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    Pflegeversicherung für Frauen

    Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren warum die Pflegeversicherung für Frauen so wichtig ist.

    Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau pflegebedürftig wird, viel höher als bei Männern, was vermutlich den meisten Menschen gar nicht bewusst ist.

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    • Pflegeversicherung für Frauen 1
    • TT Punkt MM Punkt JJJJ
    • Serviceleistungen können u.a. sein: Betreuung rund um die Beantragung eines Pflegegrades, Vor Ort Begutachtung, Hilfestellung im Widerspruchverfahren, Unterstützung bei Beatragung von Fördermitteln.
    • Leider ist es in diesem Fall nicht möglich eine Pflegezusatzversicherung oder einen staatlich geförderten Pflege Bahr abzuschließen!!
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    Warum eine Pflegeversicherung für Frauen ?

    Nun stellt sich doch die Frage woran es liegt, dass Frauen im Alter eher auf Pflege angewiesen sind als Männer. Beziehungsweise was sie eben aufgrund dieser Tatsache beachten sollten, um vorzusorgen. Darauf möchte ich in diesem Blogbeitrag genauer eingehen und dabei einen der wichtigsten Gründe für die Bedürftigkeit, nämlich die höhere Lebenserwartung der Frauen, genauer erläutern. Danach werde ich auf die Wichtigkeit und die Kriterien einer Pflegeversicherung zu sprechen zu kommen.

    Anteil Frauen und Männer in der häuslichen Pflege

    Frauen
    Männer

    Anteil Frauen und Männer in der stationären Pflege

    Frauen
    Männer

     Wahrscheinlichkeit für Frauen „Pflegefall“ zu werden

    Im Dezember 2013 waren 2,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, davon waren 65% Frauen. Besonders gross ist der Unterschied in der stationären Pflege. Hier sind 73% aller in der stationären Pflege unterbrachten Personen, Frauen. (Quelle: statistisches Bundesamt 2013)

    Das nachfolgende Diagramm aus den Daten des Barmer Pflegereports (2009) zeigt dies sehr eindrücklich.

    Frauen (in den Jahren 2005 – 2009 Verstorbene)

    Pflegestatistik von verstorbene Frauen 2005-2009 (aus dem Barmer Pflegereport 2009)

    Aus den Daten erkennen Sie leicht: 73% aller Frauen werden im Laufe Ihres Lebens einmal pflegebedürftig!

    Warum werden Frauen oftmals älter als Männer?

    Wie oben schon erwähnt, hängt die hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau eher pflegebedürftig wird als ein Mann, erkennbar mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Doch was sind die Gründe dafür?

    Gerade in der heutigen Zeit ist dies darauf zurückzuführen, dass die jetzigen Rentner und Pensionäre zur Kriegs- und frühen Nachkriegsgeneration gehören. Im grausamen  zweiten Weltkrieg sind an der Front viele junge Männer getötet worden. Diese Folgen sehen wir heute als tiefen Einschnitte in der Alterspyramide. Auch die durchschnittlich höhere und längere körperliche Tätigkeit führ dazu, dass Frauen eine höhere durchschnittliche Lebenserwartung als Männer haben.

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass aktuelle Statistiken deutlich zeigen, dass der Großteil der pflegebedürftigen Menschen in stationären Pflegeheimen weiblich ist.
    In etwa 70 % aller Fälle überleben Frauen ihre Männer. Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Frau im Alter irgendwann auf sich allein gestellt sind. Daher raten Experten, sich somit früh damit befassen. Was passiert, wenn man wirklich einmal nicht in der Lage sein sollte, für sich selbst zu sorgen.
    In vielen Fällen wird es so aussehen, dass die dann zu pflegende Person die Kosten für die benötigte Pflege, aufgrund der geringen Renten nicht mehr allein tragen kann.  Dann müssen die Kinder des Pflegebedürftigen finanziell einspringen. Das wird häufig sehr schwierig, da die Kinder häufig auch für eine eigene Familie aufkommen müssen. (Siehe auch „Kinder haften für ihre Eltern)

    Wie finde ich die passenden Pflegeversicherung für Frauen?

    Aufgrund der vorigen genannten Gründe ist es generell, aber besonders auch für Frauen, um so wichtiger, gerade hier eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Hiermit können die entstehenden Mehrkosten aufgefangen werden können. Natürlich stellt sich den meisten von Ihnen jetzt die Frage: Was soll das alles kosten und ist es möglich, dass alles auf meine Bedürfnisse zugeschnitten wird?

    Dazu lässt sich zunächst sagen, dass die privaten Pflegetagegeldversicherungen mittlerweile sehr gute und vor allem flexible Tarife für alle Altersklassen anbieten. Damit dies bestmöglich geschehen kann, wird grundsätzlich eine Analyse des persönlichen Absicherungsbedarfs empfohlen. Daher finden Sie in unserem Pflegeversicherung Vergleich die Möglichkeit leicht und einfach Ihren persönlichen Bedarf zu ermittlen.

    Es gilt dabei unter anderem zu berücksichtigen, wie viel des monatlichen Einkommens für die jeweiligen Pflegestufen eingebracht werden kann, was mit Sicherheit von Person zu Person variiert. Vermutlich können Sie zum Beispiel in der Pflegestufe I nur einen geringeren Teil Ihres Einkommens einbringen, da Sie ja noch aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und dadurch auch höhere Ausgaben für diverse Dinge haben.

    Alternative: der staatlich geförderte Pflege Bahr

    Wenn die Versicherer Sie aufgrund Ihrer Vorerkrankungenen ablehnen, ist eine Absicherung über den staatlich geförderten Pflege Bahr möglich. Durch die gesetzlichen Vorgaben werden keinerlei Gesundheitfragen gestellt. Jede Person, die noch keinen keine Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, ist grundsätzlich versicherbar. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Pflege Bahr!

    Sie haben eine andere Vorerkrankung? Dann besuchen Sie unsere Expertenseite Ratgeber Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

    Aktuelle Pflege Bahr Tarife 2020

    Zum 01.101.2017 wurde alle bestehenden Pflege Bahr Tarife überarbeitet und nach den neuen Pflegegraden ausgerichtet.

    • Pflege Bahr R+V
    • Pflege Bahr DKV
    • Pflege Bahr UKV
    • Pflege Bahr Münchener Verein

    Personen mit schweren chronischen Erkrankungen werden häufig bei privaten Pflegeversicherungen abgelehnt. Hier bietet der staatlich geförderten Pflege Bahr eine sinnvolle Alternative. Hier gelangen Sie zu unserem Pflege Bahr Vergleich mit den besten Tarifen 2017

    Die Pflegeleistungen

    PflegegradPflegegeld (ambulant)Pflegesachleistung (ambulant)Stationäre Pflege
    Pflegegrad 1125 €*125 €
    Pflegegrad 2316 €698 €770 €
    Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
    Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
    Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €

    *) der Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

    Was bedeutet:

    Pflegegeld

    Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die bezahlt wird, wenn zum Beispiel Angehörige die zu pflegende Person betreuen. Beim reinen Pflegegeld ist kein Nachweis der Kosten notwendig. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist grundsätzlich eine steuerfreie Einnahme.

    Pflegesachleistung

    Die Pflegesachleistung ist eine der wichtigsten Leistungspositionen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei der Pflegesachleistung übernehmen professionelle Pflegekräfte (ambulanter Pflegedienst) die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.

    Kombination

    In vielen Fällen ist auch eine Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege sinnvoll. Zum Beispiel können die Angehörigen die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen, während der ambulante Pflegedienst die Grundpflege übernimmt. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, darf dabei 100% nicht übersteigen. Die Tages- oder Nachtpflege kann seit dem 01. Januar 2015 zusätzlich in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

    Vollstationäre Pflege

    In der vollstationären Pflege verrechnet die gesetzlichen Pflegekasse die Pflegeleistungen direkt mit dem Pflegeheim. Die pflegebedürftige Person hat dann noch den sogenannten einrichtungseinheitlichen Selbstbehalt, die Verpflegungskosten, sowie die Instandhaltungskosten (Kaltmiete) selbst zu tragen. Der einrichtungseinheitliche Selbstbehalt, soll laut dem Gesetzgeber im Bundesdurchschnitt 580,-€ mtl. betragen.

    Die unterschiedlichen Pflegegrade im Detail

    Mit dem neuen Prüfungsverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) wird der Antragsteller anhand eines Fragenkataloges auf den Grad der Selbstständigkeit überprüft. Der Grad der Selbstständigkeit wird dabei nach einem Punktesystem in 6 unterschiedlichen Bereichen (Module) ermittelt. Je höher der Grad Selbständigkeit ist, desto weniger Punkte erhält der Antragsteller.

    Pflegegrad 1

    Den Pflegegrad 1 erhält der Antragsteller, wenn der Gutachter eine Mindestpunktzahl von 12,5 Punkten bestätigt.

    In den meisten Fällen werden Personen mit Pflegegrad 1  körperlich und geistig recht noch beweglich sein – Ihnen testiert  der  Gutachter eine:

    geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Für den Pflegegrad 1 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-  mtl. – für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 2

    Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 27 und < 47,5 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:

    erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Für den Pflegegrad 2 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 316,- €  mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 689,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 689,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 770,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 3

    Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 47,5 und < 70 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:

    schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Für den Pflegegrad 3 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 545,- €  mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 1.298,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 1.298,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 1.262,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 4

    Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:

    schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Für den Pflegegrad 4 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 728,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 1.612,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 1.612,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 1.775,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Pflegegrad 5

    Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, muss dem Antragsteller bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 90 und <100 Punkten ermittelt werden. Ihnen testiert der Gutachter eine:

    schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

    Für den Pflegegrad 5 erhalten Sie folgende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

    • 125,-€ mtl. Entlastungsbeitrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • 901,- € mtl. als Pflegegeld (Angehörigenpflege)
    • 1.995,- € mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
    • 1.995,-€ mtl. in der teilstationären Pflege
    • 2.005,-€ mtl. für die vollstationäre Pflege
    • bis zu 4.000,-€ Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen (einmalig)
    • 18,36 € mtl. Zuschuss für technische Hilfsmittel
    • 40,-€ Pauschalförderung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
    • kostenlose Beratungen und Pflegekurse

    Die Pflegestufen  (alt)

    Für die meisten Menschen ist eines der wichtigsten Leistungskriterien die Höhe der Zahlungen in den Pflegestufen 0-3. Und was bedeuten diese einzelnen Stufen beziehungsweise wie kann man zwischen ihnen unterscheiden?

    Pflegestufe 0

    Die Pflegestufe 0 wird für Personen verwendet, die zwar im Alltag erheblichen Hilfebedarf haben, jedoch nicht die geforderten Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllen, weil z.B. der erforderliche zeitliche Umfang für die Grundpflege nicht erreicht wird. Häufig sind davon z.B. Personen betroffen, die an Demenz erkrankt sind, die rein körperlich betrachtet noch in der Lage sind, ihre tägliche Grundpflege selbst auszuführen.

    Pflegestufe I

    Erhebliche Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens einmal täglich auf Hilfe in mindestens zwei der Bereiche Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen ist und gleichzeitig mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der Hilfebedarf muss in Pflegestufe I im Durchschnitt mindestens 90 Minuten pro Tag betragen, wobei davon mindestens 45 Minuten auf den Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen müssen.

    Pflegestufe II

    Schwere Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe II liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten auf Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen ist und darüber hinaus mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der Hilfebedarf muss in Pflegestufe II im Durchschnitt mindestens 3 Stunden pro Tag betragen, wobei davon mindestens 2 Stunden auf den Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen müssen.

    Pflegestufe III

    Schwerstpflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III liegt dann vor, wenn die pflegebedürftige Person täglich rund um die Uhr (auch Nachts) auf Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen ist und zusätzlich mehrmalig in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

    Der Hilfebedarf muss in Pflegestufe III im Durchschnitt mindestens 5 Stunden täglich betragen, wobei davon mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen müssen.

    Pflegestufe o

    Nach aktueller Studien ist in einer Gesellschaft, wie beispielsweise Deutschland, durch die sehr hohe Lebenserwartung das Risiko einer demenziellen Erkrankung sehr hoch. Dies ist auch durch Zahlen zu belegt, denn mittlerweile gibt es über 1,4 Millionen an Demenz erkrankte Personen in Deutschland.
    Für an Demenz erkrankte Menschen ist häufig eine rundum Betreuung  notwendig. Doch leider sieht der aktuelle Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur bis zu 123 € monatlich für die betroffenen Personen vor.
    Das ist viel zu wenig Geld ist, um die entstehenden Kosten decken zu können und den Erkrankten ein einfacheres Leben und vor allem einen erleichterten Alltag bieten zu können.

    Dies zeigt, dass dieser geringe Zuschuss eines der großen Probleme in der gesetzlichen Pflegeversicherungen ist. Viele Personen mit demenziellen Erkrankungen und ohne körperliche Einschränkung werden nicht in die höheren Pflegestufen I-III eingestuft werden. In vielen Fällen übernehmen die Kinder dann die Pflege der Eltern, was mit Sicherheit eine große zeitliche als auch psychische Belastung bedeutet. Oder wenn diese Zeit eben nicht da ist, muss ein Pflegedienst beauftragt werden. Dieser kann aber aus diesem „minimalen“ Zuschuss nicht komplett bezahlt werden kann. Deshalb müssen auch hier entweder die Kinder zahlen.

    Pflegestufe I

    Zur Pflegestufe I zählen Personen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit, was bedeutet, dass täglich ein zeitlicher Aufwand von ca. 90 min erforderlich ist. Diese sind aufgeteilt in 45 oder mehr min. Grundpflege und mehrmaliger Hilfe in der Woche beim Haushalt wie z.B. einkaufen gehen und putzen. Vorgesehen sind dafür monatlich lediglich 244€ im Monat, womit auch in diesem Fall ein Pflegedienst vermutlich nicht bezahlt werden kann.

    Pflegestufe II

    Schwer pflegebedürftige Menschen werden in die Stufe II eingeordnet, für welche im Allgemeinen ein ungefährer Aufwand von drei Stunden täglich eingeplant wird. Für die Grundpflege werden dabei mindestens zwei Stunden vorgesehen, die allerdings auf die verschiedenen Tageszeiten aufgeteilt werden, sodass die Menschen hier bei drei Mal täglich unterstützt werden. Hinzu kommen dann, wie in Pflegestufe I, auch die mehrfache wöchentliche Hilfe für die pflegebedürftigen Personen im Haushalt. Für diesen Aufwand ist ein Pflegegeld von 458€ im Monat vorgesehen.

    Pflegestufe III

    In die Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) fallen alle Personen, die bei der Grundpflege, also in den Teilbereichen wie Ernährung, Körperpflege und Mobilität, rund um die Uhr Hilfe benötigen und ebenfalls mehrmals wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflege nimmt dabei am Tag durchschnittlich mindestens fünf Stunden in Anspruch,  vier Stunden müssen dabei der Grundpflege zugerechnet werden können. Dafür vorgesehen ist in dieser dritten Pflegestufe ein Betrag von 728€ im Monat.
    Bei allen Pflegestufen ist zu beachten, dass die erforderlichen Leistungen für die Grundpflege nicht zwingend von einem Pflegedienst geleistet werden müssen. Nachdem der Bedarf von einer Pflegeversicherung festgestellt worden ist, kann der Pflegebedürftige selber entscheiden inwiefern er die Grundpflege abdecken möchte, sei es durch einen Pflegedienst oder die eigene Familie. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass der Pflegeaufwand, welcher mit jeder Stufe wächst. In vielen Fällen ist die Pflege durch einen Angehörigen nicht mehr zu bewältigen. Deshalb ist es ratsam ist, über das Hinzuziehen eines Pflegedienstes nachzudenken.

    Es gilt also:

    Je höher also die Pflegestufe, desto höher ist der Pflegeaufwand und desto schwieriger wird es diesen ohne Hilfe eines Pflegedienstes zu bewältigen.

     Pflegegrade statt Pflegestufen

    Zum 01.01.2017 wird die aktuellen Einteilung der Pflegebedürftigkeit von den Pflegestufen 0, I, II und III auf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgestellt. Was Sie unbedingt beachten sollten lesen Sie hier im Beitrag Pflegegrade statt Pflegestufen.

    Pflegedürftig vs. Armut

    Durch diesen kurzen Einblick in die verschiedenen Pflegestufen ist deutlich zu erkennen, dass es große finanzielle Lücken gibt. Deshalb ist es sehr ratsam, eine Pflegeversicherung für Frauen abzuschließen. So können die Kosten für betroffene Menschen bestmöglich gedeckt und Pflegedienste ohne große finanzielle Sorgen eingestellt werden.
    In den meisten Fällen sind die finanziellen Lücken in der Pflegestufe III am größten. Die durchschnittlichen Kosten für den ambulanten Pflegedienst liegen hier bei 3.360,- €. Davon werden von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur 1.612,-€ übernommen. Das heißt es bleibt eine monatliche finanzielle Lücke von 1.748,-€.

    Aufgrund dessen empfehlen Finanzexperten folgende Kriterien beim Abschließen einer Pflegeversicherung zu berücksichtigen:

    • zum einen die Leistungen und welche Bedingungen an diese geknüpft sind
    • zum anderen die Gesundheitsfragen
    • des weiteren sollte natürlich auch der Beitrag eine Rolle bei den Überlegungen spielen

    Fazit zum Thema “ Pflegeversicherung für Frauen „

    Die Wahrscheinlichkeit Pflegebedürftig zu werden ist bei Frauen wesentlich höher als bei Männern, da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben.

    Die finanziellen Unterstützungen in den Pflegestufen 0-III sind nicht ausreichend, um eine menschenwürdige Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Viele Angehörige haben Zuwenig Zeit, sich neben Arbeit und Familie noch zusätzlich mehrere Stunden am Tag um den Haushalt und die Pflege der Eltern zu kümmern.

    Nutzen Sie jetzt auch unseren kostenlosen Pflegeversicherung-Vergleichsrechner. Hier können Sie leicht und schnell Ihre passende Pflegeversicherung finden. Verglichen werden u.a. die aktuellen Testsieger aus Stiftung Warentest und Ökotest.

    https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2016/08/pflegeversicherung-fuer-frauen.jpg 1280 2640 Jana Schubert https://pflegeversicherung-spezialisten.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-pflegeversicherung-spezialisten-4c-340px.png Jana Schubert2020-06-06 15:28:212020-07-08 10:56:23Pflegeversicherung für Frauen
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