Pflegekostenversicherung Vergleich
Die Pflegekostenversicherung ist neben der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegerentenversicherung die dritte Form der finanziellen Absicherung im Pflegefall. Lesen Sie hier die Vor- und Nachteile dieser Absicherungsart.
Möglichkeiten zur Pflegeabsicherung
Neben der Pflegekostenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten zur finazanziellen Absicherung im Pflegefall.
Die Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung gehört zu den ungeförderten privaten Pflegezusatzversicherung. Sie wird von den Krankenversicherungen angeboten. Im Pflegefall decken die gesetzlich zugesicherten Leistungen der Pflegepflichtversicherungen nur einen Teil der eigentlichen Pflegekosten. Die Restkosten werden durch eine Pflegekostenversicherung prozentual übernommen. Dabei haben sich zwei grundlegende Modelle durchgesetzt. Entweder werden die gesetzlichen Pflegeleistungen um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt oder die anfallenden Restkosten werden ganz oder zum Teil übernommen, zumindest bis zum Erreichen einer Jahreobergrenze.
Vorteile der Pflegekostenversicherung
- Die Höhe der Leistungen erhöhen sich automatisch mit den Kosten im Pflegebereich
Nachteile der Pflegekostenversicherung
- hohe Beitragssteigerungen wahrscheinlich
- Die Auszahlung ist zweckgebunden – hoher administrativer Aufwand
- nur wenig Anbieter
Zum Pflegekostenversicherung Vergleich
Pflegekostenversicherung – darauf sollten Sie achten
Die Unterschiede bei einer Pflegekostenversicherung liegen wie so häufig im Detail. Einige Versicherer schließen einige sonst selbstverständliche Pflegeleistungen von der Übernahme aus. Hierzu gehören Kosten für:
- Verhinderungspflege
- technische Hilfmittel
- Tages- und Nachtpflege
- vollstationäre Pflege
- zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz
Für wen lohnt die Pflegekostenversicherung?
Die Pflegekostenversicherung führt neben der Pflegerentenversicherung und der Pflegetagegeldversicherungen ein Schattendasein. Die pflegebedürftige Person erhält keine „Geld“ zur freine Verfügung. Zahlungen, die Kosten werden direkt abgerechnet. In der Regel lohnt ein Abschluss nur für denjenigen, der weiß, dass er professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchte, da die Pflege durch Angehörige meist nicht mit versichert ist. Alternativ sollte daher immer der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung oder einer Pflegerentenversicherung erwogen werden.
Weshalb eine Pflegekostenversicherung ?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 als Pflichtversicherung eingeführt und ist im SGB XI geregelt. Sie hat die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische und praktische Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen werden dabei individuell nach einem festzustellenden „Grad der Pflegebedürftigkeit“ – den sogenannten Pflegegraden – gewährt. Dabei ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur als „Teil-Kaskolösung“ konzipiert. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Kosten im Pflegefall durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden.
Entwicklung Anzahl der Pflegebedürftigen in Millionen
Mit der Pflegebedürftigkeit werden folgende Fragen akut:
- Wer kümmert sich um mich?
- Wer kann mich pflegen?
- Was kosten ambulante Pflegedienste?
- Was kostet ein Pflegeheim!
- Wer kommt für die Kosten auf?
Pflegebedürftige belasten ihre Angehörigen, da sie oft auf deren Hilfe angewiesen sind. Insbesondere bei Demenz können Familienmitglieder die Belastungen nur mit großer physischer und psychischer Kraft erfolgreich meistern. Hinzu kommt bei einem Pflegefall noch ein erheblicher Finanzaufwand für die Pflegekosten. Die monatliche Pflegelücke liegt je nach Pflegegrad bei mehreren Hundert bis zu viertausend Euro und das Montat zu Monat.
Was zahlt die gesetzlicher Pflegeversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden im XI. Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Für viele ist das Pflegegeld der wichtigste Leistungsbaustein der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber in der häuslichen Pflege zwischen der Pflege durch Angehörige und der Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst.
Pflegebedürftig sein bedeutet für die Familien häufig neben der psychischen Belastungen und hohe finanzielle Belastungen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Die gesetzlichen Leistungen sind u.a. abhängig vom festgestellten Pflegegrad und der Art der Pflege.
Pflege zu Hause (ambulante Pflege)
1. Pflegegeld
Pflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Dieses wird alternativ zur Pflegesachleistung gezahlt.
2. Pflegesachleistungen
Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. Sie wird vor allem für die Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet.
Pflegegrad | mtl. Pflegegeld (bei Angehörigenpflege) | mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienst) |
---|---|---|
1 | 125,-€ *) | |
2 | 316,- € | 689,-€ |
3 | 545,-€ | 1.298,-€ |
4 | 728,-€ | 1.612,-€ |
5 | 901,-€ | 1.995,-€ |
*) als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.
Pflege in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
1. Kurzzeit-Pflege
Einmal pro Kalenderjahr und für längstens vier Wochen kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorübergehend weder eine häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Der Pflegebedürftige wird vorübergehend in einer zugelassenen Kurzzeit-Pflegeeinrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, ganztägig betreut. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter bezahlt.
2. Teilstationäre Pflege
Hierbei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts gepflegt wird. Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die
Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Darüber hinausgehende Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.
3. Vollstationäre Pflege
Wenn weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer durch einen Versorgungsvertrag zugelassenen Einrichtung der vollstationären Pflege erfolgt.
Pflegegrad | Kurzzeitpflege (pro Jahr) | Teilstationäre Pflege (monatlich) | vollstationäre Pflege (monatlich) |
---|---|---|---|
1 | – | – | 125,-€ |
2 | 1.612,-€ | 689,-€ | 770,-€ |
3 | 1.612,-€ | 1.298,-€ | 1.262,-€ |
4 | 1.612,-€ | 1.612,-€ | 1.775,-€ |
5 | 1.612,-€ | 1.995,-€ | 2.005,-€ |
Versorgungslücke schließen mit einer Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung schützt nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch seine Kinder. Die Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn sie pflegebedürftig werden und deren Vermögen aufgebraucht ist. Der Staat springt erst ein, wenn die Kinder ihren Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen können.