen zur Pflegerkostenversicherung erhalten Sie auf unserer: Pflegekostenseite Seite
Aktuell beziehen ca. 2,5 Mio. Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Im Jahre 1995 hat der Gesetzgeber mit der staatlichen Pflege-Pflichtversicherung nur eine „Teilkaskoabsicherung“ des Pflegerisikos eingeführt. Mit der letzten Ausbaustufe des Pflegestärkungsgesetz II wurden zum 01.01.2017 die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angepasst.
Pflegegrad | Pflegegeld (ambulant) | Pflegesachleistung (ambulant) | Stationäre Pflege |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 €* | 125 € | |
Pflegegrad 2 | 316 € | 698 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.298 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.612 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1.995 € | 2.005 € |
*) der Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.
Was bedeutet :
Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die bezahlt wird, wenn zum Beispiel Angehörige die zu pflegende Person betreuen. Beim reinen Pflegegeld ist kein Nachweis der Kosten notwendig. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist grundsätzlich eine steuerfreie Einnahme.
Fazit: Arten der privaten Pflegeversicherung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Pflegefall. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Absicherungsart für Sie die richtige ist, dann kontaktieren Sie un bitte. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung!